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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Stiepel - Strafprozeß
zu impfenden Feldes. Aussicht auf Erfolg wird eine
solche Bakterienimpfung am ehesten auf stickstoff-
armen Äckern und bei solchen Leguminosen bieten,
die bis dahin auf dem betreffenden Acker nicht oder
doch ^hne erkennbaren Grund) nicht mit gutem Er-
folg angebaut wurden. - Nobbe und Hiltner haben
nachgewiesen,daß auch auf einig en Nichtleguminosen,
wie die Erle (^limä ^lutinoLn. ^ci^tn.) und der
Olstrauch ((riacaFnus anAUZtilolia. ^.), Knöllchen-
bakterien (aber andere Arten als deiden Leguminosen)
schmarotzen und ihnen den Stickstoff der Luft zu-
güngig machen. Alle Pflanzen aber, die an ihren
Wurzeln nicht die in Rede stehende Knö llchenbildung
zeigen, können den Stickstoff der Lust nicht ausnutzen.
Stiepel, Gemeinde im Kreis Hattingen des
preuß. Reg.-BeZ. Arnsberg, ander Ruhr, hat (1895)
4966 E., evang. Kirche; Cementwarenfabrik, Ziege-
leien und Steinkohlenbergbau.
Stoberau, Torf im Kreis Vrieg des preuß.
Reg.-Vei. Breslau, an der Stober und nahe an der
Oder, hat (1895) 1180 E., darunter 15 Katholiken,
Postagcntur, Fernsprechverbindung, evang. Kirche;
Eigarrcnfabrikation und Flößerei.
^Stöcker, Adolf, trat im Febr. 1896 aus der
Deutschkonservativen Partei aus, da er die Be-
ziehungen zu der unter seiner Ägide gegründeten
Zeitung "Das Volk" nicht aufgeben wollte, wie der
konservative Parteiausschuß von ihm verlangte.
Das genannte Blatt hatte christlich-sociale Anschau-
ungen zum Teil im Gegensatz zu der konservativen
Partei in so scharfer Weise vertreten, daß ein Zu-
sammenwirken der beiden Richtungen unmöglich ge-
worden war. Im Mai 1896 erklärte er auch seinen
Austritt aus dem Evangelisch-socialen Kongreß
(s. d.), da an ihn das Ansinnen gestellt wurde, auf
die Stelle des zweiteu Vorsitzenden zu verzichten,
und erließ bald darauf einen Aufruf zur Bildung
einer neuen "Kirchlich-focialen" Partei (s. Kirchlich-
social). Seine "Gesammelten Schriften" (Berl.
1896) sind im Erscheinen begriffen.
"Stockholm hatte 1895: 271638 E., davon die
Nordstadt etwa 100000, Oststadt 60000, Kungs-
holmcn 30000 und Südstadt 80000. Der Taxwert
der Grundstücke wurde 1895 auf 570 Mill. Kronen
gefchätzt; die Bauthätigkeit ist infolge der Überpro-
duktion auf ein gesundes Maß zurückgekehrt. Die
Wasserleitung hatte 1895:166 856 m Leitungsrohre,
die Gaskonsumtion betrug 15^ Mill odm; dieLei-
tuugen der städtischen Elektricitätswerke hatten
1894: 73 816 m Länge. Die Ausgaben betrugeu
1894:15,7 Mill. Kronen, davon 1,4 Mill. für Ar-
menpflege, der Wert der Aktiva 68,6 Mill. Kronen.
Die neun Gymnasien wurden 1894 von 3200, die
Volksschulen (530 Lehrer und Lehrerinnen) von
23 268 Schülern besucht. 1891 gab es 400 Fabriken
mit 14516 Arbeitern, die Erzeugnisse für 49 Mill.
Kronen produzierten. Das Telephonnetz wurde
1894: von 13500 Abonnenten (1 auf 20 E.) benutzt.
Die Flotte der Stadt bestand 1894 aus 287 Schif-
fen mit 53676 t, davon 231 Dampfer mit 39 899 t.
^Stohmann, Friedr. Karl Adolf, starb 1. Nov.
1897 in Leipzig.
^ Stoilow, Konstantin, übernahm im Febr. 1896
die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten.
" Stolberg-Wernigerode, Otto, Fürst zu,
starb 19. Nov. 1896 in Wernigerode.
^Stolpethalbahn. Am 12.Okt. 1895 wurde die
Strecke Ratbsdamnitz-Muttrin (8,70 km) eröffnet.
Stolypinfche Mineralquellen, s. Balakowo.
*Stölzel, Karl, starb 3. Febr. 1896 in Karls-
ruhe.
Stoppenberg, Landgemeinde im Landkreis
Essen des preuß. Neg.-Bez. Düsseldorf, hat (1895)
4755 E., Post, Telegraph, Bürgermeisterei, kath.
Kirche (ehemalige Stiftskirche); Steinkohlenbergbau
(Zechen Friedrich, Ernestine und Zollverein).
* Story, William Wetmore, starb 9. Okt. 1895
zu Vallombrosa in Italien.
^Stofch, Albrecht von, starb 29. Febr. 1896 in
Stottern, s. Stammeln. Estrich.
"Stowe, Harriet Elizabeth, starb 1. Juli 1896
in Hartford (Connecticut).
* Strafbefehl, f. Strafprozeß. Mnde.
Straferhöhungsgründe, s. Erschwerende Um-
^Strafgefetzgebung. Die Reform des öster-
reichischen Strafrechts ist durch den verschieoent-
lichen Wechsel der polit. Situation verzögert worden.
Der Entwurf des I. 1889 blieb, wie schon zwei
frühere Entwürfe, infolge Auflösung des Abgeord-
netenhauses (23. Jan. 1891) unerledigt, ebenso der
neue von 1893 infolge des Rücktritts des Ministe-
riums Taaffe. Seitdem waren aber dringlichere
Arbeiten zu erledigen. - Günstiger war bis jetzt
das Geschick dem Versuche, für die Schweiz ein
einheitliches Bundesstrafrecht zu fchaffen. Das eid-
genössische Justiz- und Polizeidepartement war be-
reits im März 1896 in der Lage, den von Pro-
fessor Stooß verfaßten, 1894 erfchienenen vortreff-
lichen Vorentwurf eines schwciz. Strafgesetzbuchs
in der Fassung zu veröffentlichen (Bern 1896), welche
er durch die Beschlüsse einer bei dem genannten De-
partement einberufenen Expertenkommission erhielt.
- Die internationale kriminalistviche Vereinigung
hat eine rechtsvergleichende Darstellung der ^. der
Gegenwart in Angriff genommen, von welcher der
erste Band, "Das Strafrecht der Staaten Europas",
hg. von Lifzt (Berl. 1894), bereits erschien. Derselbe
zeigt, daß trotz aller lokalen, polit., religiösen, sitt-
lichen und histor. Unterschiede in der Hauptsache alle
europ. Strafrechte von denselben Grundgedanken be-
herrscht sind. Im kleinen sind diesem Werke ähn-
lich die von Stooh verfaßten "Grundzüge des (bis-
herigen kantonalen) schweiz. Strafrechts" (2 Bde.,
Bas und Genf 1892 u. 1895).
^ Strafkammer, s. Berufung.
^Strafprozeß. Die erstmals im Jan., zum
zweitenmal im Nov. 1895 dem Reichstag vorgelegte
Novelle zur Deutschen Strafprozeßordnung strebte,
abgesehen von der Frage der Entschädigung (s. d.)
unschuldig Verurteilter und des Nacheides (s. Eid),
insbesondere darnach, einerseits die durch Ein-
führung der Berufung (s. d.) gegen Strafkammer-
urteile eintretende erhöhte Belastung der Gerichte
und Staatsanwaltschaften durch anderweitige ent-
lastende Maßregeln (Ausdehnung der Privatklage
!^s. d.^; Veränderungen in der sachlichen Zuständig-
keit der Gerichte, s. Gericht) wett zu machen,
andererseits das Strafverfahren zu beschleunigen.
Hierher gehörte, abgesehen von der erweiterten
Möglichkeit, gegen den ausgebliebenen Angeklag-
ten zu verhandeln (s. Abwesenheit), Folgendes:
Zunächst sollte über Personen, die aus frischer That
betroffen oder verfolgt und vorläufig festgenommen
sind, ohne schriftliche Anklage und ohne Eröffnungs-
beschluß am Tage der That oder spätestens am
zweiten Tage nach derselben zur Hauptverhandlung
geschritten werden, wenn dies der Staatsanwalt
beantragt, außer bei schwur- und Neichsgerichls-
"^