Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

400
Evangelisch-sociale Bewegung - Exerzierreglement
großen Städten, sowie auch in den Industriebezirken
größere Geldmittel flüssig zu machen, die zur Unter-
stützung der Stadtmissionen (s. d., Bd. 14), Anstel-
lung von einzelnen Stadtmissionaren und Hilfsgeist-
lichen zur Verstärkung der kirchlichen Scelsorge ver-
wendet werden sollen. Der Berliner Ortsverein hat
sich zur vornehmsten Pflicht gemacht, Krankenpflege-
stationen für Unbemittelte ins Leben zu rufen, und da-
bei lebhafte Unterstützung durch die Frauenhilfe gefun-
den. Zur Zeit arbeiten 90 Schwestern aus verschiede
nen Mutterhäusern auf diesen Krankenpflegestatio-
nen. Der E. H. ist ähnlich wieder Gustav-Adolf-Verein
organisiert. Ein engerer Ausschuß besorgt die Ver-
waltung; die Gesamtvertretung sämtlicher Provin-
zial- oder Zweigvereine, deren 16 bestehen, bildet den
weitern Ausschuß. Die Provinzialverbände gliedern
sich wiederum in Kreis- und Ortsvereine. Von diesen
ist die Hälfte der Beiträge ihrer Mitglieder an den
Gesamtverein abzuliefern, während über die andere
Hälfte frei zu Vcreinszwecken verfügt werden kann.
Auf Anregung der Kaiserin Protektorin sind beson
dere Vereinsstiftungcn entstanden, wie die Stiftung
zur Osfenhaltung der Kirchen an Wochentagen, zur
Veranstaltung täglicher kirchlicher Abendandachten
und zur Verpflegung armer Wöchnerinnen. Bis 1895
verausgabte und vereinnahmte der E. H. etwa
I//2 Mill. M. Vereinsorgan sind die "Mitteilungen
des engern Ausschusses des E. H." (Berlin).
Evangelisch-sociale Bewegung, s.Christlich-
sociale Partei und Evangelisch-socialer Kongreß.
Evangelisch-socialer Kongreß, eine Ver-
einigung von Evangelischen verschiedener Stände
und Richtungen zu dem Zweck, die socialen Zu-
stünde des deutschen Volks vorurteilslos zu unter-
suchen, sie an dem Maßstabe der sittlichen und
religiösen Forderungen des Evangeliums zu messen
und diese selbst für das heutige Wirtschaftsleben
fruchtbarer und wirtsamer zu machen als bisher.
Die Begründung erfolgte 1890 durch Hofprediger
a. D. Stöcker und PfarrerLicentiat Weber (München-
Gladbach) in Verbindung mit dein bereits verschie-
dene kirchliche Richtungen umfassenden und nament-
lich für die Evangelischen Arbeitervereine interessier-
ten Evangelischen Bund infolge des Aufschwungs
der Socialreform durch die kaiferl. Februarerlasse
und im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung
des Socialistengesetzes, die eine erneute lebhafte
Diskussion der socialen Fragen im öffentlichen
Leben in Aussicht stellte. Seitdem wird alljährlich
eine aus ganz Deutschland gut besuchte Versamm-
lung gehalten, die ersten vier in Berlin, die spätern
in Frankfurt a. M. 1894, Erfurt 1895, Stuttgart
1896 und Leipzig 1897.
Die Leitung liegt in der Hand eines Aktions-
komitees, dessen Vorsitzender der Landesökonomierat
Nobbe in Berlin ist. Ehrenvorsitzender ist Professor
Adolf Wagner; als zweiter Vorsitzender fungierte
bis zum letzten E.K. der Hofprediger a. D. Stöckcr,
der aber im Mai 1896 seinen Austritt erklärte, da
an ihn das Ansinnen gestellt wurde, auf feine Stelle
als Vorsitzender zu verzichten. Er erließ darauf
einen Aufruf zur Begründung einer neuen kirchlich-
socialen Vereinigung (f. Kirchlich-social), die abcr
bisher (Nov. 1896) nicht ins Leben getreten ist.
Außer den Vortragen und Diskussionen, die auf
den Jahreskongrefsen gehalten werden, hat der
E. K. auch vierzehntügige socialwissenschaftliche
Kurse zur Information über sociale Fragen ver-
anstaltet, die 1893 und 1896 in Berlin stattfanden.
In neuerer Zeit gewinnt auf den E. K. immer
mehr die Richtung der sog. "Jungen') Oberhand,
d. h. die Anschauung Naumanns und seiner An-
bänger, die im Gegensatz zu ^tö'cker und andern
Mitbegründern des E. K. durch eine liberalere theol.
Auffassung und speciell eine stark arbeiterfreundliche
socialpolit. Tendenz charakterisiert ist. Die "Berichte
über die Verhandlungen der E. K." sind seit 189l>
jährlich in Berlin erschienen. - Vgl. Göhre, Die
evang. sociale Bewegung (Lpz. 1896); Röder, Der
E. K. in Frankfurt a. M. iHeft 145 der "Zeitfragen
des christl. Volkslebens", Stuttg. 1895V, Dieckmann,
Der E. K. in Erfurt (Heft 154 der "Zeitfragen des
christl. Volkslebens", ebd. 1896); Kraft, Die Har-
monie der sechs ersten E. K. (Halle a. S. 1896).
Gving, Landgemeinde im Landkreis Dortmund
des preuß. Rcg.-Bez. Arnsberg, an der Dortmund-
Gronau-Enscheder Eisenbahn, bestebt aus den Orts-
bezirken Nieder-Eving und Ober-Eving, und hat
i1895) 4128 E., Wasserleitung (von Unna aus);
Eisenwerke, Ziegeleien und Steinkohlenbergbau
(Zeche Minister Stein).
*Gvora, Stadt, hat (1890) 15134 E.
Gxcelsior, der größte Diamant (s. d.).
Gxcelslormilhle, eine zum Zerkleinern von
Futterstoffen, Erzen, Salz u. a. dienende, unvoll-
kommen abfcherend wirkende Scheibenmühle. Sie
führt in Frankreich den Namen 'Iiiwr^teur ^.näu^e,
in England hat man sie I)6vi1-I)i3int6Fi'at0r ge-
nannt; ihrem Wesen nach war sie schon zur Zeit der
Feldzüge Napoleons I. als Fcldmühle bekannt. Die
gegenwärtige E. besteht aus zwei Hartgußringen ^
und ^ (s. Fig. 1), von denen der eine am Maschinen-
gestcll befestigt ist, während der andere um die
Fiss. 1.
Fig. ?.
Achse ziemlich rasch kreist. Die beiden einander zu-
gekehrten Grundflächen der Ringe sind nicht eben,
sondern als sehr flache Hohlkegcl gestaltet. Auf
diefen Flächen erheben sich kurze, im Querschnitt
dreieckige Leisten, welche, wie Fig. 1 erkennen läßt,
am Außenrande der Ringe tiefer, am Innenranoe
weniger tief ineinander greifen. Man kann die
Ringe ^ und U einander mehr oder weniger nähern,
um hierdurch die Feinheit der Vermahlung zu regeln.
Das Mahlgut gelangt durch eine Röhre, welche im
Innern des festen Ringes mündet, zu der den krei-
senden Ring tragenden Scheibe und wird durch
diese in der Richtung des in Fig. 1 eingetragenen
Pfeils gegen die Mahlflächen getrieben, welche es
auf dem Wege zum äußern Rande der Mahlflächen
allmählich zerkleinern. Fig. 2 giebt eine Draufsicht
des Ringes L.
Gxekutionsordnung, das 27. Mai 1896
kundgemachte österr. Gesetz über das Exekutions-
(Zwangsvollstrcckungs-) und Sicherungsverfahren,
welches mit der neuen Civilprozeßordnung 1. Jan.
1898 in Kraft tritt.
^Exerzierreglement. Die deutsche Kavallerie
hat unter dem 16. Sept. 1895 ein neues E. erhalten.