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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rom und Römisches Reich (als Republik)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Rom und Römisches Reich (als Republik)'

verleibt, ebenso Griechenland unter dem Namen Achaia nach der Eroberung Korinths durch Mummius (146), nachdem es 196 von Quinctius Flamininus für frei erklärt worden war, aber diese Freiheit nur zu innerm Zwist mißbraucht hatte. Syrien mußte infolge des gegen Antiochus III. geführten Krieges (192–190), der in Griechenland begonnen, nach Asien hinübergetragen wurde und mit der Schlacht bei Magnesia 190 endigte, Kleinasien an Rom abtreten, blieb jedoch in seinem eigentlichen Gebiet noch unabhängig; erst 133 v.Chr. ward der Hauptteil Kleinasiens durch den letzten Attaliden an Rom testamentarisch vermacht. Ägypten endlich wußte sich zwar neutral zu halten, verzichtete aber damit auf eine selbständige Politik gegenüber Rom. Wenn in demselben Jahre mit der Zerstörung Korinths (146) auch Karthago von P. Scipio Ämilianus nach vierjährigem Kampfe erobert und zerstört und sein Gebiet zur röm. Provinz gemacht wurde, so war dies nur eine Vervollständigung des westl. Machtsystems und vollendete nur einen vorher faktisch vorhandenen Zustand. So tritt Rom in den nächsten Zeitraum, der mit den Gracchischen Unruhen beginnt, als Herrin der civilisierten Welt ein, mit einem bunten, sonderbar gemischten Gefolge von Unterthanen, Bundesgenossen und Vasallen, auf Italien sich stützend, aber auch dieses noch nicht als einiges Land beherrschend, und an der Spitze von diesem Konglomerat von Völkern und Ländern immer noch mit der alten republikanischen Verfassung, regiert von einer städtischen, aus einigen hundert Familien bestehenden Aristokratie. Die Aufgabe war nunmehr die, aus alledem ein einheitliches Reich zu bilden. Aber mit der bestehenden Verfassung ließ sich das nicht durchführen, ganz abgesehen davon, daß die Nobilität im Siegesübermut an Kraft und Fähigkeit verloren hatte. In den am Ausgang der Periode im Norden und Westen Spaniens geführten Kämpfen (gegen Viriathus) trat ihre Schwäche besonders hervor. Auch die Masse des Volks war jetzt eine andere als vorher.

Die vierte Periode der Republik, die römische Revolutionszeit (133–30 v.Chr.), ist in innern und äußern Verhältnissen die Zeit des Übergangs zur Monarchie. Den Ausgangspunkt der dahin zielenden Bewegung bilden die socialen Verhältnisse. Von der Beilegung des Kampfes der Stände an bis zum Anfang des 2. Jahrh. v.Chr. hatte unter der röm. Bürgerschaft und in den Städten Italiens überhaupt eine gewisse sociale Harmonie bestanden. Neben einer reichen Aristokratie bestand ein zahlreicher bäuerlicher Mittelstand, und die daneben etwa vorhandene ärmere Bevölkerung konnte bei der systematisch betriebenen Kolonisation in den verschiedensten Gegenden Italiens ausreichend versorgt werden. Nach der Unterwerfung von ganz Italien aber hörte die Kolonisation auf. Es gab zwar ausgedehnte Staatsdomänen, die rechtlich jeden Augenblick zur Kolonisation verwendet werden konnten, aber diese waren fast allein im Besitz der Nobilität. Insbesondere wog in der nächsten Umgebung von Rom dieser Großgrundbesitz frühzeitig vor. Mit dem durch Sklaven bewirtschafteten Großgrundbesitz, auf dem bald die Weidewirtschaft den Getreidebau verdrängte, und der auswärtigen Getreidezufuhr konnte der mittlere und kleine, noch durch Kriegsdienst in Anspruch genommene Bauer nicht konkurrieren, er war durch die lange Kriegszeit verwildert und verarmt. Und außer dem grundbesitzenden ↔ Beamtenadel drückte auf ihn die durch Roms weltbeherrschende Stellung auf einmal mächtig aufgeschossene Finanzaristokratie, die röm. Ritter, die den Handels- und Geldmarkt beherrschten. So zog, obwohl, wie die aus dieser Zeit erhaltenen Bürgerzählungslisten in erschreckender Deutlichkeit beweisen, die Bürgerschaft und namentlich die Bauernschaft in den letzten Kriegen sehr zusammengeschmolzen war, obgleich Platz war, ein guter Teil der Bauern nach der Hauptstadt, um an dem jetzt dort aus aller Welt zusammenströmenden Luxus, an den mit ihm kommenden Genüssen und Lastern kraft ihres Bürgerrechts teilzunehmen. Es bildete sich als vierter Stand, neben Nobilität, Rittern, Bauernschaft (plebs rustica), das hauptstädtische Proletariat (plebs urbana); dazu kamen als fünfter Stand endlich die Socii, die zahlreichen ital. Bundesgenossen, deren höchstes Ziel die Erreichung des röm. Bürgerrechts war. Die konkurrierenden Interessen dieser verschiedenen Elemente spielen in der Folgezeit entscheidend mit. Zunächst hatte der Senat in weiser Vorsicht versucht, durch die Schaffung kleiner Bauerngüter (Assignationen) der Bauernschaft aufzuhelfen, aber nur teilweise war der Versuch gelungen. Überall zeigten sich Schwierigkeiten. Es bedürfte einer Revolution, um alle diese zu überwinden. Den ersten entscheidenden Schritt dazu thaten zwei edle, hochbegabte Männer vornehmsten Geschlechts, die Brüder Tiberius und Gajus Gracchus (s. d.). Den Rückhalt und das Mittel, ihre Reformen einzuleiten, bildete der Volkstribunat, den Tiberius Gracchus 133, Gajus 123–121 bekleidete. Sie erstrebten zunächst weiter nichts als eine ausreichende Hebung und Versorgung des Kleinbauernstandes auf gesetzlichem Wege. Erst allmählich kam ein persönliches, revolutionäres Element in ihr Handeln. Daran sind sie gescheitert und die Märtyrer ihrer Ideen geworden. Ihre Anregungen haben aber fortgewirkt. Neben den einzelnen Parteien bilden sich jetzt die in ihrer Zusammensetzung wechselnden, sich bekämpfenden großen Parteibünde der Optimates (s. d.) und Populares.

Das Scheitern der Gracchischen Bewegung hatte zunächst eine Restauration des Senatsregiments zur Folge. Die innern Verhältnisse traten zurück und die auswärtigen in den Vordergrund, um freilich sehr bald auf die innere Entwicklung zurückzuwirken. Es galt die einmal errungene Weltherrschaft zu sichern und auszubauen: Südgallien (Gallia Narbonensis) wurde 118 zur Provinz umgestaltet und durch die ersten außerital. Kolonien Narbo (Narbonne) und Aquae Sextiae (Aix) überwacht, im Osten mußte man einen Prätendenten des Attalidenreichs Namens Aristonikus beseitigen. Schwieriger waren die bald darauf folgenden Kriege gegen den numidischen Fürsten Jugurtha (s. d.) 111–105 und gegen die Cimbern (s. d.) und Teutonen (s. d.) 113–101. Der Verfall und die Unfähigkeit der aus den herrschenden Familien stammenden Heerführer wurde hier wieder offenbar, der Staat kam in die gefährlichste und demütigendste Lage; beidemal war es ein Mann aus dem Volke, Gajus Marius (s. d.), der, von der Volksversammlung an die Spitze der Heere berufen, die Sicherheit und Ehre Roms wiederherstellte. Freilich geschah dies mit Durchbrechung des alten Regierungssystems: einmal war Marius, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, im Kriege mit den Cimbern und Teutonen fünf Jahre hintereinander (104–100) zum

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 953.