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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Pasquill - Paß (Legitimation)
führte. Während der Restauration war er Ab-
geordneter und Kammerpräsident, auch mehrmals
leitender Minister, mußte aber wiederholt den An-
feindungen der royalistischen Ultras weichen. Lud-
wig XVIII. verlieh ihm 1821 die Pairswürde. Nach
der Iulirevolution wandte sich P. der neuen Negie-
rung zu und wurde Präsident der Pairskammer.
Zu seinen Gunsten stellte man 1837 die Titular-
würde des Kanzlers wieder her, und 1844 gab ihm
Ludwig Philipp den Herzogstitel. Seit der Revo-
lution von 1848 lebte er in Zurückgezogenheit. 1842
war er Mitglied des Instituts geworden, obschon
sich seine gelehrten und litterar. Verdienste nur auf
das mit M. de Randon verfaßte Vaudeville "Oi-imon
<m Itt portrait ^ llnre" und die Herausgabe seiner
"DiZcours pl0N0uc68 äaii8 168 cliaiul)i'68 le^islll-
tivo3 äs 1814-36" (4 Bde., Par. 1842) gründeten.
P. starb 5. Juli 1862 zu Paris. Da er kinderlos
war, adoptierte er seinen Großneffen Edme Ar-
mand Gaston, Marquis d'Audiffret-Pas-
quier (s. d.), der ihm in der herzogl. Würde folgte
und der die "N6N0ii'68 äu dianceliLr I>." (4 Bde.,
Par. 1893-94) herausgab. - Vgl. Favre, ^ti6nnL
I)Liii3 ?., eliancßlier äs ^ranc6 (Par. 1870).
Pasquill (ital. pa^uillo, d. i. kleiner Pasquino,
s. d.), Schmähschrift. In der Rechtssprache versteht
man unter P. die durch Schrift, Druck, Bildwerk
veröffentlichte Ehrverletzung (auch Libell genannt).
Pasquillänt, Verfertiger eines P.; Pasqui-
nade, Spottschrift.
Pasqmno, antike Marmorgruppe, im 16. Jahrh,
in Rom ausgegraben und vor dem Palazzo Vraschi
aufgestellt, so benannt nach einem in der Nähe
wohnenden Schuster P., der durch seine satir. An-
griffe auf Päpste und Kardinäle bekannt war. Man
bediente sich der Statue zum Ankleben von Spott-
versen, die Entgegnungen wurden am Marforio (f.
Flußgötter) angeheftet. Die Gruppe stellt wahrschein-
lich Menelaos mit dem Leichnam des Patroklos dar
und dürste aus dem 4. Jahrh. v. Cbr. stammen. -
Vgl. Urlichs, über die Gruppe des P. (Bonn 1857).
Patz (vom lat. i)^83U8, d. h. Schritt), im weitern
Sinn, besonders strategisch und verkehrsgeographisch,
jede solche Stelle, wo der Weg aus einem offenen
Gebiet in ein anderes auf einem einzigen schmalen
Durchlaß eingezwängt ist. Ein solcher Durchlaß
kann vorhanden sein zwischen dem Steilabfall des
Gebirges und der Meeresküste; hierher gehört der
P. von Derbent am Kaspischen Meer und derjenige
der Thermopylen zwischen Nord- und Mittelgriechen-
land; oder er ist gegeben in einer felsigen Einengung
einer Thallinie (Finstermünzpaß, Schynpaß oder
Veroneser Klause), endlich, und das ist die engere,
aber am meisten gebrauchte Bedeutung des Wortes,
ist P. der Übergang aus einem Flußgebiet in ein
anderes über einen hierzu geeigneten Punkt der
Wasserscheide. Jeder solche Gebirgsübergang (s.auch
Einsattelung), Gebirgspaß oder P. im engern
Sinne ist für das Gebiet seiner Umgebung dadurch
vorher bedingt, daß er der Überschreitung möglichst
wenig Hindernisse in den Weg legt, daß er also ent-
weder der ticfstgelegene auf einer längern Strecke des
Gebirgskammes oder der am leichtesten zugängliche
ist. Die Zugänglichkeit von beiden Seiten ist für die
anthropogeogr. Bedeutung eines P. von höchster
Wichtigkeit, wie sich aus der Gegenüberstellung des
Gotthard (2114 m) und des Lukmanier (1917 m)
deutlich ergiebt. Während letzterer von N. her nur
auf großen Umwegen zu erreichen ist, führt ersterer
unmittelbar und geradlinig aus Deutschland nach
Italien; darum hat er auch trotz seiner größern
Höhe schon lange vor Anlage der Eisenbahn einen
viel größern Verkehr an sich gezogen als der Luk-
manier. Immerhin ist aber die Höhenlage des P.
doch das wichtigste für seinen Wert in die Wag-
schale fallende Moment; denn sie entscheidet seine
Benutzbarkeit während längerer oder kürzerer Zeit-
dauer im Jahre, und so ist allerdings der Begriff
der durchschnittlichen tiefsten Schartuna, eines Ge-
birgszugs, d. h. die Angabe, um wie viel die tiefsten
Einschnitte (Pässe) niederer liegen als die mittlere
Kammhöhe (s. Gebirge), anthropogeographisch einer
der allerwichtigsten der gesamten Orometrie. - P.
heißen zuweilen auch die Mündungsarme eines
Flusses, z. V. des Mississippi (s. d.).
Patz (frz. pa^oport), eine von der zuständigen
Behörde für jemand, der eine Reise zu unternehmen
beabsichtigt, ausgefertigte, die Persönlichkeit des Rei-
senden feststellende, zu diesem Ende mit dessen Per-
sonalbeschreibung und seiner Namensunterschrift
versehene, gewöhnlich auch Ziel und Zweck der Reise
angebende Urkunde, durch welche der Reisende sick
über seine Person sowie über die Unbedenklichkeit
seines Reifens auszuweisen vermag und auf Grund
deren er eintretendenfalls auch den Schutz der-
jenigen Behörden, durch deren Gebiete er reist, in
Anspruch nehmen kann. In Deutschland (Neichs-
verfassung Art. 4) untersteht das Paßwesen der Ge-
setzgebung und Aufsicht des Reichs. In neuerer Zeit
haben die meisten Staaten, so namentlich auch das
Deutsche Reich durch das Paßgesetz vom 12. Okt. 1867,
den Paßzwang, d. h. die Verpflichtung, auf Rei-
sen mit P. versehen zu sein und denselben an den
auf der Reise berührten Orten zum Visieren vorzu-
legen, als belästigend auch für Ausländer wieder
aufgehoben und es den Reisenden freigestellt, ob
sie sich, um auf der Reife einen Ausweis über ihre
i Person zu haben, mit P. oder sonstiger Reiselegiti-
mation versehen wollen. Bei Ausnahmeverhält-
nissen, wenn die Sicherheit des Bundes oder die
öffentliche Ordnung durch Krieg, innere Unruhen
oder sonstige Ereignisse als gefährdet erscheint, kann
durch kaiserl. Verordnung für das ganze Reichs-
gebiet oder für einen Teil der Pahzwang eingeführt
werden. Die Auslandspässe, die in Osterreich allein
nock üblich sind (Ministerialverfügung vom 25. Nov.
187i"), werden für Angehörige des Deutschen Reichs
von denjenigen deutschen Behörden ausgestellt,
welche nach den in den einzelnen Bundesstaaten
geltenden Bestimmungen hierfür zuständig sind,
und sind zweckmäßig dem Gesandten oder Konsul
des betreffenden fremden Staates zur Erteilung der
Visa vorzulegen. Einige fremden Staaten fordern
diese Visierung für die Gestattung des Eintritts.
Im Ausland werden P. für Deutsche vom Neichs-
oder Landesgesandten oder von dem deutschen Kon-
sul ausgestellt und allgemein zur Reise nach dem
Deutschen Reich visiert. Als Reiselegitimation dienen
auch die Paß karten, welche nicht für eine fpecielle
Reise, sondern jedesmal auf ein ganzes Kalender-
jahr ausgestellt werden und sowohl hierdurch als
durch die bequeme Kartenform für den Reifenden
das einfachste Mittel sind, sich auf der Reife zu
legitimieren. Durch den Besitz eines gültigen P.
wird für die Dauer seiner Gültigkeit die Rechts-
folge des durch zehnjährigen ununterbrochenen Auf-
enthalt im Auslande eintretenden Verlustes der
deutfchen Staatsangehörigkeit abgewendet. In