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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Präsentationsrecht - Prätendent
geltend gemacht werden können, z. B. Orderpapiere
(s. d.), insbesondere der Wechsel und die Inhaber-
papiere (s. d.).
Präfentationsrecht (^u8 pi-9.686ntHnäi), das
Recht, einen oder mehrere Kandidaten für eine er-
ledigte Stelle vorzuschlagen, welches dem Patron
einer Kirche, den Städten in Ansehung ihrer Beam-
ten und in manchen Ländern den höhern Landes-
kollegien bei den in ihrem Geschäftskreise erledigten
Amtern zusteht. Präsentationen für Anstellungen
bei den Gerichten find durch das Deutfche Gerichts-
verfafsungsgefetz §.15 befeitigt, doch werden die Mit-
glieder des Reichsgerichts vom Deutschen Kaiser auf
Vorschlag des Bundesrats ernannt. Die Präsen-
tation ist bloß Vorschlag, denn die eigentliche Ver-
leihung oder Übertraguug des Amtes geht immer
von dem aus, welchem präsentiert wird. Nach
kath. Kirchenrecht muß der Vorschlag vom Bischof
(Konsistorium) angenommen werden, falls der Kan-
didat den rechtlichen Voraussetzungen für das Amt
genügt; es fei denn, daß der Präsentierte stch mit
einer andern Stelle abfinden läßt; die Frist für
die Präsentation beträgt nach Gemeinem Recht vier,
nach Preuß. Landrecht sechs Monate; binnen dieser
Frist darf nachpräsentiert werden, folange noch
keine kirchenregimentliche Entscheidung erfolgt ist;
der Patron darf nicht sich felbst, wohl aber ein
Familienglied präfentieren. Die wirkliche Ver-
leihung des Amtes liegt in der bifchöfl. iu8tiwtio
eoliativH. In der evang. Kirche kann in der Regel
feitens der Gemeinde Einspruch erhoben werden
nach Maßgabe partikularrechtlicher Vorschriften.
(S. auch Kirchenpatronat.)
Präfentatum (lat., d. h. vorgelegt; abgekürzt
prk68.), bei Schriftstücken die Eingangsbemerkung,
d. h. die Angabe der Zeit, wann ein Schriftstück bei
einer Behörde eingegeben worden ist. Wo, wie im
Patent- und Grundbnchwesen, die Priorität des
Eingangs ein Vorrecht gewährt, hat das P. nicht
bloß den Tag, sondern die Stunde und selbst einen
noch kleinern Zeitteil des Eingangs wiederzugeben.
Präsentieren (lat.), etwas zur Annahme dar-
reichen ; vorführen, vorzeigen (s.Präsentation). Das
P. des Gewehrs ist eine militär. Ehrenbezeigung
(s. Honneurs), bei der die Mannschaften das Gewehr
senkrecht vor den Körper halten. Beim P. ganzer
Truppenteile falutieren die Offiziere und die Fahnen
werden mit der Spitze gefenkt und wieder gehoben.
Präsönz (lat. pi-H6L6utiI.), Anwesenheit, Gegen-
wart.
Präsenzdienst, in der österr.-ungar. Armee der
Dienst bei der Fahne <s. Österreichisch-Ungarisches
Praseodym, s. Neodym. ^Heerwesen).
Praseoltth, ein Umwandlungsprodukt des Cor-
dierits (s. d.).
?ra,S3epe (lat., "Krippe"), s. Krebs (Sternbild).
Präservativ" (lat.), Verwahrung, Verhütung
eines Übels, Vorbauung gegen dasselbe; Präser-
vativ, vorbeugend, verhütend, verwahrend; Prä-
servativmittel, Vorbeuge-, Schutzmittel.
Präservesalz, s. Konservierungsmittel.
Präservieren (lat.),verwahren,verhüten;Prä-
servierung, soviel wie Konservierung (s. d.); Prä -
servierungs mittel, s. Konservierungsmittel.
I'i's.osos (lat., Mehrzahl?i-H68lä68, Präsiden),
Vorsitzender' Statthalter einer röm. Provinz.
Präsidönt (lat.) oder Vorsitzender, der-
jenige, welcher in einer kollegialisch eingerichteten
Venvaltungs - oder Gerichtsbehörde oder in einer
beratenden oder einer beschließenden Versammlung
den Vorsitz führt und die Geschäfte leitet. In
Republiken führt das auf eine bestimmte Zeit ge-
wählte verantwortliche Staatsoberhaupt meist den
Titel P. Im Fall der Verhinderung wird der
P. durch einen Vicepräsidenten (stellvertreten-
den Vorsitzenden) oder das älteste Mitglied des
Kollegiums vertreten.
Präsidentschaft, Bezeichnung der drei größten
Verwaltungsbezirke von Britisch-Ostindien (s. Ma-
dras, Bengalen, Bombay).
Präsidial (in Zusammensetzungen), den Vorsitz
führend, das Präsidium betreffend, vom Präsidium
ausgehend.
Präsidiälgesandter, der Gesandte Asterreichs
beim Deutschen Bundestag, der verfassungsmäßig
den Vorsitz führte.
Präsidieren (lat.), den Vorsitz führen.
Präsidium (lat.), Vorsitz; die Gesamtheit der
den Vorsitz führenden Personen.
Präfkribieren (lat.), vorschreiben, verordnen;
für verjährt erklären; Präskription, Vorschrift,
Verjährung.
Praslin (spr. praläng), ein Marquisat in Frank-
reich, das im Besitz einer der Hauptlinien des Hauses
Choiseul war, aber 1690 nach dem Erlöschen der
Marquis von P. an die Grafen von Chevigny, einen
andern Zweig des genannten Geschlechts, gelangte
und 1762 zu dessen Gunsten zum Herzogtum er-
hoben wurde.
Charles Raynard Laure Fe'lix Choi-
seul, Herzog von P., geb. 24. März 1778,
war ein eifriger Anhänger Napoleons, Kammerherr
der Kaiserin und 1814 Chef der ersten Legion der
Pariser Nationalgarde, mit der er 30. März gegen
die Verbündeten 'kämpfte. Er starb 28. Juni 1841
zu Paris. Sein Sohn,GrafTheobald Choiseul,
Herzog vonP., geb. 29. Juni 1805, verheiratete
sich 1825 mit der Tochter des Marschalls Siba-
stiani, die ihm ein bedeutendes Vermögen zubrachte
und neun Kinder gebar. Am 18. Aug. 1847 wurde
sie in ihrem Hanse ermordet gefunden. Der Ver-
dacht des Verbrechens fiel bald auf den Herzog, der
deshalb verhaftet wurde und sich 24. Aug. vergiftete.
Seine Schuld war zweifellos. (Vgl. Der neue Pita-
val, Bd.14, Lpz. 1860.)
Herzog von P. und Haupt der Familie ist jetzt des
letzteru Sohn, GastonLouis Philippe von
Choiseul-Praslin, geb. 7. Aug. 1834.
Prästabilieren (lat.), im voraus feststellen.
Prästabilierte Harmonie, s. Leibniz, Gott
fried Wilhelm von (Bd. 11, S. 42d).
Prästanz (lat.), Vorzüglichkeit, würdevolles An-
sehen, Vorrang, Leistungsfähigkeit.
Prästiereu (lat.), etwas leisten, entrichten;
Prästation, Leistung.
Präftigien (lat.), Blendwerk, Gaukeleien.
Präsumabel (lat.), mutmaßlich; präsumie-
ren, etwas aus Wahrscheinlichkeitsgründen vor-
aussetzen; Präsumtion, Vermutung (s. d.); prä-
sumtiv, mutmaßlich.
Prätendönt (vom lat. pi-HLteuäer?, beanspru-
chen), im weitesten Sinne jeder, der auf etwas An-
spruch erhebt. In engerer Bedeutung bezeichnet man
aber damit die Prinzen, welche Erbansprüche auf
einen ihnen vorenthaltenen Tht'o/l machen (Don
Carlos für Spauien, Herzog Philipp von Orleans
für Frankreich, Herzog Georg von Cumberland für
Hannover und Vraunschweig).