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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Staatsschatz; Staatsschriften; Staatsschuldbuch; Staatsschulden

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Staatsschatz - Staatsschulden

lich die wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Name Utopie stammt von der zuerst 1516 erschienenen Schrift des Thomas Morus (s. More): "Utopia". In Utopien ist eine ganz eigentümliche Verfassung; es sind 54 Städte-Republiken auf der Insel vorhanden; noch eigentümlicher ist die wirtschaftliche Rechtsordnung. Es herrscht dort der Kommunismus; es existiert kein Privateigentum und zwar weder an den Produktionsmitteln noch an den Verbrauchsgegenständen. Strenggenommen ist allerdings Morus nicht der erste gewesen, der eine Utopie geschrieben hat; aus dem griech. Altertum sind uns einzelne Schilderungen erdichteter Staatswesen überliefert; z. B. der unvollendet gebliebene Dialog Platos "Kritias oder Athen und Atlantis 9000 Jahre vor Solon", und Phantasieschilderungen von Hekatäus, Jambulus, Euhemerus, Theopompus, Xenophons "Cyropädia" u. a. m. Aber diese Schriften aus ältester Zeit können kaum als Vorläufer von Morus' "Utopia" bezeichnet werden, weil sie teils nur Bruchstücke, teils Gebilde dichterischer Phantasie sind, aber nicht dem ernsten socialphilos. Zwecke dienen, den Morus sich mit seinem S. gesetzt hatte. (S. Socialismus.) Jedenfalls sind fast alle wichtigern S. bis auf die neuesten Werke von Morus beeinflußt. Wenn auch die Verfasser der meisten S. nicht daran dachten, daß der Zukunftsstaat in allen Punkten den von ihnen geschilderten Utopien gleichen sollte, so war es ihnen doch im Ernst darum zu thun, an einem idealen Bild eines erdichteten Staatswesens die Mängel und Reformbedürftigkeit des realen Staatswesens zu zeigen. Die Form des S. ist aber vorzüglich geeignet, in anschaulicher Weise zu zeigen, von welchen Folgen für unser Kulturleben tiefgreifende Reformen unsers gesellschaftlichen Lebens, wie sie die meisten Utopisten wünschen, begleitet sein müßten. Die wichtigsten S. außer den bereits genannten sind folgende: zunächst die deutschen Ausgaben von Th. Morus, und zwar die erste in Basel 1524 u. d. T. "Von der wunderbarlichen Insel Utopia das andere Buch, teutsch durch Conciuncula"; weitere Ausgaben Leipzig 1612, Frankfurt a. M. 1704, Halberstadt 1704 u. a. m.; auch in Reclams "Universalbibliothek" ist eine Übersetzung erschienen. Die Schrift des Calabreser Dominikanermönchs Campanella, "Der Sonnenstaat" ("Civitas solis", Utr. 1720; eine deutsche Übersetzung erschien Darmstadt 1843); Andreä, "Reipublicae christianopolitanae descriptio" (Straßb. 1619); Bacon, "Nova Atlantis" (zwischen 1621 u. 1626 erschienen); Harrington, "The commonwealth of Oceana" (1656); Vairasse, "Histoire des Sevarambes" (1677); Foigny, "Les aventures de Jacques Sadeur dans la découverte des terres australes" (Genf 1676; neue Aufl., Par. 1705); "Das Königreich Ophir" (1699); Fénelon, "Télémaque" (1700); Ramsay, "Les voyages de Cyrus" (2 Bde., Lond. und Par. 1727 u. ö.); Abbé de Terrasson, "Sethos" (3 Bde., Par. 1732); Holberg, "Nicli Klimii iter subterraneum" (Kopenh. 1741 u. ö.); Lesczynski, "Entretien de un Européen avec un insulaire du royaume de dimocala" (1752); Berington, "Denkwürdigkeiten Gaudentios von Lucca" (1753); Morelly, "Naufrage des iles flotantes ou Basiliade du célèbre Pilpai" (2 Bde., Par. 1753); "La république des philosophes" (Genf 1768); Mercier, "L'an 2440" (Amsterd. 1770); Rétif de la Brétonne, "La découverte australe par un homme volant" (4 Bde., Par. 1781; ins Deutsche übersetzt von Mylius u. d.T. "Der fliegende Mensch", Lpz. 1784); "Die glückliche Nation oder der Staat von Felicien" (aus dem Französischen, 2 Bde., Lpz. 1794); Cabet, "Voyage en Icarie" (Par. 1842; 5. Aufl. 1848; deutsch, ebd. 1847). Utopien aus neuester Zeit: E. Bellamy (s. d.), "Looking backward" (1888); Hertzka (s. d.), "Freiland. Ein sociales Zukunftsbild" (Lpz. 1890; 8. Aufl. 1893); ders., "Entrückt in die Zukunft" (Berl. 1895); Donnelly, "Caesar's column: sensational story of the 20th century" (Lond. 1892); "Das Maschinenalter von Jemand" (von Bertha von Suttner, Zür. 1889).

Litteratur. Beger, Thomas Morus und Plato (in der "Zeitschrift für Staatswissenschaften", Tüb. 1879); Gehrke, Kommunistische Idealstaaten (Brem. 1878); Kautsky, Thomas Morus und sein Utopia (Stuttg. 1888); Kleinwächter, Die S. (Wien 1891); Mohl, Staatsromane (in "Geschichte und Litteratur der Staatswissenschaften", Bd. 1, Erlangen 1855); Schlaraffia politica, Geschichte der Dichtungen vom besten Staat (Lpz. 1892); Sudre, Geschichte des Kommunismus (aus dem Französischen, Berl. 1882); Roscher, Zur Geschichte der engl. Volkswirtschaftslehre im 16. und 17. Jahrh. (in den "Abhandlungen der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften", Bd. 3, 1857); Stammler, Utopien (in der "Deutschen Rundschau", 1892).

Staatsschatz, zuweilen gleichbedeutend mit Staatskasse, ein Vorrat von barem Gelde und Edelmetall, den der Staat für Fälle des außergewöhnlichen Bedarfs größerer Mittel zu seiner Verfügung hält. Je weniger der moderne Staatskredit und das Staatsschuldenwesen entwickelt war, um so größer war die Bedeutung des S., namentlich für die kriegerische Schlagfertigkeit eines Staates. Daher war diese Einrichtung in den Staaten des Altertums allgemein verbreitet, wenn auch in den Monarchien, z. B. bei den Persern, der S. mit dem Schatze des Herrschers zusammenfiel, wie das auch gegenwärtig in betreff der Schätze der ind. Fürsten, des Sultans von Marokko u. a. gilt. Unter den modernen Staaten hat namentlich Preußen seit Friedrich Wilhelm I. die Tradition der Ansammlung eines S. festgehalten. Durch die Kriege der Napoleonischen Periode wurde derselbe allerdings erschöpft, 1820 aber wiederhergestellt und mit gewissen Einnahmen ausgestattet. Bei dem Kriege von 1866 war das Vorhandensein eines S. für die preuß. Regierung von großer Wichtigkeit, und derselbe wurde daher auch durch das Gesetz vom 28. Sept. 1866 wieder neu dotiert. Nach der Gründung des Reichs trat an die Stelle des preußischen S. auf Grund des Gesetzes vom 11. Nov. 1871 ein Reichskriegsschatz im Betrage von 120 Mill. M. (S. Kriegsschatz.)

Staatsschriften (juristisch), s. Deduktion.

Staatsschuldbuch, das als Beurkundung einer konsolidierten Staatsschuld dienende Verzeichnis der einzelnen Staatsgläubiger und der denselben zustehenden Forderungen, im Deutschen Reich eingeführt durch Gesetz vom 31. Mai 1891 (§. 9 abgeändert durch Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 50) mit Verordnungen vom 27. Jan. und 7. März 1892. (S. Einschreibesystem.)

Staatsschulden. Es giebt wirtschaftlich und rechtlich verschiedene Arten von S. Obenan stehen Anlehnsschulden, welche dazu bestimmt sind, Auslagen des Staates zu decken und demnach für eine längere Dauer aufgenommen und geordnet werden. Die moderne Finanzwissenschaft erkennt die grund-^[folgende Seite]