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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rußland (Heerwesen. Wappen, Flaggen, Orden. Kirchenwesen)

zentige Rente und zwar wurden von 1889 bis 1893 insgesamt 875559807 Rubel Goldanleihen, 38281000 Rubel Silberanleihen, 453774800 Rubel Papieranleihen in auf 4 Proz. Zinsen gestellte 910448375 Rubel Gold- und 454000000 Rubel Papieranleihen umgewandelt. 1894 wurden noch im Umlauf befindliche 483 Mill. Rubel 5prozentige Bankbillets und 532 Mill. 5prozentige Orientanleihen zur Konversion in 750 Mill. 4prozentige Staatsrente (Teil einer Anleihe von 1120 Mill., deren Kapital und Zinsen in Kreditrubel zahlbar) aufgerufen und ferner wurde aus einer zum Kurse von 95 Proz. emittierten 3½prozentigen Goldanleihe die Rückzahlung von 73,3 Mill. 5prozentiger Goldobligationen verstaatlichter Eisenbahnlinien bewirkt. Diese 73,3 Mill. Goldrubel setzten sich zusammen aus 10,59 Mill. 5prozentige Obligationen für die Bahn Poti-Tiflis, 4,45 Mill. Rjashsk-Morschansk, 1,106 Riga-Mitau, 9,016 Orel-Witebsk, 1,29 Donez-Steinkohlenbahn, 4,824 Warschau-Terespol, 5,216 Brest-Grajéwo, 24,195 Baltische Eisenbahn, 6,803 Losowaja-Sewastopol, 3,877 Riga-Dwinsk und 1,935 Mill. für die Bahn Tambow-Koslow. Gegenwärtig (März 1895) werden gegen ältere 4prozentige in 80 und 40 Jahren zu amortisierende Anleihen der Jahre 1887 und 1891: 200 Mill. Rubel 4prozentige Rentenanleihe unter ½prozentigem Kursgewinn angeboten, deren Tilgung fakultativ ist, wodurch der Staat die Amortisationsquoten spart. Durch die Konvertierungen der Jahre 1888-94 wurden jährliche Ersparnisse von 13 Mill. Rubel Metall und 30 Mill. Rubel Kredit gemacht. Gegenüber diesen großen Erfolgen der russ. Finanzverwaltung ist hervorzuheben, daß 1891 eine hauptsächlich auf den franz. Markt berechnete Emission einer 3prozentigen Goldanleihe von 500 Mill. Frs. völlig mißglückte.

Die Staatsschulden betrugen 1. Jan. 1881: 3840,4 Mill. Kreditrubel. Infolge des Erwerbes und des Baues von Eisenbahnen betrugen sie 1. Jan. 1895: 5589 Mill. Rubel Kredit; sie sind also um 1748 Mill. während der Regierung Alexanders III. gestiegen. Dagegen betrugen die Zinsen 1881: 237,8 Mill. Rubel und sind bis 1895 nur auf 257,3 Mill. gestiegen.

Der Metallfonds betrug 1881: 291,1 Mill. Rubel, 15. Dez. 1894: 649,5 Mill. Rubel ohne die 92,1 Mill. der 3½prozentigen Anleihe. 1881 schwankte der Kurs von 7,58 bis 8,16, 1888 von 7,45 bis 10, 1893 von 7,36 bis 7,56 für den halben Imperial.

Das Papiergeldsystem ist ein altes Übel. Beim Tode Katharinas II. cirkulierten 200 Mill. Rubel in Papier (Assignaten). Während der Kriege gegen Frankreich und die Türkei erfolgten weitere Emissionen. 1815 stand der Kurs 1 Rubel Silber = 4 Rubel 18 Kopeken Assignaten. Unter der Verwaltung des Grafen Cancrin (1823-44) wurden allmählich die Finanzen in Ordnung gebracht, der Kurs der Assignaten auf 3 Rubel 50 Kopeken Papier normiert und dieselben 1843 durch Reichskreditbillets ersetzt, welche stets gleichen Kurs mit Silber und Gold haben und stets eingewechselt werden sollten. Da jedoch die Deficits durch Papiergeldemissionen gedeckt wurden, so stieg die Masse der Kreditbillets rasch, und als durch den Krimkrieg eine außerordentliche Vermehrung eintrat, begann der Kreditrubel im Verhältnis zum Metallrubel zu fallen, während der Staat die Gleichheit aufrecht erhielt, insofern als alles auf Silberrubel Stipulierte in Kredit gezahlt wurde. Die Einlösung der Kreditbillets wurde aufgehoben. 1853-57 ergab sich eine Vermehrung der Kreditbillets um 400 Mill. Es wurden nun zunächst in großer Anzahl 4⅓prozentige^[ausgeschrieben: viereindrittelprozentige] Schatzscheine emittiert, die Kapitalien der Kirchen und Stiftungen in Renten verwandelt, die bisherigen Banken aufgehoben und die Reichsbank (1859) errichtet. Handel und Industrie belebten sich; es wurden zahlreiche Privatbanken und Aktiengesellschaften gegründet, umfassende Eisenbahnbauten und die Ablösung des Bauernlandes begonnen, sowie zahlreiche Anleihen im Aus- und Inlande abgeschlossen. Infolge des poln. Aufstandes sank der Kurs wieder, ebenso infolge des orient. Krieges. Die jetzige günstige wirtschaftliche und Finanzlage hat den Kurs wiederum in die Höhe gehen lassen und ihn gefestigt, aber eine Einlösung der Kreditbillets wird noch nicht ins Auge gefaßt. Am 1. Jan. 1894 waren 1196 Mill. Kreditrubel im Umlauf.

Über das Heerwesen, die Marine, Militärbildungsanstalten und Festungen s. Russisches Heerwesen.

Wappen, Flaggen, Orden. Das Wappen des Kaisertums R. ist ein zweiköpfiger rot bewehrter schwarzer Adler, der in den Klauen Scepter und Reichsapfel hält und dessen Köpfe diamantene Kaiserkronen tragen; darüber schwebt eine ebensolche, aber größere Krone, aus der zwei blaue Bänder herabfallen. Auf der Brust des Adlers ist in rotem, goldgerändertem Schild der heil. Georg in silberner Rüstung mit blauem Mantel auf silbernem Rosse, mit einer goldenen Lanze einen goldenen, grüngeflügelten Drachen tötend (Moskau). Um den Schild schlingt sich die Kette mit dem Kreuz des Andreasordens. Auf den Flügeln des Adlers sind je vier Wappen von einzelnen Landesteilen. (S. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 5, beim Artikel Wappen.) Das große Wappen zeigt dieselbe Figur ohne die acht kleinen Wappenschilde in goldenem Felde; Schildhalter sind die Erzengel Michael und Gabriel. Auf dem Baldachin über dem Schild steht auf Russisch die Devise "Gott mit uns", über dem Baldachin flattert das Banner R.s. Das ganze Wappenzelt umgeben im Kreise 15 Wappenschilder einzelner Landesteile, die untern neun mit Kronen bedeckt und untereinander durch Lorbeer- und Eichenzweige verbunden.

Die Landesfarben sind Schwarz, Orange, Weiß in horizontalen Streifen. Die Kriegsflagge ist weiß, durch ein blaues Andreaskreuz diagonal geteilt; die Handelsflagge Weiß, Blau, Rot horizontal gestreift. (S. Tafel: Flaggen der Seestaaten, Bd. 6, S. 862.)

An Ritterorden bestehen: der Andreasorden (s. d.), Katharinenorden (s. d.), Alexander-Newskij-Orden (s. d.), Weißer Adlerorden (s. Adlerorden), Georgsorden (s. d.), Wladimirorden (s. d.), Annenorden (s. d.) und der Stanislausorden (s. d.).

Kirchenwesen. Die Staatskirche ist die Orthodoxe oder Russische Kirche (s. d.), zu der sich 71 Proz. der ganzen Bevölkerung bekennen. Alle übrigen Religionsbekenntnisse genießen bloß Duldung; keinem Griechisch-Orthodoxen ist es gestattet, zu einer andern Religion überzutreten, die Beihilfe dazu wird kriminell bestraft; bei gemischten Ehen, in denen der eine Teil der Staatskirche angehört, muß der andere Teil sich schriftlich verpflichten, die Kinder nach dem Ritus der russ. Kirche taufen zu lassen. Die oberste Leitung der orthodoxen Kirche steht unter dem Heiligen