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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Schlagworte auf dieser Seite: Maße und Messen

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Einleitung.

II. Ungleicharmige Waagen. 1,2 g für je 1 kg (= 1/833) der grössten zulässigen Last.

III. Laufgewichtswaagen. 2,0 g für je 1 kg (= 1/500) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe

weniger als 200 kg beträgt. 1,2 g für je 1 kg (1/833) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe 200 kg oder mehr beträgt.

B. Waagen für besondere Zwecke.

I. Präzisionswaagen.

4,0 mg für je 1 g (= 1/250) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe 20 g oder weniger beträgt.

2,0 mg für je 1 g (zu 1/500) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 20 g, aber nicht mehr als 200 g beträgt.

1,0 mg für je 1 g (= 1/1000) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 200 g, aber nicht mehr als 2 kg beträgt.

0,4 g für je 1 kg (= 1/2500) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 2 kg, aber nicht mehr als 5 kg beträgt.

0,2 g für je 1 kg (= 1/5000) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 5 kg beträgt.

II. Selbstthätige Registrirwaagen. 2, 0 g für je 1 kg (= 1/500) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe nicht mehr als 5 kg beträgt.

1,0 g für je 1 kg (= 1/1000) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 5 kg beträgt.

Es sei uns zum Schluss noch gestattet, einige Worte über die Prüfung der Waagen auf Genauigkeit und Richtigkeit einzufügen.

Auf Richtigkeit prüft man die Waage in der Weise, dass man einen beliebigen Körper genau wägt, d. h. den Waagebalken in vollständiges Gleichgewicht bringt. Nachdem dies geschehen, vertauscht man den gewogenen Körper und die Gewichte miteinander. Ist die Waage richtig, so darf durch diese Veränderung das Gleichgewicht des Waagebalkens nicht gestört werden.

Auf Genauigkeit prüft man die Waage, indem man sie bis zur äussersten zulässigen Grenze belastet und, nachdem sie ins völlige Gleichgewicht gebracht ist, versucht, welches kleinste Gewicht ein messbares Abweichen vom Gleichgewicht des Waagebalkens veranlasst.

Maße und Messen.

In gleicher Weise wie bei den Gewichten hat das deutsche Reich auch bei den Hohlmaßen das metrische, von Frankreich eingeführte Maßsystem angenommen. Hier ist die Einheit das Liter und eben wie