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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rektaklausel - Relais
in der Zeit ihrer ersten Ausbildung. Rekrutieren
heißt Ersatzmannschaften aufbringen und einstellen.
Die Rekrutierung ist in jeder Wehrverfassung ge-
regelt und geschieht durch Aushebung (s. Ersatz-
wesen), freiwilligen Eintritt oder Werbung.
Rektaklausel, s. Rektawechsel.
Rektangel (lat.), Rechteck.
Rektapapiere, solche auf Geld oder andere
vertretbare Sachen lautenden Schuldurkunden,
welche auf den Namen des Gläubigers, nicht an
dessen Order lauten, bei denen aber die Geltend-
machung der Forderung an das Papier geknüpft
ist. Sie sind nicht durch Indossament (s. d.), sondern
nur durch Cession der Forderung verbunden mit
Übergabe des Papiers an den Cessionar übertrag-
bar, wenn nicht auch die Cession in der Urkunde
ausgeschlossen ist. (S. Rektawechsel.)
Rektafcension (lat.), s. Gerade Aufsteigung.
Rektawechsel, ein Wechsel, in welchem der Aus-
steller die Übertragung (Begebung) durch die fog.
Rektaklaufel verboten hat, fo daß der Wechfel
nicht indossabel und kein Orderpapier ist. Als Rekta-
klausel gilt nicht die Bezeichnung des Wechsels als
Depot- oder Kautionswechsel, sondern nur der Zu-
satz im Kontext des Wechsels bei der Bezeichnung
des Nemittenten: "nicht an Order", "ohne Be-
gebung", "ohne Abtretung". Die Wirkung der
Klausel ist, daß nur der Remittent ein selbstän-
diges Wechselrecht gegen den Aussteller und den
Acceptanten, das trotz des Verbots erfolgte In-
dossament keine wechfelrechtliche Wirkung hat, d. h.
daß der erste und alle folgenden Indossanten nicht
als solche gelten, kein selbständiges Wechselrecht,
keinen Regreß gegen Remittenten und Aussteller
haben, nur als Cessionare gelten, wenn das Indossa-
ment die Erfordernisse der Cession hat, sich deshalb
alle Einreden entgegensetzen lassen müssen, welche
dem Aussteller und Acceptanten gegen den Remit-
tenten zustehen. Gerade die Erhaltung der Einreden
(Gegenforderung, Einrede, daß der Wechfel nur zur
Sicherheit gegeben und eine Forderung nicht ent-
standen oder getilgt sei) bezweckt die Rektaklausel in
den meisten Fällen, daneben die Ersparung der Ko-
sten durch etwaigen Rückgang des Wechsels. Die
Rektaklausel kommt auch beim Indossament (s. d.)
und beim Accept (s. d.) vor.
Rektifikation (lat.), Berichtigung: Zurechtwei-
sung. In der Chemie und Technologie heißt
R. das wiederholte fraktionierte Destillieren (s. De-
stillation) einer bereits destillierten Flüssigkeit, um
sie von beigemischten fremdartigen Teilen zu reini-
gen oder um sie stärker zu machen. In der Mathe-
matik versteht man unter R. die Angabe der Länge
des Bogens einer krummen Linie (Verwandlung des
Bogens in eine ebenso lange gerade Linie).
Rektifizieren (lat.), berichtigen, zurechtweisen
(s. Rektifikation).
Rektion (lat.), in der Grammatik das Abhängig-
keitsverhältnis der Wörter voneinander. ftum).
Rektitis, Entzündung des Mastdarms (lat. rsc-
Rektocele(lat.-grch.), Mastdarmbruch, Mast-
darmvsrfall.
Rektor (lat., d. h. eigentlich Leiter, Regierer),
im röm. Kaiserreich der Titel der den Präfektcn
oder Exarchen untergeordneten Statthalter der ein-
zelnen Provinzen (auch pra6868). Im Kirchenrecht
bezeichnet R. den Vorsteher eines Konvents, geist-
lichen Kollegiums oder einer Stiftung, und der
Pfarrer heißt zuweilen Hector sccleLias. Gegen-
wärtig werden die Leiter mancher Schulen fo ge-
nannt; doch ist jetzt namentlich bei höhern Schulen
(außer den Landes- und Klosterschulen) der Titel
Direktor üblicher geworden, so an den höhern
Schulen Preußens und der meisten kleinern deut-
schen Staaten. Die dem R. zunächst stehenden Leh-
rer führten ehedem oft Titel wie Prorektor, Kon-
rektor, Subrektor, Subkonrektor. Auf den
deutschen Universitäten heißt der jährlich von den
ord. Professoren aus ihrer Mitte, meist nach be-
stimmtem Wechsel in den Fakultäten erwählte Leiter
der Universität lisctoi- ma^niücuZ oder, wo dieser
Titel dem Landesherrn vorbehalten ist, Prorektor.
Dasselbe Verhältnis wird anderwärts, z. B. in Leip-
zig, Königsberg, Heidelberg, Freiburg, durch den
Titel Hectoi- illaFnikc6nti88iiuii3 sür den Landes-
herrn, Rector mÄFniiicii8 für den eigentlichen Uni-
versitätsrektor bezeichnet.
Rektoratsprüfung, s. Lehramtsprüfungen.
Rektoskop (lat.-grch.), s. Beleuchtungsapparate,
medizinische (Bd^2, S. 665 a).
Rektovaginalfistel, Mastdarmscheidensistel.
Rekuperation (lat.), Wiedererlangung.
Rekurrieren (lat.), Rekurs (s. d.) einlegen, Be-
schwerde führen, feine Zuflucht nehmen zu jemand,
sich halten an jemand.
Rekürs (lat.), soviel wie Rückgriff, Regreß (s. d.);
dann auch die bei einer höhern gegen eine niedere
Verwaltungsbehörde eingelegte Beschwerde. Im
frübern preuß. Prozeß bezeichnete R. auch eine Art
Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Entscheidung erster
Instanz in sog. Bagatellprozessen, deren Streit-
gegenstand den Betrag von 150 M. nicht überstieg.
Der Reichsjustizgesetzgebung ist der Rechtsbehelf un-
bekannt. Im Franz. Prozeßrecht braucht man den
Ausdruck bei der Kassation (Kassationsrekurs
für pourvoi en eHLLHtiou, f. Kassation).
Rekufation (lat.), Verweigerung, Ablehnung,
insbesondere des Nichters (f. Ablehnung).
Relais (frz., fpr. -läh), Pferdewechsel zur schnel-
lern Weiterbeförderung von Reisenden. (S. Post-
wesen.) Im deutschen Reichspostgebiet kann man
hierzu auf Extrapoststationen (s. Extrapost) durch
Vorausbestellung sich Pferde bereit halten lassen.
Über R. im Altertum s. Angaroi. - Im Militär-
wesen sind R. (Relaisposten) die an großen
Straßen, Etappenlinien oder zur Verbindung
einzelner getrennt operierender Heeresteile aufge-
stellten kleinen Kavallerieabteilungen in der Stärke
von 1 Unteroffizier und 6-12 Pferden, welche be-
stimmt sind, Depeschen, Briefe und Meldungen mit
möglichster Schnelligkeit von einem folchen Posten
bis zum nächsten zu befördern. Mehrere R., deren
Entfernung 5-lO^m beträgt, bilden eine Relais-
linie, die häusig einem Offizier unterstellt ist.
In der Mechanik ist R. ein nicht allgemein ge-
bräuchlicher Name für diejenigen Mechanismen,
deren Zweck ist, Bewegungen, welche an einem ent-
fernten Ort unter Überwindung der auftretenden
Widerstände auszuführen sind, mit Benutzung einer
ausreichenden Arbeitsquelle in Bezug auf Rich-
tung, Maß und Zeit fo vor sich gehen zu lassen,
wie dies von einem beliebigen Standort aus vorge-
zeichnet wird. Hierher gehören u. a. die Regulatoren
(s. d.) mit den Krafteinschaltern (s. d.), die Mecha-
nismen zur Lenkung von Torpedos, der pneumat.
Mechanismus der Orgel (s. Pneumatische Maschine).
über das R. in der Telegraphie s. Elektrische
Telegraphen (Bd. 5, S. 1012d). ' '