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Ihre Suche nach Fakultäten (kirchenrechtlich)
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Hinrichtungbis Hinterindien |
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sich, als Assessor bei dem Kammergericht beschäftigt, 1859 gleichzeitig in der juristischen Fakultät seiner Vaterstadt. 1863 zum außerordentlichen Professor nach Halle berufen, kehrte er in gleicher Eigenschaft 1865 nach Berlin zurück, folgte aber 1868
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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. Im katholischen Kirchenrecht ist das oben entwickelte Prinzip, daß die Dispensationsbefugnis der gesetzgebenden Gewalt korrespondieren müsse, in konsequenter Weise durchgeführt. Dieselbe steht daher in kirchenrechtlichen Angelegenheiten zunächst dem Papst zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Faktoreigewichtbis Falaise |
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transcendenter Funktionen in Reihen vor.
Fakultäten (kirchenrechtlich), in denjenigen Ländern, die unter dem Missionsrecht stehen, Bezeichnung der Vollmachten, welche die kirchlichen Obern von der Propaganda (s. d.) erhalten, kraft deren ihnen mehr
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Lammbis Lamont |
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der theologischen Fakultät zu Berlin. Nach einer wissenschaftlichen Reise durch Italien trat er 21. Nov. 1858 in Braunsberg zur katholischen Kirche über, rechtfertigte diesen Schritt in seiner Schrift "Misericordias Domini" (Freiburg 1861), erhielt 1859
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Lamlashbis Lamoricière |
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in Braunsberg, im Herbst des-
selben Jahres als ord. Professor der Dogmatik
in die tath.-theol. Fakultät und als Domherr nach
Breslau berufen. 1882 zum Prälat-Protonotar er-
nannt, lehrt er seit einer Reihe von Jahren Kirchen-
geschichte und Kirchenrecht
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Priester vom Heiligen Geistbis Prilip |
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. reorgani-
siert und wieder eröffnet. Die akademische Vor-
bildung des Klerus erfolgt formt heute auch in
Deutschland vorwiegend in bischöflichen P.'. nur in
denjenigen Diöcefen, welche kath.-tbeol. Fakultäten
an Staatsuniversitäten (Vreslau, Bonn
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Pronunciamentobis Propellerschraube |
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caräiuklium äs plop3.Fauäa, iiäs
in Nom sowie für deren kirchenrechtliche Wirksam-
keit. Während früher die Arbeit der Bekehrung an
Ketzern wefentlich durch die Mittel des kanonischen
Etrafrechts (Inquisition: inhuiZitio i^si-etioÄk pra-
vitati8) und zwar
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Rackibis Räderwerke |
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695
Racki - Räderwerke
R.
'Marti (spc. ratschil), Franz, kroat. Geschichtsforscher, geb. 1829, wurde 1852 Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts am erzbifchöflichcn Seminar in Agram, verbrachte von 1857 an einige Jahre
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Jesuitenstilbis Jesus |
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. Kirchengeschichte und Kirchenrecht sind erst in der neuern Ausgabe der Ratio von 1832 hinzugekommen.
Bis zur Aufhebung des Ordens leiteten die Jesuiten in allen Ländern, wo sie sich niedergelassen hatten, zahlreiche Mittelschulen. Auch die theol
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Kohlvögelchenbis Koinobion |
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am Realgymnasium in Freiberg, drei Monate später zweiter Ceremoniar des Fürsterzbischofs in Olmütz, 1882 Professor des Kirchenrechts und der Fundamentaltheologie an der theol. Fakultät daselbst und 1887 Kanonikus. Am 8. Nov. 1892 wurde er zum
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Altiloquenzbis Altkatholizismus |
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so entschieden dagegen ausgesprochen hatten, dasselbe dennoch (in Bayern mit Umgehung des Placet) verkündigten und gegen die opponierenden Fakultäten von München, Bonn und Breslau sowie gegen einzelne Geistliche und Religionslehrer mit kirchlichen
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Frenchman's Baybis Freppel |
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Urteilsbuch des geistlichen Gerichts zu Augsburg aus dem 14. Jahrhundert" in Doves "Zeitschrift für Kirchenrecht" (Bd. 10, 1871); endlich das Lebensbild des hannöverschen Staatsmanns "Karl Bertram Stüve" in den "Preußischen Jahrbüchern" (1872-73, Bd
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Lex duodecim tabularumbis Leydig |
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mit den Leges, doch bedienten sich Augustus und seine nächsten Nachfolger noch häufig der Volksgesetzgebung. Nach Nerva kommt kein Beispiel einer L. mehr vor. Im Kirchenrecht versteht man unter L. oft das Alte Testament; sonst ist in der Rechtssprache L
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Professorbis Programm |
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, die durch Verleihung eines Titels und Ranges geehrt werden sollten. Zu den Extraordinarien im weitern Sinn gehören auch die Honorarprofessoren (p. honorarii), d. h. angesehene Beamte oder Gelehrte (z. B. die Generalsuperintendenten in der theologischen Fakultät
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Scheurlbis Schiaparelli |
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außerordentlicher, 1845 ordentlicher Professor daselbst, 1856 von der theologischen Fakultät in Erlangen zum Doktor der Theologie ernannt und trat 1881 in den Ruhestand. In den Jahren 1845-49 war er wiederholt Mitglied der bayrischen Zweiten Kammer, und 1884
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0579,
Schneider (Personenname) |
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seiner Stelle entsetzt, begab er sich 1791 nach Straßburg, wo er Professor der geistlichen Beredsamkeit und des Kirchenrechts an der katholischen Fakultät wurde. Sofort stürzte er sich in die Politik und wurde ein eifriger Vorkämpfer der französischen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Theomantiebis Theophano |
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angeregte Auseinandersetzung der theologischen mit der philosophischen Fakultät vollziehen ließe, ganz außerhalb der Universitätsstudien fallen und Sache kirchlicher Seminare werden, sofern sie die Theorie von Kirchenleitung und Kirchendienst
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Bodenheimbis Böhmen |
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-theologischen Fakultät der Universität Wien. Er schrieb: »Vaticinium Jesjae c. 24 - 27« (Leipz. 1861); »Zwölf messianische Psalmen« (Basel 1862); »Allgemeine Pädagogik« (Wien 1872); »Forschungen nach einer Volksbibel zur Zeit Jesu« (das. 1873
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0580,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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von den Fakultäten der Universitäten München und Würzburg Gutachten über gewisse kirchenrechtliche und dogmatische Fragen einsenden und übergab diese der Öffentlichkeit. Dadurch aber hatte er es bei den Ultramontanen, die sich dann auch bald
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Böhmer (Joh. Friedr.)bis Böhmert |
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der Fakultät und Kanzler des Herzogtums Magdeburg. Sein Hauptverdienst liegt in der Darstellung des evang. Kirchenrechts: «Jus ecclesiasticum protestantium» (5 Tle., Halle 1714‒37; 5. Aufl. 1756‒89), wozu «Jus parochiale» (6. Aufl. 1760) gehört. Das kath
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Busoltbis Bussard |
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. 23. März 1803 zu Zell am Harmersbach, studierte in Freiburg, Heidelberg und Göttingen nacheinander Philologie, Medizin und Jurisprudenz, habilitierte sich 1828 in der jurist. Fakultät zu Freiburg, wo er 1833 eine außerord. und 1836 eine ord
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
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Superintendentialversammlung. Die P. bestehen aus einer Anzahl von den Kreissynoden gewählter Mitglieder, ein Drittel Geistliche, ein Drittel Laien, ein Drittel «angesehene, kirchlich erfahrene und verdiente Männer»; dazu treten Abgeordnete der theol. Fakultäten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Qui nimium probat, nihil probatbis Quintilianus |
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.), Fest der Minerva (s. d.).
Quinquennāles, in den röm. Municipien die den röm. Censoren entsprechenden, alle fünf Jahre gewählten Beamten.
Quinquennālfakultäten, s. Fakultäten (kirchenrechtlich).
Quinquennĭum (lat.), Zeitraum von fünf Jahren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
Öffnen |
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darmvsrfall.
Rektor (lat., d. h. eigentlich Leiter, Regierer),
im röm. Kaiserreich der Titel der den Präfektcn
oder Exarchen untergeordneten Statthalter der ein-
zelnen Provinzen (auch pra6868). Im Kirchenrecht
bezeichnet R. den Vorsteher
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheurlbis Schibboleth |
Öffnen |
sich 1836 zu Erlangen und wurde hier 1840 außerord., 1845 ord. Professor der Rechte. 1856 wurde er von der Erlanger theol. Fakultät zum Doktor der Theologie ernannt. 1881 trat er in den Ruhestand; 1884 wurde er in den bayr. Freiherrnstand erhoben
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0662,
Kirchenpolitik |
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Verbindung mit der Kirche; er-
richtet und unterhält theol. Fakultäten an Staats-
universitäten; gewährt Erleichterungen im Militär-
dienst und in der Besteuerung u. dgl. m. Anderer-
seits wahrt sich der Staat das Reckt, daß nur ihm
genehme
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