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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Aal; Aalraupe; Abeocutarinde; Abfälle

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A.

Aal (fr. anguille, engl. eel). Von diesem zur Familie der Muränen gehörigen schlangenförmigen Fische hat man zwei Arten zu unterscheiden, Flußaal (Anguilla vulgaris) und den Meeraal (Conger vulgaris); letzterer unterscheidet sich von ersterem durch die lange, schon über den Brustflossen beginnende Rückenflosse, welche beim Flußaal bedeutend kürzer ist, durch den verlängerten Oberkiefer und das Fehlen der Schuppen, welche beim Flußaal aber auch nur sehr klein, dünn und durchsichtig sind, und in der dicken Schleimhaut nach zweierlei Richtungen hin, von Hautrunzeln getrennt, eingebettet liegen. Der Flußaal wird selten länger als 1 bis 1,2 m und sein Gewicht erreicht nur ausnahmsweise 6 k, während dasjenige des Meeraales 30 k und mehr erreichen kann; letzterer ist jedoch weniger schmackhaft. Die erwachsenen Flußaale wandern dem Meere zu, laichen hier und die junge Brut schwimmt wieder in die Flüsse stromaufwärts. Der Meeraal kommt nur höchst selten in einen Fluß. Das Fangen der A. geschieht des Nachts mit Netzen und Reußen, zuweilen auch mit der Angel. Bei Comacchio, der Mündung des Po, befindet sich eine altberühmte Zuchtanstalt für Flußaale; die jährliche Ausbeute an A. soll dort durchschnittlich 500000 k betragen. In Deutschland wird der größte Handel mit A. in den Seestädten betrieben, da namentlich in Schleswig-Holstein und der Ostseeküste viele gefangen werden, die meisten aber in Holland für den englischen Markt. Zwei Gesellschaften, von denen jede Fünf eigens dazu gebaute Schiffe hat, führen mit jeder Reise zwischen 8-10000 k lebender A. von Holland nach London. In den meisten deutschen Staaten ist es verboten, A., die nicht wenigstens eine Länge von 35 cm haben, zu fangen und feilzubieten. - Im Handel hat man außer frischem A. noch eingesalzenen, marinierten (auch Aalbricke genannt) und geräucherten A. (Spickaal). - Marinierter A. muß in vollkommen gut verschlossenen Gefäßen an trockenen und kühlen Orten aufbewahrt werden, und hat man darauf zu sehen, daß die Stücke stets von der Brühe bedeckt sind; geräucherter A. muß an luftigen Orten aufbewahrt werden, da er leicht fremde Gerüche annimmt. - Der Preis für lebende A. schwankt in Leipzig gewöhnlich zwischen 1,7 bis 2,0 Mark pro ½ K im Kleinhandel. Aalbrut von 6-7 cm Länge und der Stärke eines Wollfadens wird von der Kaiserl. Fischzucht-Anstalt in Hüningen für 13 Mark pro 1000 Stück geliefert. - Frischer A. geht zollfrei ein, Tarifnummer 37 a, geräucherter gemäß Zolltarif im Anh. Nr. 25 g 2., marinierter Nr. 25 p 1.

Aalraupe (Aalquappe, Trüsche; fr. lotte, la; engl. burbot, al-pout, quab); ein zu den Schellfischen gehöriger Raubfisch; der einzige seiner ↔ Familie, der in Süßwasser lebt; er ist über ganz Europa und das mittlere Asien verbreitet, kommt aber nicht in großer Menge vor und liebt nur tiefes und klares Wasser. Die A., Lota fluviatilis, erinnert nur infolge ihrer schlanken Gestalt einigermaßen an den Aal; ihr Fleisch ist zart und weiß, die Leber gilt als Delikatesse. Die A. dürfen bei uns nicht unter 18 cm Länge gefangen und verkauft werden; in den Monaten Dezember und Januar ist ihr Fang und Verkauf überhaupt verboten. - Zollsätze: wie bei Aal.

Abeocutarinde, cortex Abeocutae, ist die Rinde eines in Westafrika heimischen nach der gleichnamigen Stadt benannten Baumes Coelocline Polycarpa; sie enthält einen gelben Farbstoff, der mit dem Berberin identisch sein soll und wird dort sowohl als Heilmittel, als auch zum Gelbfärben von Häuten und Matten benutzt. Bei uns ist diese Rinde wieder außer Gebrauch gekommen. - Als Rinde gemäß Zollt. im Anhang Nr. 5 i. (zollfrei), der Extrakt zum Färben Nr. 5 e.

Abfälle. Die nutzbringende Verwendung der zahlreichen Arten von A., die beim Fabrik- und Gewerbebetriebe, sowie auch in der Hauswirtschaft entstehen und früher als nutzlos weggeworfen wurden, ist in der Neuzeit ein Gegenstand von größter Bedeutung geworden, da hierdurch Millionen von Werten neugeschaffen werden. Die einzelnen Arten von A. sind in diesem Buche unter den Namen der betreffenden Stoffe besprochen, so daß es genügt, hier nur eine Aufzählung derjenigen zu geben, welche man in Zollavisen, Einfuhr- und Ausfuhrlisten gewöhnlich unter diese Rubrik zu stellen pflegt. Die meisten A. sind bei der Einfuhr in das Gebiet des deutschen Zollvereins zollfrei; dahin gehören A. von der Eisen-Fabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne) und vom verzinnten Eisenblech (Weißblech), von Glashütten, Scherbenglas, von der Wachsbereitung, von Salz- und Seifensiedereien (Mutterlaugen und Unterlaugen), von Gerbereien das Leimleder, Lederabfälle und sonstiges Leimgut, Blut, flüssiges und eingetrocknes (Anmerkung des Editors: richtig: eingetrocknetes), Tierflechsen, Treber, Branntweinspülig, Spreu, Kleie, Steinkohlenasche, Dünger, tierische und andere Düngemittel, ausgelaugte Asche, Kalkäschen, Knochenschaum oder Zuckererde; künstliche Düngemittel und Düngesalze werden auf besondere Erlaubniß und Düngesalz nur unter Kontrole der Verwendung zollfrei zugelassen; endlich Lumpen aller Art, ungebleichtes und gebleichtes Halbzeug aus Lumpen oder anderen Materialien für die Papierfabrikation, Papierspäne, Makulatur (beschriebene oder bedruckte), alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte Stricke, gezupfte Charpie. Andere Abfälle z. B. vom Stahl oder Stahlgegenständen (Dreh- oder Hobelspänen, sogenanntes Schrot) werden wie die Rohstoffe, von denen sie herstammen, verzollt. Bei der Ausfuhr

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 2.