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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frashprozeß - Frauenstimmrecht
dung in den Tsadsee zu folgen. Durch ein Abkommen mit dem Kongostaat, 15. Aug. 1894, wurde die nordöstl. Abgrenzung vereinbart, nämlich dem Mbomu aufwärts in östl. Richtung bis zu seiner Quelle und von hier längs der Wasserscheide des Kongo- und Nilbeckens, vom 30.° östl. L. von Greenwich angefangen, in nordwestl. Richtung.
Geschichte. An der weitern Erforschung von F. waren in den letzten Jahren thätig: Brazza am Sanga, Clozel am Mambere, welcher 1894 diesen Fluß bis zum Ursprung und jenseits der Wasserscheide (5° 45' nördl. Br.) den Wom, wahrscheinlich einen Zufluß des Logone, bis 6° 25' nördl. Br. verfolgte; Vermont 1894 am Schinko, der die Stationen Bangasso, Rafai und Semio im Febr. 1895 gründete; Julien 1894 am Kotto; endlich der belg. Lieutenant De la Kethulle, der eine Erpedition von der Mündung des Mbomu in den Mobangi bis nach Hofrah du Nahas in Dar Fertit von 1891 bis 1894 erfolgreich durchführte. Als wichtigstes, neuestes Werk über F. ist zu nennen: Jean Dybowski, La route du Tschad (Par. 1893).
Frashprozeß, s. Petroleum.
*Frauenarbeit. Nach den Ergebnissen der neuern Zählungen sind die Frauen an der Erwerbsarbeit in folgendem Verhältnis beteiligt:
Staaten Tag der Zählung Die gesamte weibliche Bevölkerung Erwerbsthätige überhaupt Proz. Dienende überhaupt Proz. Erwerbsthätige und Dienende überhaupt Proz.
Deutsches Reich 14. Juni 1895 26361125 5264408 20,0 1313954 5,0 6578362 25,0
Österreich 31. Dez. 1890 12206000 5821000 47,7 424000 3,5 6245000 51,2
Italien 31. " 1881 14194000 5789000 40,8 448000 3,1 6237000 43,9
Schweiz 1. " 1888 1500000 356000 23,8 79000 5,3 435000 29,1
Frankreich 1. " 1891 19201000 4631000 24,1 1042000 5,4 5673000 29,5
England und Wales 5. April 1891 14950000 2583000 17,3 1434000 9,6 4017000 26,9
Schottland 5. " 1891 2083000 389000 18,7 168000 8,1 557000 26,8
Irland 5. " 1891 2386000 442000 18,5 199000 8,3 641000 26,8
Dänemark 1. Febr. 1890 1113000 112000 10,1 115000 10,3 227000 20,4
Schweden 31. Dez. 1880 2350000 242000 10,3 201000 8,6 443000 18,9
Im Deutschen Reiche waren nach den vorläufigen Ergebnissen der Berufszählung vom 14. Juni 1895 von 26,36 Mill. weiblichen Personen erwerbsthätig in: Landwirtschaft, Gärtnerei u. s. w. 2753154, Industrie, Bergbau u. s. w. 1521153, Handel und Verkehr 579608, häuslichen Diensten (auch) Lohnarbeit wechselnder Art 233 865, Staats-, bürgerlichem und kirchlichem Dienst und freien Berufsarten 176648. Die Zahl der in Fabriken beschäftigten weiblichen Personen (739755) betrug:
Alter 1895 1892
Unter 14 J. 1658 3913
Von 14-16 " 73981 69322
Von 16-21 J. 260303 229638
" über 21 " 403813 346795
In Österreich zählte man 1890 bei 12,2 Mill. weiblichen Personen überhaupt weibliche Erwerbsthätige: in der Land- und Forstwirtschaft 4305000, in der Industrie (einschließlich Bergbau und Hüttenwesen) 725 000, im Handel und Verkehr 249000. In der Land- und Forstwirtschaft waren etwas mehr als die Hälfte aller Erwerbsthätigen (50,8 Proz.) Frauen, in der Industrie mehr als ein Viertteil (25,2 Proz.), im Handel und Verkehr nahezu drei Zehntel (29,4 Proz.). Einen tiefern Einblick in die teilweise sehr traurige Lage der gewerblichen Arbeiterinnen gewährte die im März und April 1896 in Wien veranstaltete Privatenquete über F.
In dem industriereichen England hat sich in dem Jahrzehnt von 1881 bis 1891 bei einem Steigen der allgemeinen Bevölkerungsziffer von 26 auf 29 Mill. und einer Vermehrung der weiblichen Personen von 13,3 Mill. auf 14,9 Mill. die Zahl der weiblichen Erwerbsthätigen in der Landwirtschaft und Fischerei von 65000 auf 52000 weiter vermindert, entsprechend der allgemeinen Verminderung der Landbevölkerung. Hingegen wuchs im Einklang mit der allgemeinen Ausdehnung dieser Berufszweige die Zahl der erwerbsthätigen Frauen, wie folgende Ziffern ergeben:
Berufszweige 1881 1891
Industrie 1578000 1841000
Handel und Verkehr 19000 35000
Beamtentum und freie Berufe 196000 328000
Persönliche Dienste 287000 326000
Häuslicher Dienst 1258000 1437000
Eine bemerkenswerte Thatsache ist es, daß in den wichtigsten Arbeitsgebieten die F. stärker zunahm als die Arbeit der Männer. So wuchs 1881-91 in der Industrie die Zahl der weiblichen Arbeitskräfte um 16,7, die der männlichen um 14,0 Proz., im Handel und Verkehr um 81/; gegen 42,2, in den freien Berufen um 67,4 gegen 44,5 Proz.
Die wachsende Ausdehnung der weiblichen Industriearbeit macht die Einsetzung weiblicher Fabrikinspektoren immer mehr zur dringenden Notwendigkeit (s. Arbeiterfrage, S. 61 ii). über die für Fabrikarbeiterinnen im Deutschen Reich erlassenen Schutzgesetze s. Arbeiterfrage (S. 59).
Frauenkongresse, s. Frauenvereine.
Frauenstimmrecht. Das F. bei polit. Wahlen stellt die am weitesten gehende Forderung dar unter allen, die in der Frauenbewegung hervorgetreten find und in die diese bei folgerichtiger Entwicklung scheinbar ausmünden muß. Die radikalen Elemente der Bewegung, die in der bisher den Frauen zugewiesenen Stellung nichts als eine auf die physische Überlegenheit der Männer zurückzuführende Sklaverei erblicken, halten die "Befreiung des weiblichen Geschlechtes" erst mit der Erringung des F. für vollendet. Auf der andern Seite werden mehr konservativ gerichtete Kreise in ihrem Widerstande auch gegenüber maßvollen Ansprüchen der Frauen auf Erweiterung ihrer Rechte unter den veränderten Zeitverhältnissen vielfach durch die Furcht bestärkt, daß Konzessionen an die Frauenbewegung schließlich zur Bewilligung des F. führen müßten. So ist das F. recht eigentlich der Punkt, an dem sich bei Erörterung der Frauenfrage die Scheidung der Geister zu vollziehen pflegt. Eine individualistische Staatstheorie, die den Männern lediglich in ihrer Eigenschaft als Staatsbürger von einer bestimmten Altersgrenze an unterschiedslos und gleichmäßig das Recht zuspricht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen und gewählt zu werden, kann schließlich auch