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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Statthalter; Statuarisch; Statue

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Statthalter - Statue

sämtliche Konfessionen auf den Mitbesitz an den heiligen S. legen, hat öfters Streitigkeiten veranlaßt. Daraus entstand die Heilige-Stätten-Frage, die in der Diplomatie wiederholt eine Rolle spielte und namentlich in den J. 1851-53 den äußern Anlaß zu den Zerwürfnissen gab, infolge deren der Orientkrieg (s. d.) ausbrach. Der Berliner Kongreß 1878 bestimmte in betreff der heiligen S., daß der Status quo aufrecht erhalten werden solle. Da aber der jetzige Zustand von den einzelnen Konfessionen, namentlich von den Griechen und den Lateinern, im Grundsatz durchaus nicht als rechtsgültig anerkannt wird, so finden sich leicht Anlässe zu neuem Streit. - Vgl. F. A. und O. Strauß, Die Länder und S. der Heiligen Schrift (2. Aufl., Lpz. 1877); F. von Bamberg, Geschichte der orient. Angelegenheit (Berl. 1892).

Statthalter, Beamter, welcher die Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem Lande oder in einer Provinz vertritt, wie dies z. B. in neuerer Zeit in Elsaß-Lothringen (s. d., Verfassung und Verwaltung) auf Grund des Reichsgesetzes von: 4. Juli 1879 der Fall ist. Sonst kommt der Titel S. in Deutschland nicht vor, wohl aber in Österreich, wo ihn die obersten Verwaltungsbeamten der einzelnen Kronländer führen (s. Österreichisch-Ungarische Monarchie, Verwaltung).

In der Republik der Vereinigten Niederlande hieß S. (Stadhouder) der oberste Staatsbeamte. Diese Benennung entstand unter der burgund. und span. Herrschaft, wo die gesamten Niederlande von einem Oberstatthalter (Landvogt) und die einzelnen Provinzen durch S. regiert wurden. Die Gewalt der S. war in jeder der sieben Provinzen etwas verschieden. Er ernannte die wichtigsten Beamten, auch die Vorsitzenden der Gerichtshöfe, hatte ein beschränktes Begnadigungsrecht, wählte die Mitglieder der städtischen Räte (Vroedschappen), meist aus den ihm von diesen Räten selbst Vorgeschlagenen; in außerordentlichen Fällen konnte er einen ganz neuen Rat einsetzen. Vermöge der Utrechter Union von 1579 war er auch Schiedsrichter der Streitigkeiten der Provinzen untereinander. Die Kriegsmacht und die Flotte stand unter seinen Befehlen. Bei der Erhebung Wilhelms III. 1672 wurde die Erbstatthalterschaft in der männlichen Linie eingeführt und die Befugnisse derselben bedeutend erweitert. (S. Niederlande, Geschichte.)

Statuarisch (lat.), bildhauerisch.

Statue (lat. statua), Standbild, auch Bildsäule genannt, die vorzugsweise zu monumentalem Zweck (s. Monument) plastisch in Marmor, Sandstein, Alabaster, Erz, Holz, Thon (Terracotta) u. dgl. dargestellte volle Gestalt eines Menschen oder eines als Mensch gedachten Wesens. Man unterscheidet Porträtstatuen: Darstellungen hervorragender Persönlichkeiten in lebenswahrer Auffassung; ferner Idealstatuen: Darstellungen von Göttergestalten, Heiligenfiguren, allegorischen Gestalten, Gestalten aus Saqe und Dichtung oder solche ganz freier Erfindung. Mit der Herstellung von S. beschäftigen sich insbesondere die Bildhauerkunst, Bildgießerei, Toreutik, Bildschnitzern (s. die betreffenden Artikel). Bezüglich der verschiedenen Darstellungsarten giebt es eigentliche Standbilder in ruhiger oder bewegter Haltung, sitzende Figuren, liegende Figuren (insbesondere für Grabmäler), sodann Reiterstandbilder (Reiterstatuen); ferner bezüglich der Größe Kolossalstatuen (s. auch Koloß), S. in Lebensgröße, S. kleiner als in Lebensgröße (Statuette).

Eine besondere Stelle nehmen die Reiterstandbilder insofern ein, als in ihnen fast ausschließlich Fürsten oder Heerführer zur Darstellung gelangen. Ihre Auffassung in neuerer Zeit geht auf die antike Reiterstatue des Kaisers Marc Aurel zurück (s. Tafel: Römische Kunst III, Fig. 4). Die Reiterstatue Kaiser Ottos I. zu Magdeburg, dem 14. Jahrh. angehörig, sowie die S. am Straßburger Münster u. a. zeigen, daß das Mittelalter selbständig die Aufgabe zu erfassen wußte. In den beiden Reiterdenkmälern der Frührenaissance, dem des Condottiere Colleoni zu Venedig (s. Tafel: Italienische Kunst IV, Fig. 7) und Gattamelata zu Padua von Donatello (1443), spricht sich die ganze Kraft der Zeit, sowohl in den schreitenden Streitrossen als in der gewaltsamen Stellung der Reiter selbst aus. Der Schöpfer des neuern Reiterstandbildes ist Giovanni da Bologna. Er schuf die majestätische Figur Cosimos I. zu Florenz (1594), den Sockel wie das Pferd für Ferdinand I. von Toscana, welche auf Veranlassung der Maria von Medici 1614 nach Paris übergeführt wurden und durch Dupré (1635) ihren Reiter, König Heinrich IV., erhielten (1792 zerstört, 1818 erneuert). Von Giovannis Schüler Pietro Tacca stammen die Reiterstatuen der Könige Philipp III. und IV. von Spanien in Madrid (1616 und 1640), in welch letzterer das Pferd springend dargestellt wurde.

Die lebhafte Bewegung in den ital. Reiterdenkmälern steigerte Bernini in seiner Darstellung Kaiser Konstantins in der Peterskirche zu Rom bis zum höchsten Grade, mußte dafür aber aus Gründen der Standbarkeit die Marmorstatue an eine Wand gelehnt reliefartig behandeln. Ruhiger ist die gegenüberstehende S. Karls d. Gr. von Cornacchini. Die Reiterstatue des Barockstils zeigt gleich diesen Werken und im Gegensatz zu jener der Hochrenaissance antike Gewandung. Das Reiterstandbild des Statthalters Kurfürst Max Emanuel von Bayern auf dem Markt zu Brüssel (1694 zerstört) gab die Grundform, welche sich namentlich an der König Ludwig XIV. errichteten Reiterstatue wiederholte. Solche schufen die Niederländer Bogaert für die Place des Victoires zu Paris 1686 (1822 von Bosio erneuert) und für Lyon (erst 1722 vollendet, 1825 erneuert von Lemot), Mazeline und Utrels zu Montpellier (1692, erneuert von Debay und Carbonneaux), ferner die Franzosen Girardon auf dem Vendômeplatz zu Paris (1699) und zu Boufflers (1694-1701), Coyzevox zu Rennes (1689), Le Hougre zu Dijon (erst 1725 vollendet). In Haltung und Kleidung verwandt sind die S. Ludwigs XV., jene von Bouchardon auf der Place de la Concorde zu Paris (1763 vollendet) und jene von Lemoine für Bordeaux (1733-43). Alle diese franz. Werke wurden während der Revolution zerstört. Sie gaben die Anregung zu andern außerhalb Frankreichs errichteten Reiterstandbildern. So des Königs Karl II. zu Edinburgh (1680), jene des Königs Christian V. zu Kopenhagen (vom Franzosen Lamoureux in Blei gegossen, 1688), das herrliche Werk A. Schlüters Kurfürst Friedrich Wilhelm zu Berlin (1703; s. Tafel: Deutsche Kunst V, Fig. 1), die verwandte Schöpfung des Niederländers Gabriel von Grupello in Düsseldorf, Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz in einer Rüstung des 16. Jahrh. darstellend (1703-10), die in Kupfer getriebene Reiterstatue Königs August des Starken in