Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

22

Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe)


Fruchtgattungen 1878 1893

Weizen und Spelz 2222 2393

Roggen 5950 6012

Gerste 1623 1627

Hafer 3753 3905

Kartoffeln 2758 3037

Zurckerrüben 176 395

Runkelrüben 331 456

Mohn, Lein und andere Handelsgewächse 2448 2519

In der Hauptsache blieb die Fläche des Acker- und Gartenlandes gleich; in den acht östl. Provinzen Preußens hat sich das gesamte Kulturland während der letzten 10 Jahre sogar um etwa 80000 ha vermehrt. Daß man teilweise in vermehrter Pflege der Viehzucht während dieser ganzen Zeit Ersatz gesucht hat für die verringerte Rentabilität des Getreidebaues, unterliegt keinem Zweifel. Immerhin ist es noch nicht in dem Maße geschehen, wie es möglich gewesen wäre. Von 1883 bis 1892 stieg der Rindviehbestand von 15,8 auf 17,6, die Schweinehaltung von 9,2 auf 12,2 Mill. Stück, während zugleich die Qualität des Viehs eine fortschreitende Verbesserung erfuhr. Nur die Schafe gingen von 19,2 auf 13,6 Mill. Stück zurück. Allerdings darf eine sehr weitgreifende Änderung der Produktionsrichtung für Deutschland nicht erwartet werden. Viel mehr als in England sind hier weite Gebiete durch klimatische und Bodenverhältnisse auf den Getreidebau dauernd angewiesen; teilweise fehlen auch einstweilen die sonstigen wirtschaftlichen Voraussetzungen einer intensiven Pflege der Viehzucht, selbst wenn sich die Preise des Viehs und der tierischen Produkte auf der bisher erreichten Höhe auch ferner behaupten sollten.

III. Mittel zur Abhilfe. Unter solchen Umständen entsteht die wichtige Frage: Was kann und soll geschehen, um den Gefahren der Lage wirksam zu begegnen? Kann überhaupt etwas geschehen und wenn ja, welche Gründe rechtfertigen ein Eingreifen des Staates?

Soweit es sich nur um Privatvermögensverluste handelt, welche sich aus dem Rückgang der Preise und der Rente ergeben, und um einen hiermit in Zusammenhang stehenden Besitzwechsel bei den landwirtschaftlichen Gütern, kann nicht beansprucht werden, daß der Staat ihn unter allen Umständen abwende, da eine allgemeine Vermögens- und Einkommensgarantie mit den Grundlagen der Privatwirtschaftsordnung unverträglich ist, eine solche Garantierung in Bezug auf einzelne Klassen der Bevölkerung auch eine Ungerechtigkeit gegen die übrigen in sich schlösse. Wohl aber ist es gerechtfertigt, wenn der Staat vorübergehende Störungen, die einzelne Volkskreise mit dauernden und unverhältnismäßigen Verlusten und Schädigungen bedrohen, auszugleichen oder zu mildern sucht, und sicherlich ist es seine Aufgabe, einer Schädigung der Gesamtinteressen des Landes und Volkes, einer Erschütterung der gesamten Volkswirtschaft nach Möglichkeit vorzubeugen. Es unterliegt nun keinem Zweifel, daß auch bei den wirtschaftlich am meisten entwickelten Kontinentalstaaten Europas die industriellen und Handelsinteressen keineswegs von der ausschlaggebenden Bedeutung für ihre fernere Entwicklung sind, daß der Staat einer über die privaten Vermögensverluste der jeweiligen Grundbesitzer hinausgreifenden Schädigung der ländlichen Bevölkerungskreise, einem Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion selbst mit Gleichgültigkeit zusehen könnte. Ein solcher Rückgang würde bei dem entscheidenden Übergewicht, das der innere Markt für sie behauptet, die schwersten Erschütterungen der ganzen Volkswirtschaft oder wenigstens ganzer Landesteile nach sich ziehen, da für die ausfallenden Erträge und für die ihrer bisherigen Beschäftigung und ihres Erwerbes ganz oder teilweise direkt oder indirekt beraubten Volksteile ein ausreichender Ersatz auf den übrigen Produktions- und Erwerbsgebieten nicht erwartet werden kann. Andererseits kann dem Staate weder der Beruf noch die Fähigkeit zugesprochen werden, die Wirkungen einer tiefgehenden Wandlung in den allgemeinen Produktions- und Absatzverhältnissen durch äußerliche Maßregeln schlechtweg zu paralysieren. In dieser Richtung blindlings unternommene Versuche würden stets nur mit einer Schädigung der Gesamtheit und seiner eigenen Existenz endigen.

Die Maßregeln des Staates können in verschiedener Richtung auf eine günstigere Gestaltung der Reinertragsverhältnisse einzuwirken suchen. Zunächst bietet sich die Möglichkeit einer begrenzten Einwirkung auf die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse teils durch Zölle oder verwandte Maßregeln, teils durch sonstige Beeinflussung der Angebotsverhältnisse zu Gunsten der Verkäufer und Produzenten. Daneben vermag er die Bestrebungen der Produzenten, soweit sie sich auf Verminderung der Produktionsauslagen richten, in gewissem Umfange zu unterstützen. Eine Verbesserung der Agrargesetzgebung, insbesondere die Unterstützung einer zweckmäßigen Kreditorganisation, ist im stande, der Zunahme der Verschuldung entgegenzuwirken und sowohl hierdurch als auch durch Herabdrückung zu hoher Zinssätze eine Ermäßigung der wachsenden Zinsenlast zu fördern. Eine zweckmäßige und gerechte Regulierung des Abgabenwesens und der Anforderungen für öffentliche Zwecke kann unverhältnismäßigen Steuerdruck beseitigen. Endlich vermag der Staat durch Unterstützung von Meliorationen und durch Förderung der Bestrebungen zur Verbreitung technisch-ökonomischer Kenntnisse, insbesondere durch Unterstützung des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens, die Produktivität des landwirtschaftlichen Betriebes in weitem Umfange mittelbar zu steigern. Aber alle staatlichen Maßregeln haben zur notwendigen Voraussetzung, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung selbst ihrerseits alles aus eigener Initiative thut, was geeignet und notwendig ist, um die Anpassung der Produktionsverhältnisse an die veränderten Absatz- und Preisverhältnisse zu fördern. Andernfalls würden sich jene nur als ein Hemmnis fortschreitender Entwicklung erweisen. Wollte der Staat die Folgen wirtschaftlicher Fehler des einzelnen abwenden, so würde er völlig feinen sittlichen Beruf verleugnen.

Von dem nächstliegenden Mittel, den Agrarzöllen, haben die meisten europ. Kontinentalstaaten