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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Wilhelm Ⅰ.; Wilhelm Ⅱ.; Wilhelm Ⅰ.-Ⅲ.; Wilhelm Ⅳ.; Wilhelm Ⅴ.-Ⅷ.

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Wilhelm Ⅰ.-Ⅲ. (Landgrafen v. Hessen) - Wilhelm Ⅰ. (Markgraf v. Meißen)

(geb. 13. Aug. 1792, gest. 2. Dez. 1849); ihre 1821 geborene Tochter starb schon nach drei Monaten. Aus einem 1790‒1811 dauernden Verhältnis mit einer irischen Schauspielerin, Dora Jordans, hatte er zehn Kinder, von denen der älteste Sohn, George Fitzclarence, geb. 1794, gest. 1842, im J. 1831 den Titel eines Grafen von Munster erhielt. Der zweite Sohn W.s, Lord Frederick Fitzclarence, geb. 1799, starb als Oberbefehlshaber von Bombay 30. Okt. 1854. – Vgl. Huish, History of the reign and life of William Ⅳ. (Lond. 1837); Fitzgerald, Life and times of William Ⅳ. (2 Bde., ebd. 1884); Pauli, Geschichte Englands seit 1814 (3 Bde., Lpz. 1864‒75); Walpole, History of England from the conclusion of the great war in 1815 (5 Bde., 1878‒88).

Wilhelm Ⅰ.-Ⅲ., Landgrafen von Hessen, s. Hessen (Volksstamm).

Wilhelm Ⅳ., Landgraf von Hessen-Cassel (1567‒92), der Sohn Philipps Ⅰ., des Großmütigen, geb. 14. Juni 1532, führte während der Gefangenschaft seines Vaters nach dem Schmalkaldischen Kriege die Regierung, und war an der Vorbereitung und Durchführung des von Moritz von Sachsen geleiteten Krieges gegen Karl Ⅴ. beteiligt (1552). Dann lebte er zurückgezogen seinen astron. Studien, bis ihm bei der Landesteilung nach seines Vaters Tode 1567 Hessen-Cassel zufiel. Er gehörte zu der unter Sachsens Führung von jeder prot. Aktionspolitik sich ängstlich zurückhaltenden Partei und starb 25. Aug. 1592. Er ist der Stifter der hessen-casselschen Linie. Einen Teil seiner astron. Beobachtungen gab Snellius u. d. T. «Observationes Hassicae coeli et siderum» (Leid. 1618) heraus; die meisten sind ungedruckt in der Bibliothek zu Cassel.

Wilhelm Ⅴ.-Ⅷ., Landgrafen von Hessen-Cassel, s. Hessen-Cassel.

Wilhelm Ⅰ., der erste Kurfürst von Hessen-Cassel (1803‒21), vorher als Landgraf (1785‒1803) Wilhelm Ⅸ. genannt, geb. 2. Juni 1743 zu Cassel als Sohn des Landgrafen Friedrich Ⅱ. Während der letzten Jahre des Siebenjährigen Krieges lebte er am Hofe seines Oheims, des Königs Friedrich Ⅴ. von Dänemark, dessen zweite Tochter, Wilhelmine Karoline (geb. 1747, gest. 1820), er 1764 heiratete. 1760 übernahm er an Stelle seines katholisch gewordenen Vaters die Regierung der Grafschaft Hanau. Als er 1785 seinem Vater als Landgraf in der Regierung von Hessen-Cassel gefolgt war, verlegte er seine Residenz nach Cassel und suchte die unter seines Vaters Regierung eingerissenen Mißstände abzuschaffen. Mit Preußen verbündet, nahm W. an den Revolutionskriegen teil. 1795 trat er dem Frieden zu Basel bei. Im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 erhielt der Landgraf die Kurwürde, die er 1. Mai 1803 als W. Ⅰ. förmlich annahm. Wiewohl sich der Kurfürst Preußen angeschlossen hatte, suchte er doch nach Ausbruch des Krieges im Herbst 1806 von Napoleon Anerkennung seiner Neutralität zu erhalten. Der Kaiser gestand diese zunächst zu, aber nach der Schlacht bei Jena erklärte er den doppelzüngigen Fürsten für abgesetzt und sandte den Marschall Mortier gegen ihn. W. floh mit seiner Familie und seinen Schätzen nach Schleswig und dann nach Prag. Seine Länder wurden mit dem neu errichteten Königreich Westfalen vereinigt. Nach der Schlacht bei Leipzig übernahm W. 21. Nov. 1813 wieder in Cassel die Regierung. Als er durch den Wiener Kongreß den größten Teil des Fürstentums Fulda erhielt, nahm er 1816 den Titel Großherzog von Fulda an. Mit Härte und Brutalität suchte er alles in seinem Lande wieder auf den Fuß von 1806 zu bringen; die Beamten, die während der Zeit der westfäl. Zwischenregierung unter seinem «Verwalter Jérôme» aufgerückt waren, wurden auf die frühern Posten zurückversetzt, auf dem Lande die abgeschafften Fronen wiederhergestellt, die Staatsobligationen wurden auf ein Drittel des Wertes reduziert, und den Domänenkäufern wurden die gekauften Güter ohne Entschädigung entrissen. W. berief zur Vereinbarung einer Verfassung die althess. Stände zweimal, 1815 und 1816, und ordnete ihnen Deputierte der Bauern zu. Da aber die Versammlungen sich seiner Willkür nicht fügten, namentlich nicht von der Forderung einer Sonderung des Staatsvermögens von dem überreichen Privatschatze des Kurfürsten abgehen wollten, so kam eine Einigung nicht zu stande. Doch gab W. 4. März 1817 das Haus- und Staatsgesetz, in dem einige Artikel des Verfassungsentwurfs Aufnahme fanden. W. starb 27. Febr. 1821.

Wilhelm Ⅱ., Kurfürst von Hessen-Cassel (1821‒47), geb. 28. Juli 1777, Sohn und Nachfolger des Kurfürsten Wilhelm Ⅰ., erhielt eine streng militär. Erziehung, studierte in Marburg und Leipzig, begleitete seinen Vater 1806 nach der Besetzung des Landes durch die Franzosen erst nach Holstein, dann nach Prag, ging 1809 nach Berlin und machte den Feldzug von 1813 im preuß. Heere mit. 1814 führte er die hess. Truppen nach Frankreich und blockierte Diedenhofen, Luxemburg, Metz und Saarlouis. Bei seinem Regierungsantritt begann er mit mancherlei Reformen, allein die gehegten Erwartungen erfüllte er nicht. Dazu kamen Spaltungen in der kurfürstl. Familie, hauptsächlich veranlaßt dadurch, daß der Kurfürst seine Geliebte, Emilie Ortlöpp, zur Gräfin von Reichenbach erhob. Im J. 1830 entstanden deshalb Unruhen in Cassel (s. Hessen-Cassel), die dazu führten, daß der Kurfürst 30. Sept. 1831 seinen Sohn Friedrich Wilhelm zum Mitregenten erhob, während er selbst meist außer Land lebte. Vermählt war W. Ⅱ. seit 1797 mit Auguste, Tochter König Friedrich Wilhelms Ⅱ. von Preußen (gest. 19. Febr. 1841), dann (seit 8. Juli 1841) morganatisch mit Emilie, Gräfin von Reichenbach-Lessonitz (gest. 12. Febr. 1843) und seit 28. Aug. 1843, ebenfalls morganatisch, mit Karoline, Baronin von Bergen, geborenen von Berlepsch (in zweiter Ehe 1851 mit dem Grafen Adolf von Hohenthal vermählt, gest. 21. Febr. 1877). W. Ⅱ. starb 20. Nov. 1847 zu Frankfurt a. M.

Wilhelm Ⅰ., Markgraf von Meißen (1349‒1407), Sohn Markgraf Friedrichs des Ernsthaften, geb. 29. Dez. 1343, stand nach dem Tode des Vaters 1349 unter der Vormundschaft seines ältesten Bruders Friedrichs des Strengen. Nachdem er schon seit 1368 Meißen als Statthalter verwaltet hatte, erhielt er dies Land bei der vorläufigen Teilung (Örterung) von 1379 und der endgültigen Teilung 1382 ganz. Er erkaufte 1398 die Städte Leisnig und Geithain; 1402 erwarb er nach heftiger Fehde den Besitz der Burggrafen von Dohna (Dohna, Königstein, Weesenstein, Dippoldiswalde, Rabenau, Königsbrück) als böhm. Lehen, 1404 erhielt er als Pfand das böhm. Pirna und in demselben Jahre erwarb er noch die ganze Herrschaft Colditz. Im Innern seines Landes sorgte er eifrig für die wirtschaftliche Hebung der Städte und die Sicherung des Landfriedens. Er starb 9. Febr. 1407 in