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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rumänien

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Rumänien'

Heliade Radulescu den «Currier românescu» (1828–48), dann den «Currier de ambe sexe» (1843–48) zu Bukarest begründete, zwei einflußreiche Zeitschriften, welche als die Zeichen der beginnenden Umgestaltung nach dem Vorbild westl. Civilisation zu betrachten sind. Wertvoll durch Mitteilung geschichtlicher Dokumente war das von Laurianu und Balcescu 1845 begonnene «Magasinul istoricu pentru Dacia». In späterer Zeit war unter den Bukarester Blättern besonders der «Românul» (seit 1857), das täglich erscheinende Organ der liberalen Partei, von Bedeutung, die jedoch seit dem Tode C. A. Rosettis (1885) abnahm. In der Moldau begann die litterar. Bewegung etwas später. 1840 erschien die «Dacia literara» von Cogalniceanu, Alexandri und Negruzzi, 1841 die «Archiva Romanesca» von Cogalniceanu. Aus späterer Zeit ist die erst zu Jassy, dann in Bukarest erscheinende Revue «Convorbiri literare» hervorzuheben. Unter den täglich erscheinenden Blättern sind folgende hervorzuheben: Nationalliberal sind «Voinţa Natională», «Românul», «Naţionalul», «Gazeta Poporuluĭ», «La Patrie»; konservativ: «Timpul», «Constituţionalul», «Ţara», «Lupta», «L’Indépendance roumaine»; socialistisch: «Lumea noua». Wichtige Zeitschriften: «Analele Academieĭ», «Convorbiri literare», «Ateneul», «Revista nouă», «Archiva din Jaši», «Jiul», «Lumina pentru toţi» und die «Economia naţională».

Geschichte. (Für die ältere Geschichte vgl. Moldau und Walachei.) Mit dem Pariser Frieden (30. März 1850) beginnt die neuere Geschichte R.s. Durch denselben wurde das russ. Protektorat in den Donaufürstentümern aufgehoben und durch die Garantie der Nichtintervention der Großmächte ersetzt, der Moldau der südl. Teil (Ismail, Kagul, Bolgrad) Bessarabiens zuerteilt und zugleich bestimmt, daß die Bevölkerung über die künftige Gestaltung ihrer Staaten durch eigene, die gesamten Interessen des Landes vertretende Volksversammlungen (Diwans ad hoc) unter Aufsicht einer Kommission der Großmächte befragt werden solle. Die Hospodare (Ghika und Stirbei) wurden 1857 durch provisorische Statthalter (Kaimakams) ersetzt: Balsch und nach dessen Tode Nikolaus Bogorides in der Moldau, Alexander Ghika in der Walachei. Die Diwans erklärten (19.und 21. Okt. 1857) als Hauptwünsche beider Länder: die Achtung der durch die alten Verträge mit der Pforte verbrieften Rechte der Fürstentümer und deren Neutralität sowie ihre Vereinigung zu einem konstitutionellen Staate unter einem erblichen Fürsten aus einer europ. Dynastie. In der darauf folgenden Pariser Konvention vom 19. Aug. 1858 regelten die Großmächte die rumän. Verfassungsfragen, indem sie die Höhe der der Pforte zu zahlenden Tribute, die Wahl zweier Landesfürsten und ein neues Wahlgesetz für die Deputiertenkammern festsetzten. Die Zusammengehörigkeit der beiden Länder erhielt ihren Ausdruck in einer permanenten Centralkommission zu Focşani, welche die gemeinsamen Gesetze ausarbeiten sollte.

Unter dem Vorsitze von provisorischen Regierungen fand 1859 durch die neuen Volksvertretungen die Fürstenwahl statt, und zwar wurde in beiden Ländern der Oberst Alexander Cusa (s. d.) gewählt (17. Jan. in Jassy, 5. Febr. in Bukarest), nachdem er sich zuvor urkundlich verpflichtet hatte, die Vereinigung der Fürstentümer zu Gunsten eines fremden Fürsten zu verwirklichen. Auf Empfehlung der Vertragsmächte erteilte die Pforte ihm Okt. 1859 ↔ die Investitur. Sogleich stellten sich die aus der neuen Verfassung entspringenden Schwierigkeiten heraus: der Landesfürst hatte zu regieren mit zwei Ministerien, zwei Deputiertenkammern und einer Centralkommission, die fern von den beiden Residenzen in einer dritten Stadt ihren Sitz hatte. Dazu kam ein fortwährender Hader um die Macht, woraus häufige Ministerwechsel und ebenso häufige Kammerauflösungen folgten. Nach längern Verhandlungen genehmigte die Pforte endlich 4. Dez. 1861 die zeitweilige Vereinigung der Fürstentümer, die Aufhebung der Centralkommission, ein gemeinsames Ministerium und eine gemeinsame Deputiertenkammer. Am 9. Dez. 1861 wurde durch den Fürsten die Gründung des einheitlichen Staates R. proklamiert. Unter dem Kabinettspräsidium des hochkonservativen Barbu Catargiu trat 15. Febr. 1862 die erste einheitliche Kammer in Bukarest zusammen. Am 20. Juni 1862 wurde Barbu Catargiu beim Verlassen der Kammer meuchlings erschossen. Die nun folgenden Ministerien vermochten sich nicht zu halten gegen die immer mehr überhandnehmende Maitressen- und Günstlingswirtschaft, und Cusa suchte endlich seine Rettung in einem Staatsstreich, indem er die Kammern auflöste und eigenmächtig 14. Mai 1864 ein der Napoleonischen Verfassung nachgebildetes sog. Statut mit zwei Kammern erließ. Die Genehmigung dieses Aktes durch die Pforte und die Mächte erfolgte im Juli desselben Jahres. Kraft der unumschränkten Gewalt, die Cusa vom 14. Mai bis 18. Dez. 1864 ausübte, oktroyierte er mehrere wichtige Gesetze: das Civil- und Kriminalgesetzbuch, Gesetze für Gerichtsorganisation, Gemeinde- und Distriktsverwaltung, für Pensionswesen, für das Unterrichtswesen sowie für den Belagerungszustand. Die wichtigste Reform war die der grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, wodurch die seit dem 16. Jahrh. herrschende Robotpflichtigkeit der Bauern aufgehoben und 406898 Bauernfamilien zu Grundeigentümern gemacht wurden. Mutwillige Verschwendung zerrüttete aber die Finanzen, Mißernten und Hungersnot verschlimmerten noch die Lage, und es kam zur Einstellung der notwendigsten Zahlungen. Diese Umstünde sowie die Verwahrlosung der Verwaltung veranlaßten allgemeine Unzufriedenheit und führten endlich zu einer Verschwörung, die Cusa (11.) 23. Febr. 1866 stürzte.

Auf Vorschlag einer sofort gebildeten provisorischen Negierung (Golescu, Haralambie, Lascar Catargiu) wählten beide Kammern noch an demselben Tage einstimmig den Grafen von Flandern, Bruder des Königs von Belgien, zum Fürsten. Als dieser die Wahl ablehnte, ordnete die Regierung, im Einvernehmen mit Napoleon III., eine Volksabstimmung über die Berufung des Prinzen Karl von Hohenzollern-Sigmaringen an, die 14. bis 20. April die fast einstimmige Wahl des Prinzen zur Folge hatte und 13. Mai durch die neugewählte Deputiertenkammer bestätigt wurde. Fürst Karl hielt 22. Mai seinen Einzug in Bukarest und beschwor die neue liberale, der belgischen nachgebildete Verfassung 12. Juli. Die Großmächte erkannten die neue Ordnung der Dinge im Laufe des Jahres an.

Die Thronbesteigung Karls I. war für R.s Schicksale entscheidend. Bald traten zwei Parteien scharf gegeneinander auf: die Bojaren, die in der Änderung der bestehenden Verhältnisse und in den konstitutionellen Freiheiten eine Gefahr für ihre Macht erblickten, und die Nationalliberalen, die voll Ver-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 18.