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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Präparat - Präsentationspapiere
Präparat (lat.), etwas Zubereitetes, besonders
bei Heilmitteln gebräuchlicher Ausdruck; über ana-
tomische P. f. Anatomie (Bd. 1, S. 583 d); über
Chemische Präparate s. d. "inleitend.
Präparatorifch (lat.), vorbereitend, vorläufig,
Präparatorifches Verfahren ("vorbereiten
des Verfahren"), im frühern Konkursverfahren da5
Ermittlungsverfahren, welches die Aufklärung dar-
über bezweckte, ob die Voraussetzung für die Eröffn
nung des Konkurses über das Vermögen des Schuld-
ners, wenn solche bei dem zuständigen Gericht von
Gläubigern oder von dem Schulduer selbst beantragt
war, vorliege. Es mußte ein Vermögensverzeich-
nis (8tiitn8 activorum 6t M88ivoi-uiu) vorgelegt
werden, über welches Gläubiger und Sckuldner ge-
hört wurden. Es konnten auch provisorische Maß-
regelu zur Sicherung der Masse verfügt werden. Je
nach dem Ergebnis wurde der Antrag abgewiesen
oder der Konkurs eröffnet. Der Sache nach umfaßte
das P. V. dasjeuige, was in den §§. 95-99 der
Deutschen Konkursordnung vorgeschrieben ist.
Präparieren (lat.), zubereiten, vorbereiten;
Präparation, Zubereituug, Vorbereitung. Über
P. in der Anatomie s. d. (Bd. 1, S. 583 d).
Präpariersaal, s. Anatomie.
Präpariersalz, s. Zinnoxyd.
Präponderanz (lat.), Übergewicht; präpon-
derieren, das Übergewicht haben, überwiegen,
vorherrschen.
Präponieren (lat.), voranstellen, vorsetzen.
Präposition (lat.), Vorwort, Verhältniswort,
in der Grammatik eine Wortklasse, die ursprünglich
zu den Adverbien gehört, also znr nähern Bestim-
mung eines andern Satzteils, namentlich des Ver-
bums dient. Das von derP. näher bestimmte Ver-
bum erfordert einen bestimmten Casus des von ihm
abhängigen Nomens; sehr früh aber hat sich das
Sprachgefühl daran gewöhnt, den Cafus als von
derP. abhängig zu empfinden (daher der Ausdruck:
dieP. regiert den und den Cafus). Alan kann das
urfprüngliche Verhältuis noch nachfühlen, wenn man
z. V. den Satz "er fpricht zu mir" umstellt in "er
spricht mir zu"; in ersterm Falle bezieht man den
Dativ "mir" auf "zu", im zweiten auf "spricht".
Eine weite Ausdehnung hat der Gebrauch der P.
dadurch erlangt, daß sie zur Bezeichnung des Ver-
hältnisses zweier Substantiva verwendet wurden,
während urfprünglich dazu wefentlich die Cafus
allein dienten; vergleiche z.V. imDeutfchen"Furcht
Gottes" ^ "Furcht vor Gott".
Präpositur, ?ra.ep08ltu3, f. Propst.
Präputium (lat.), die Vorhaut des männlichen
Gliedes.
PräraffaLltten, eine Gruppe moderner Maler,
die in der ital. Kunst vor Naffaels Auftreten das Vor-
bild für ihr Schaffen ansehen, also in Raffael den An-
fang des Verfalls einer fchlichtern, innigern, unbefan-
genern Kunstweife erblicken. Sie sind hervorgegangen
aus der Erkenntnis, daß die Blüte der ital. Renais-
sance den Ausdruck einer eigenartigen Zeit darstelle,
welche sich nicht in der uuscrn einfach wiederholen
lasse, daß man also von den Erfolgen jener Periode
absehen und vou der Stufe des uubefaugencrn Schaf-
fens aus zu neuen Idealen aufklimmen müsse. Unter
den deutschen P., meist Nazarener (s. d.) genannt,
Overbeck, Steinte, Veit, Heß, spielte das romantisch-
tath. Element und die Schwärmerei für das Mittel-
alter eine große Rolle. Tiefer erfaßten die eng-
lischen P. die Frage, die eine Rückkehr der Kunst
! zur böchsten Einfachheit, Wahrhaftigkeit und Inner-
^ lichkeit forderten und die in England besonders stark
entwickelte Nachahmung der malerischen Künste der
Vcnetianer und Niederländer bekämpften. Die gei-
stigen Leiter der Schule waren der Maler Rossetti
uud der 'Ästhetiker Iobu Ruskin. Rossetti gründete
l 1846 - 47 mit Millais, Holman Hunt, Mador
! Brown, Collins, Martineau die i^k-I^pIiHElite
I)i'0tN6r1iooä (?. 15.1^.), welche, anfangs heftig an-
gefeindet, fpäter die bedeutendsten Kräfte (nament-
lich Burne-Iones) an sich zog und reformierend auf
die ganze engl. Kunst wirkte. - Vgl. Gurlitt, Die
P. in "Westermanns Monatsheften" (1892).
Prärie, f. Prairie.
Prärogativ oder Prärogative (lat.), Vor-
recht, insbesondere Bezeichnung für die Vorrechte
des Monarchen, namentlich der Rechte, hinsicht-
lich deren den parlamentarischen Körpern eine Mit-
wirkung nicht zusteht (z. B. Verufuug, Eröffnung,
Schließung, Auflösung der Kammer), sowie derer,
welche dem Monarchen den parlamentarischen Kör-
pern selbst gegenüber zustehen (z. B. das Recht,
der Kammer Vorlagen zu machen, Sanktion der
Kammerbeschlüsse, Publikation u. s. w.).
Prasem, Mineral, s. Quarz.
Präsens (lat.), iu der deutschen Grammatik
gegenwärtia, e Zeit, Gegenwart genannt, eine
Form des Verbnms, die ursprünglich nicht die zeit-
liche Beziehung der Gegenwart ausdrückt, sondern
bezeichnet, daß die angegebene Handlung eine
dauernde sei. Daher die Anwendung der Präsens-
form in Allssagen, die für alle Zeiten gelten, beson-
ders in allgemeinen Sentenzen, z. V. "die Sprache
dient zum Aufdruck des Gedankens". (S. Tempus.)
Präsönt (lat.), auwefend, gegenwärtig.
Präfönt (frz. pi-686nt), Geschenk; prasen-
tabel, vorzeigbar, empfehlenswert.
Präsentation (lat.), Vorzeigung, Vorlegung,
insbesondere diejenige eines Orderpapiers an den,
der aus dem Papier verpflichtet werden foll oder
aus demselben verpflichtet ist, zur Übernahme
oder zur Erfüllung der Verpflichtung. So wird
der Wechsel nach der Deutschen und Asterr. Wechsel-
ordnung präsentiert zur Sicht, zur Annahme,
zur Datierung der Annahme, znr Ehrenannahme,
zur Zahluug, zur Ehrenzahlung, zur Herausgabe
des Acceptduplikats, des Originals, zur ^icher-
stellung, zur Regreßsicherstellung, zur Negreßzah-
lung. Die P. zur Annahme ist ein Recht des
Wechselinhabers, das ihm auch durch ein Verbot im
Wechsel nicht genommen werden kann; verpflichtet
dazu wie zur P. zur Zahlung ist er nur in den
Fällen, in welchen er ohne die P. feinen Regreß ver-
lieren würde. So muß er zur Annahme präsentieren
den Zeitsichtwechsel (s. Sicht) und den domizilierten
Wechsel, wenn der Trassant P. vorgeschrieben hat,
! forner zur Zahlung der Notadresse dem Ehrenaccep-
tanten, dem Bezogenen, Acceptanten, wenn er feinen
Regreß gegen die Vormänner erhalten will. (S.
Wechselrecht.) Die P. des Wechsels muß wie alle
andern Wechselakte im Geschäftslokale, erst in Er-
mangelung eines folchen in der Wohnung des Ver-
pflichteten, und an einem Werktage geschehen. Über
die Frist, innerhalb welcher die P. znr Zahlung, wo
sie erforderlich, erfolgen muß, s. Wechselprotest. P.
! ist auch der Vorschlag eines Kandidaten zu einer
erledigten Stelle (s. Präsentationsrecht).
Präsentationspapiere, Urkunden über For-
derungen, die nur unter Vorlegung der Urkunde