Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach kirchenrechtlicher
hat nach 0 Millisekunden 264 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
Öffnen |
769
Kirchenrat - Kirchenrecht.
auf den Papst und durch das Eintreten des letztern für die Reichsregierung zu gunsten ihrer Militärvorlage gegenüber der Zentrumspartei zu Anfang des Jahrs 1887 noch mehr befestigt. Ihr Ergebnis
|
||
99% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
Öffnen |
192
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht.
Genfer Konvention
Kapitulation
Kapituliren
Kriegserklärung
Kriegsgebrauch
Kriegsgefangene
Kriegskontrebande
Kriegsraison, s. Kriegsgebrauch
Kriegsregeln
Kriegsschaden
|
||
37% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Kapitulationbis Kapkolonie |
Öffnen |
, Das Konsularwesen
und die Konsularjurisdiktion im Orient, deutsch von H. Skerst, Berl. 1874.)
In staatsrechtlicher und kirchenrechtlicher Beziehung sind namentlich die
Wahlkapitulationen von Bedeutung. Schon im 14. und 15. Jahrh
|
||
22% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Devizesbis Devon |
Öffnen |
die Einlegung eines Rechtsmittels eine D. der Befugnis, zu entscheiden von dem niedern an den
höhern Rechtszug; sie hat Devolutiveffekt (s. Berufung , Bd. 2, S. 861a).
Im Kirchenrecht versteht man unter D. Den Übergang der Befugnis
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
Öffnen |
mehr K., weil es Gegenstände betrifft, die zwar in vorreformatorischer Zeit zur Kompetenz der Kirche gehörten, heute jedoch nicht mehr zu derselben gehörig sind. Mehr aber als das kanonische umfaßt das K., weil vieles, was gegenwärtig kirchenrechtliche
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Dovebis Dover |
Öffnen |
. 1873 wurde er zum Mitglied des preußischen Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten ernannt. Noch als Privatdozent schuf er 1860 in der "Zeitschrift für Kirchenrecht" ein Organ für das evangelische Kirchenrecht und für die Behandlung des
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Jacobsenbis Jacobson |
Öffnen |
1885. Eine Sammlung seiner Gedichte erschien 1887.
Jacobson, 1) Heinrich Friedrich, kirchenrechtlicher Schriftsteller, geb. 8. Juni 1804 zu Marienwerder, studierte in Königsberg, Göttingen und Berlin und habilitierte sich zu Königsberg, wo er 1831
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0814,
Richter (Personenname) |
Öffnen |
) Ämilius Ludwig, ausgezeichneter Lehrer des Kirchenrechts, geb. 15. Febr. 1808 zu Stolpen bei Dresden, widmete sich in Leipzig dem Studium der Rechte, besonders des Kirchenrechts, praktizierte seit 1829 daselbst als Advokat, betrat gleichzeitig
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Episkopalismusbis Epistel |
Öffnen |
, von episcopus, "Bischof"), im katholischen Kirchenrecht diejenige Theorie, wonach die höchste kirchliche Gewalt der Gesamtheit der Bischöfe, welcher im Fall des Widerspruchs selbst der Papst unterworfen sein soll, zustehen soll, im Gegensatz zum
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Hinrichtungbis Hinterindien |
Öffnen |
Partei. 1872 ging er als ordentlicher Professor des Kirchenrechts wieder nach Berlin, wo er seitdem Vorlesungen über Kirchenrecht, preußisches Zivilrecht und Zivilprozeß hält. Er nahm hier an den Konferenzen des preußischen Kultusministeriums zur
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Schulreitenbis Schultergürtel |
Öffnen |
als Auskultator und Referendar beim Kreisgericht und habilitierte sich in Bonn als Privatdozent. 1854 als außerordentlicher Professor des Kirchenrechts nach Prag berufen, wurde er hier 1855 ordentlicher Professor, 1856 Konsistorial- und Ehegerichtsrat
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
Öffnen |
1894) Abänderungen und Ergänzungen. Nähere Angaben über das in Betracht kommende sehr umfassende Gesetzesmaterial vgl. in den Lehrbüchern des Kirchenrechts von Richter-Dove-Kahl und Zorn, sowie in dem Artikel Kirchengemeinde in Stengels "Wörterbuch
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Doverbis Dovesches Gesetz |
Öffnen |
470
Dover – Dovesches Gesetz
der Universität Göttingen ins Herrenhaus berufen. D.s litterar. Arbeiten sind zum großen Teil in der von ihm 1860 in Verbindung mit andern gegründeten «Zeitschrift für Kirchenrecht» in Druck erschienen. Besondere
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
Öffnen |
. Im katholischen Kirchenrecht ist das oben entwickelte Prinzip, daß die Dispensationsbefugnis der gesetzgebenden Gewalt korrespondieren müsse, in konsequenter Weise durchgeführt. Dieselbe steht daher in kirchenrechtlichen Angelegenheiten zunächst dem Papst zu
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Phillipsburgbis Philolaos |
Öffnen |
Ministeriums Abel 1847 ward er von seinem Lehrstuhl entfernt, 1849 aber als Professor des Kirchenrechts nach Innsbruck und 1851 als Professor der Rechtsgeschichte nach Wien berufen, wo er 6. Sept. 1872 starb. Noch sind von seinen Werken hervorzuheben
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
Öffnen |
der Entwicklung stellt uns noch Luthers Traubüchlein dar: die Trauung ist ein weltlicher Akt. - Das Konzil von Trient schrieb aber vor (und dies ist das katholische Kirchenrecht bis zur Stunde): die Eheschließung ist nur dann gültig, wenn sie vor dem
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Inkermanbis Inkrustation |
Öffnen |
eines Gebiets, Staats, eines Kreises, einer Gemeinde oder eines sonstigen politischen Gemeinwesens mit einem andern Ganzen, wodurch der inkorporierte Teil die rechtliche Natur des Ganzen annimmt. Im katholischen Kirchenrecht versteht man unter I. (incorporatio
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
Öffnen |
der Keuschheit abgelegt haben, sind nach katholischem Kirchenrecht durch dasselbe von dem Eingehen einer E. abgehalten, namentlich also katholische Geistliche. Witwen dürfen während des Trauerjahrs um ihren Gatten, nach dem deutschen Reichsgesetz vom 6
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
Öffnen |
, stehen dieselben nach moderner Rechtsanschauung und nach gemeinem Kirchenrecht regelmäßig im Eigentum der betreffenden Kirche oder eines sonstigen kirchlichen Instituts, z. B. eines Bistums, einer Pfarrei etc., welche als juristische Personen aufgefaßt
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Meixnerbis Mekines |
Öffnen |
Kirchenrechts" (Götting. 1845; 3. Aufl. u. d. T.: "Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts", das. 1869) waren die Veranlassung, daß er von der hannöverschen Regierung ein Reisestipendium erhielt, um 1845-46 kanonistischen Studien in Rom, Florenz, München
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Theinbis Thekla |
Öffnen |
"Annales ecclesiastici" neu herausgegeben (Bar le Duc 1864 ff.) und fortgesetzt (Rom 1856-57, 3 Bde.), sondern daneben auch eine große Anzahl selbständiger Schriften verfaßt, namentlich kirchenrechtlichen und kirchengeschichtlichen Inhalts, z. B
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Faktoreigewichtbis Falaise |
Öffnen |
transcendenter Funktionen in Reihen vor.
Fakultäten (kirchenrechtlich), in denjenigen Ländern, die unter dem Missionsrecht stehen, Bezeichnung der Vollmachten, welche die kirchlichen Obern von der Propaganda (s. d.) erhalten, kraft deren ihnen mehr
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Fesselbeinbis Fest |
Öffnen |
der Kirchengeschichte
und seit 1843 auch des Kirchenrechts am Seminar
in Briren; 1848 war F. Mitglied des Frankfurter
Parlaments; 1852 übernahm er die Professur der
Kirchengcfchichte an der Universität Wien, die er
1856 mit der des Kirchenrechts
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Friedberg (in Hessen)bis Friedberg (Heinr. von) |
Öffnen |
und Trauung" (Lpz. 1876), "Die Grund-
lagen der preuß. Kirchenpolitik unter König Fried-
rich Wilhelm IV." (ebd. 1882), "Lehrbuch des kath.
nnd evang. Kirchenrechts" (ebd. 1879; 3. Aufl. 1889),
"Das lüoiwFwin Mi-iäicum" (ebd. 1882), "Die gel-
tenden
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Kindererziehung (religiöse)bis Kindergarten |
Öffnen |
Unterscheidungsalter.) An einer gesetzlichen Regelung der religiösen Erziehung von Kindern solcher Eltern, welche aus der Landeskirche ausgetreten sind, fehlt es noch. - Vgl. besonders Hinschius, Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten, Bd. 4: System des kath
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
Öffnen |
mit der Kirchenverfassung gebracht. Partikularrechtlich hat der Patron insbesondere einen erheblichen Anteil an der kirchlichen Baulast (s. d.). - Vgl. besonders Hinschius, System des kath. Kirchenrechts, Bd. 2 u. 3 (Berl. 1878-82).
Kirchenpauer, Gust
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
Öffnen |
Zustandes der Gemeinden und der amtlichen Tüchtigkeit und Wirksamkeit ihrer Geistlichen. Nach kath. Kirchenrecht lagen diese Visitationen den Bischöfen als Teil ihrer Amtspflicht ob ("episcopus semel in anno circumeat parochiam suam"), wurden aber
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
Öffnen |
Oberarms verlaufen.
Kollaterālgeld, die Abgabe, welche die den Erblasser beerbenden Seitenverwandten vom Nachlaß zu zahlen haben.
Kollaterālkreislauf, s. Kreislauf des Blutes.
Kollation (lat. collatio), im Kirchenrechte die Verleihung
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Parnesbis Parodie |
Öffnen |
. Loening, Geschichte des deutschen Kirchenrechts, Bd. 1 (Straßb. 1878); Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland, Bd. 2 (Berl. 1878); Zorn, Lehrbuch des Kirchenrechts (Stuttg. 1888).
Parochiālschulen, seit dem 6. Jahrh
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Richtbogenbis Richter (Ämilius Ludw.) |
Öffnen |
, s. Richter, Ludwig
Richter, Nmilnis Ludw., Jurist, geb. 15. Febr.
1808 Zu Stolpcn in wachsen, studierte in Leipzig, lieh
sich 1831 daselbst als Advokat niederund betrat gleich-
zeitig mit Vorlesungen über das Kirchenrecht die aka-
demische
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Schultensbis Schulterklappen |
Öffnen |
der nationalliberalen Par-
tei anschloß. Von seinen Schriften sind hervorzu-
heben: "Handbuch des kath. Eherechts" (Gieß. 1855),
"System des kath. Kirchenrechts" (ebd. 1856), "Die
Lehre von den Quellen des kath. Kirchenrechts" (ebd.
1860
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
Öffnen |
Politik S. 192); 2) Kirchenrecht S. 192. - Rechtsquellen S. 193. - Rechtsgeschichte S. 194. - Rechtsgelehrte S. 196.
Allgemeines.
Rechtswissenschaft
Jurisprudenz
Recht
Begriff des Rechts.
Angeboren
Billigkeit
Civile jus, s. Civilrecht
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Capitiumbis Capo d'Istria |
Öffnen |
das fränkische Kirchenrecht, da die Karolinger die Kirchenregierung noch nicht an den Papst verloren hatten. Oft waren auch Beschlüsse der Konzile den Kapitularien einverleibt. Der Abt Ansegisus von Fontanella sammelte die Kapitularien Karls d. Gr
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
Öffnen |
Förmlichkeiten, als gültige Scheidungsgründe anerkannt. Nach evangelischem Kirchenrecht ist eine Ehescheidung auf zweifache Weise möglich, und zwar nicht nur eine Scheidung von Tisch und Bett (quoad mensam et torum), sondern eine gänzliche Trennung
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0361,
Eichhörnchen |
Öffnen |
in Berlin, von wo er 1817 wieder nach Göttingen übersiedelte. Hier lehrte er deutsches Recht, Kirchenrecht und Staatsrecht, zog sich aber 1829 wegen Kränklichkeit auf sein Landgut bei Tübingen zurück. 1832 folgte er nochmals einem Ruf an die Universität
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0685,
Friede (Friedensschlußformalitäten) |
Öffnen |
und die Bischofswahlen in Deutschland" (das. 1874); "Aktenstücke, die altkatholische Bewegung betreffend" (Tübing. 1876); "Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts" (Leipz. 1879, 2. Aufl. 1884); "Das Collegium Juridicum" (das. 1882
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Hüfferbis Hufgelenkslahmheit, chronische |
Öffnen |
Geschichte der Quellen des Kirchenrechts und des römischen Rechts im Mittelalter" (Münst. 1862); "Forschungen auf dem Gebiet des französischen und rheinischen Kirchenrechts" (das. 1863) u. a.; "Österreich und Preußen bis zum Abschluß des Friedens
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Kanonisches Alterbis Kansas |
Öffnen |
römischen Recht vor: indem es zwar gleichzeitig mit dem letztern, aber im derogierenden Verhältnis zu diesem Aufnahme fand (s. Deutsches Recht). Nicht gleichbedeutend mit kanonischem Recht ist übrigens der Ausdruck Kirchenrecht, d. h. der Inbegriff
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Konkordienbuchbis Konkret |
Öffnen |
der Zustimmung der Kurie vergewissert. Vgl. außer den Lehr- und Handbüchern des Kirchenrechts: Balve, Das K. nach den Grundsätzen des Kirchenrechts, Staatsrechts und Völkerrechts (Münch. 1863); Bornagius, Über die rechtliche Natur der Konkordate
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Phosphorwasserstoffbis Photogrammetrie |
Öffnen |
anerkannt, wurde er, da er die gehoffte Gefügigkeit nicht bewies, abermals exkommuniziert und von Kaiser Leo 886 in ein armenisches Kloster verwiesen, wo er um 890 in hohem Alter starb. P. hinterließ viele theologische, kirchenrechtliche und litterarisch
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
Öffnen |
die kirchenrechtliche Litteratur gewann in neuerer Zeit infolge des in Deutschland zwischen Staat und Kirche bestehenden Konflikts an Bedeutung (s. Kirchenrecht). Eine wichtige Disziplin ist ferner das Völkerrecht (s. d.) geworden, ein Gebiet, auf welchem
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Stagebis Stahl |
Öffnen |
Landrecht in Würzburg ernannt. Später kehrte er nach Erlangen zurück und lehrte hier Kirchenrecht, Staatsrecht und Rechtsphilosophie. 1840 als Professor der Rechtsphilosophie, des Staatsrechts und Kirchenrechts nach Berlin berufen, 1849 von König
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
Öffnen |
bestimmt ist, also in säkularisierten Stiften, Klöstern, Domkapiteln. Im Kirchenrecht sind A. verboten, da nur vakante Benefizien verliehen werden dürfen. Die Verleihung nicht erledigter Benefizien ist nichtig und strafbar; nur der Papst kann gratiae
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
Öffnen |
.
bewirkt die kirchliche Bestrafung des Geistlichen und der Eheleute. Das griechische
Kirchenrecht verlangt nicht positiv die Verkündigung von A. Wo das A. jedoch von der staatlichen Obrigkeit, wie in Griechenland,
Rußland, Serbien, Österreich
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Bicêtrebis Bicornis |
Öffnen |
Quellengeschichte des Kirchenrechts wurden vielfach durch B. angeregt und vorbereitet. Von seiner "Geschichte des Kirchenrechts" erschien nur Lieferung 1 (Gieß. 1844) und 2 (hg. von Röstell, Frankf. a. M. 1849). Von seinen Schriften ist noch zu erwähnen: "Über
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Blue-Ribbon-Armybis Blum (Ernest) |
Öffnen |
., Berl. und Halle 1824‒36) und in der «Bibliotheca librorum manuscriptorum Italica» (Gött. 1834). Ferner erschienen von ihm: «Das Kirchenrecht der Juden und Christen» (2. Aufl., Halle 1831), «Grundriß des Pandektenrechts» (2. Aufl., ebd. 1844
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Declaratio sententiaebis Decumatische Äcker |
Öffnen |
. Ors^näo.
vvorotorins (lat.), entscheidend, den Ausschlag
gebend; anini3 ä6cr6toriu8 und äis8 äscretormL,
f. Normaljahr.
veorstnin Vrati^ni, eine Sammlung sämt-
licher kirchenrechtlicher Quellen, welche der Mönch
Gratianus (s. d.) um das I
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
Öffnen |
Beisammenwohnens (Scheidung von Tisch und Bett, separatio quoad thorum et mensam, aber nicht quoad vinculum). Die so Geschiedenen gelten fortgesetzt als Ehegatten und dürfen sich nicht anderweit verheiraten. So das kath. Kirchenrecht bis heute
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Hinschiusbis Hinterhaupt |
Öffnen |
, Kirchenrechts-
lehrer, geb. 25. Dez. 1835 zu Berlin, studierte da-
selbst und in Heidelberg die Rechte, trat dann in
den preuß. Iustizdienst, habilitierte sich 1859 an der
Berliner Universität, wurde 1863 außerord. Pro-
fessor in Halle, 1865
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Hufgelenkbis Hufnägel |
Öffnen |
. "Beiträge zur Geschichte der Quellen
des Kirchenrechts und des röm. Rechts im Mittel-
alter" (Münst. 1862), "Forschungen auf dem Ge-
biete des franz. und des rbein. Kirchenrechts" (ebd.
1863), "Nhein.-wcstfäl. Zustände zur Zeit der Fran-
zösischen
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Institut Egyptienbis Instruktion |
Öffnen |
Einsetzung m ein Amt. Im kirchenrechtlichen
Sinne ist I. die Übertragung eines kirchlichen Amtes
durch den geistlichen Obern, falls sein der Regel
nach freies Verleihungsrecht beschränkt ist. In8ti-
mtio ooilktivg. nennt man speciell die Verleihung
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Kanonenfutterbis Kanonissinnen |
Öffnen |
. Dieselben find
zum Teil im Ooipu" ^nri8 cauoiiici enthalten (so-
mit ist dieses Kirchenrecht auch gleichzeitig kano-
nisches), zum Teil in spätern und frühern kirchlichen
und auch staatlichen Rcchtsquellen. Das Ooi-pnä
.inriß cnnouici bildet zwar
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Kirchenaccentebis Kirchenbann |
Öffnen |
.-polit. Organisation existiert hat, zu regeln.
Kirchenaccente, s. Accentus ecclesiastici.
Kirchenagende, s. Agende.
Kirchenälteste, s. Presbyter.
Kirchenamt. Das K. hat nach kath. Kirchenrecht zur Voraussetzung die Aufnahme in den Stand
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Kircherbis Kirchheimbolanden |
Öffnen |
auf der Grundlage einer entscheidenden Teilnahme der Gemeinde.
Vgl. besonders die preuß. Disciplinarordnung vom 30. Juli 1880; weitere Angaben bei Zorn, Kirchenrecht (Stuttg. 1888, S. 496 fg.): Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts (8. Aufl., bearbeitet
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Konkordatsbankenbis Konkordienformel |
Öffnen |
des Kirchenrechts sowie die Aufsätze von Sarwey und Hübler in Doves «Zeitschrift für Kirchenrecht», Ⅱ, Ⅲ, Ⅳ.
Konkordatsbanken, schweizerische, so genannt nach einem als Konkordat bezeichneten Übereinkommen von 1876 zwischen einer Reihe
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Lamlashbis Lamoricière |
Öffnen |
in Braunsberg, im Herbst des-
selben Jahres als ord. Professor der Dogmatik
in die tath.-theol. Fakultät und als Domherr nach
Breslau berufen. 1882 zum Prälat-Protonotar er-
nannt, lehrt er seit einer Reihe von Jahren Kirchen-
geschichte und Kirchenrecht
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Meisterlaugebis Me-kha |
Öffnen |
, 1885 Präsident des Landeskonsistoriums in Hannover, wo er 24. Dez. 1893 starb. Er schrieb: «Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechts» (Gött. 1845; 3. Aufl. u. d. T. «Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts», ebd. 1869), «Die deutsche
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Nordischer siebenjähriger Kriegbis Nordland |
Öffnen |
) schloß sich an das
ältere von König Magnus an. In Schweden wie
in Norwegen und Island ist das Kirchenrecht (sog.
Christenrecht) in den Gesetz- und Rechtsbüchern be-
handelt. Eine Sammlung der schweb. Rechtsquellen
(mit Ausnahme der Einzelgesetze
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0916,
von Parkbis Parkersburg |
Öffnen |
und staatsbürgerlichen Rechte vom Religionsbekenntnis
(Reichsgesetz vom 3. Juli 1869). – Vgl. Mejer, Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts (3. Aufl., Gött. 1869); Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts (8. Aufl.,
Lpz. 1886); Bungeroth
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Priester vom Heiligen Geistbis Prilip |
Öffnen |
ersetzenden P.
werden noch unterschieden die Seminarien, welche
nach zurückgelegten akademischen Studien zur Aus-
bildung im praktischen Dienste bestimmt sind. -
Vgl. Hinschius, System des kath. Kirchenrechts,
Bd. 2 u. 4 (Berl. 1871-88); Zorn
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Pronunciamentobis Propellerschraube |
Öffnen |
caräiuklium äs plop3.Fauäa, iiäs
in Nom sowie für deren kirchenrechtliche Wirksam-
keit. Während früher die Arbeit der Bekehrung an
Ketzern wefentlich durch die Mittel des kanonischen
Etrafrechts (Inquisition: inhuiZitio i^si-etioÄk pra-
vitati8) und zwar
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Regalecusbis Regatta |
Öffnen |
Privatrechts von Gerber, Beseler, Stobbe, Roth.
Im gallikanischen Kirchenrecht wird R. oder Regalienrecht eine Einrichtung genannt, wonach der König die Befugnis hatte, bei Vakanz von gewissen Bistümern und Abteien die Einkünfte bis zur Wiederbesetzung
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Resecierenbis Reservatrechte |
Öffnen |
. Nervendehnung), des Magens (s. Magenresektion), des Darms (s. Darmgeschwüre). ^[Spaltenwechsel]
Reservage (frz., spr. -wahsch'), s. Enlevage.
Reservāte (lat.), s. Ausgabereservate.
Reservātfälle, im kath. Kirchenrecht diejenigen Sünden, deren Vergebung
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Russisches Reichbis Russisch-Preußisch-Französischer Krieg von 1806 bis 1807 |
Öffnen |
wurden die russ. Civil- und Kriminalprozeßordnung eingeführt mit der Modifikation, daß die Friedensrichter nicht gewählt, sondern von der Regierung ernannt werden. Die Gerichtssprache ist russisch. Das Kirchenrecht ist in dem Svod Zakonov nicht
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Stolberger Diamantenbis Stolle |
Öffnen |
. Für Letzte Ölung, Ohrenbeichte, Kommunion, bischöfl. Weihehandlungen sollen nach kath. Kirchenrecht keine S. erhoben werden. - Vgl. Friedberg, Lehrbuch des Kirchenrechts (4. Aufl., Lpz. 1895), §. 170; Artikel Stoltaxen im "Österr. Staatswörterbuch
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Theiner (Joh. Anton)bis Theiß |
Öffnen |
Breslau, wo er studierte und 1824 außerord. Professor der Exegese und des Kirchenrechts wurde. Als er in dieser Stellung durch Wort und Schrift die Gallikanischen und Josephinischen Grundsätze vertrat und an den reformatorischen Bewegungen der kath
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0005,
von Abessinienbis Abstimmungspostkarte |
Öffnen |
sind Abgaben, welche nach kath. Kirchenrecht für die Dispensation von der Residenzpflicht von solchen Geistlichen zu leisten sind, die gleichzeitig mehrere Pfründen haben. Von beiden Abgaben finden sich nur noch ganz vereinzelte Überreste in Bayern
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Kaffern-Cirkusbis Kaiser |
Öffnen |
).
Kagera, Fluß, s. Alexandra-Nil.
Kahl, Wilhelm, Jurist, geb. 17. Juni 1849 in Kleinheubach (Unterfranken), studierte in Erlangen und München Rechtswissenschaft, habilitierte sich 1876 in München für Kirchenrecht, Staatsrecht und Strafrecht, wurde 1879
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Kirchhellenbis Kleinbahnen |
Öffnen |
zwischen Staat
und Kirche (3 Bde., Tüb. 1872); Hinschius, Staat und Kirche (in Marquardsens «Handbuch des öffentlichen Rechts», Bd. 1, Freib. i. Br. 1883); Zorn, Lehrbuch
des Kirchenrechts (Stuttg. 1888), §. 14; Kahl, Lehrsystem des Kirchenrechts
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1022,
Verzeichnis der Mitarbeiter |
Öffnen |
. Hänel in Kiel: Staatsrechtliches.
Prof. Dr. F. v. Holtzendorff in München: Art. Strafprozeß, Strafrecht, Völkerrechtliches etc.
Prof. Dr. R. Klostermann in Bonn: Bergrecht, Urheberrecht.
Prof. Dr. O. Mejer in Göttingen: Kirchenrecht.
Dr. E. Steffenhagen
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
Öffnen |
Verwaltungsrechtsstreitigkeiten stets von Kollegialbehörden entschieden werden sollten. Im evangelischen Kirchenrecht ist K. gegenüber dem Episkopal- und dem Territorialsystem dasjenige System, wonach die Kirche eine vom Staat verschiedene, durch Vertrag gebildete
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Provinzialbis Provision |
Öffnen |
oder Platzgebrauch, teils nach gesetzlichen Bestimmungen. Im Wechselrecht hat der Inhaber des mangels Zahlung protestierten Wechsels von dem Vormann 1/3 Proz. P. zu fordern. Im katholischen Kirchenrecht ist P. die Verleihung eines kirchlichen Amtes. Dabei
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Rackibis Räderwerke |
Öffnen |
695
Racki - Räderwerke
R.
'Marti (spc. ratschil), Franz, kroat. Geschichtsforscher, geb. 1829, wurde 1852 Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts am erzbifchöflichcn Seminar in Agram, verbrachte von 1857 an einige Jahre
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0008,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
Öffnen |
Kindsrecht 180
Kirche 144 ff.
Kirchenämter 193
Kirchenbeamte 147
Kirchenbezirke 193
Kirchengeschichte 147
Kirchenhistoriker 154
Kirchenhoheitsrechte 192
Kirchenpapiere 193
Kirchenrecht 192
Kirchenschriftsteller 149
Kirchenstreitigkeiten 147
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Extraterritorialitätbis Extreme |
Öffnen |
für die von Gratianus (s. d.) nicht aufgenommenen oder später erlassenen päpstl. Dekretalen (quia extra decretum vagabantur), nachdem der kirchenrechtliche Stoff (s. (Corpus juris) von ihm zu einer Sammlung vereint worden war. Später ist der Name typisch geworden
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Glockenfahrtbis Glockenstuhl |
Öffnen |
der Glocken, indem die Pfarrer auf Grund des kath. Kirchenrechts die ausschließliche
Verfügung darüber beanspruchen, die Gemeindebehörden dagegen die Befugnis des Gebrauchs der Glocken auch für sich beanspruchen.
G. (frz
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Pseud...bis Pseudoleukämie |
Öffnen |
westfränkischen und der Reimser Kirchenprovinz angehörigen Geistlichen veranstaltet ist. Dieselbe giebt sich den Anschein identisch zu sein mit einer ältern, dem Isidor von Sevilla fälschlich zugeschriebenen kirchenrechtlichen Sammlung, die auch
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
Öffnen |
versprechen. Die V. bedarf nach kath. Kirchenrecht und Gemeinem Recht keiner besondern Form, kann von Personen, die das Kindheitsalter überschritten haben, eingegangen und aufgelöst werden durch gegenseitige Übereinstimmung, oder durch den Richter
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Inkongruentbis Inkulpat |
Öffnen |
in erheblichem Umfange fortdauern.
In kirchenrechtlicher Bedeutung ist I. eine im Mittelalter häufig vorkommende Vereinigung (unio) einer Pfründe und des mit derselben verbundenen Amtes mit einem Stift, Kloster oder einem andern Kirchenamte. Dieselbe
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Altiloquenzbis Altkatholizismus |
Öffnen |
und populärer Schriften entwickelten inzwischen die Führer der Bewegung, Schulte, Friedrich, Reinkens, Michelis u. a., aus Kirchenrecht und Kirchengeschichte die Ungültigkeit und Unstatthaftigkeit des Dogmas, seinen Widerspruch mit Religiosität
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Amorcesbis Amortisation |
Öffnen |
. 1741 zu Oneglia, trat 1757 in den Augustinerorden, erhielt 1772, nachdem er Weltgeistlicher geworden war, die Professur des Kirchenrechts in Parma und wurde 1797 als Bibliothekar der Ambrosianischen Bibliothek nach Mailand berufen, wo er 1816 starb. A
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
Öffnen |
kirchenrechtlichen Grundsätzen beurteilt wird, bei dem Bewahrer der öffentlichen Rechnungen, Urkunden, Akten, Archive etc., namentlich bei Subalternen, bei den Staatsrechnungsführern und bei den Beamten der auswärtigen Angelegenheiten. In letzterer Beziehung
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
Öffnen |
konnten, statt dessen die Zusicherung künftiger Belehnung zu erteilen. Etwas der Lehnsexspektanz Ähnliches ist die Eventualbelehnung (s. d.). Aus dem Lehnrecht ging das Rechtsinstitut der A. auch in das Staats- und Kirchenrecht über insofern
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Apologie der Augsburgischen Konfessionbis Apostasie |
Öffnen |
der Christenverfolgung im römischen Reich, dann unter der Herrschaft des Islam. Das katholische Kirchenrecht kennt ferner eine A. vom Ordensgelübde, nämlich in
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Astyanaxbis Asyndeton |
Öffnen |
, kirchenrechtlichen und völkerrechtlichen Begriff des Asyls ist die moderne Bedeutung des Asyls als einer durch Philanthropie geschaffenen Zufluchtsstätte für Notleidende. Die Zweckbestimmungen dieser modernen Asyle ist eine sehr mannigfaltige
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
Öffnen |
), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf. Im Kirchenrecht die Bekanntmachung einer beabsichtigten ehelichen Verbindung vor versammelter Kirchengemeinde. Das A. soll nach dem Tridentiner Konzil durch die beiderseitigen Pfarrer des Domizils der Verlobten an drei
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
Öffnen |
daß sogar der Grundsatz aufgestellt und mitunter durchgeführt wurde, dem gebannten Fürsten seien die Unterthanen keinen Gehorsam schuldig. Das Kirchenrecht unterscheidet den Kleinen und Großen B. (excommunicatio minor und major oder Anathema). Jener schließt
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
Öffnen |
die Pfründe die Hauptsache sei (B. datur propter officium). Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen B. majus und B. minus, höherer und niederer Pfründe, indem unter ersterer Amt und Pfründe der Prälaten, unter letzterer diejenigen des
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Bichobis Biddeford |
Öffnen |
zur Ausführung kam, starb er 23. Jan. 1848 in Kassel. Von seinem Hauptwerk, der aus 3 Bände berechneten "Geschichte des Kirchenrechts", erschien nur der erste Band (Lief. 1, Gießen 1843; Lief. 2, hrsg. von Röstell, Frankf. 1849). Auch redigierte B
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Bisch.bis Bischof |
Öffnen |
die bischöfliche Würde 1735 in der Brüdergemeinde, doch nur für äußerliche Kirchenrechte, und der B. steht unter der Direktion der Ältestenkonferenz. Ein bloßer Titel wurde B. in Preußen, als Friedrich I. seinen beiden Hofpredigern diese Würde erteilte
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Blum.bis Blumenau |
Öffnen |
); "Encyklopädie der in Deutschland geltenden Rechte" (Bonn 1847-58, 3 Abtlgn.); "Die Gens Langobardorum" (das. 1868-74, 2 Hefte); "Kodex des rheinischen evang. Kirchenrechts" (Elberf. 1870); "Zur Texteskritik des Westgotenrechts" (Halle 1872).
Blumenau
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
Öffnen |
längst keine praktische Geltung mehr hat.
Brautbecher, s. Doppelbecher.
Brautexamen, im kath. Kirchenrecht die durch Gewohnheit oder Diözesanverordnungen eingeführte Besprechung des Geistlichen mit den Brautleuten, in welcher sich der Pfarrer von den
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Cembrabis Cent |
Öffnen |
Vergehen gegen die Kirche untersuchen und, bis zu erfolgter Buße, bestrafen kann; die Strafe umfaßt Interdikt, Suspension und Exkommunikation. Censurae heißen im Kirchenrecht die Straf- und Zuchtmittel, welche zum Zweck der Besserung des Schuldigen
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Colicobis Coligny |
Öffnen |
bedingt. Bei diesen Satzungen, welche das trullanische Konzil 692 bestätigte, blieb das griechische Kirchenrecht stehen.
In der lateinischen Kirche dagegen wurden die alten Verordnungen wider die Priesterehe zwar immer aufs neue und besonders seit
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Danilobis Dänische Litteratur |
Öffnen |
beschäftigten und nach ihrer Rückkehr für die Reorganisation der dänischen Gesetzgebung thätig waren. So entstanden 1162 das schonensche und 1170 das seeländische Kirchenrecht, beide in dänischer Sprache. Dieselben
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Degerlochbis Degravieren |
Öffnen |
Kirchenrecht Meuchelmord, Notzucht, Blutschande, offenbare Ketzerei, Verfälschung päpstlicher Briefe und alle Verbrechen, worauf Todesstrafe steht. Die D. ist hier die Entkleidung von den geistlichen Standesrechten, welche bezüglich der Pfarrer von dem
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Depositarbis Depotwechsel |
Öffnen |
. genannt. Im Kirchenrecht versteht man unter D. die Absetzung eines Geistlichen, wobei derselbe des Amtes und der Anstellungsfähigkeit für alle Zeiten verlustig geht. Vgl. auch Pennalismus.
Deposĭtor (lat.), s. v. w. Deponent, auch Beamter
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
Öffnen |
Dienste bezahlt.
Deservīten (lat.), Gebühren für geleistete Dienste, besonders das Honorar, welches einem Rechtsanwalt (s. d.) für seine Bemühungen zukommt.
Deservītenjahr (Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Dimerlibis Dimorphismus |
Öffnen |
einer Amtshandlung auf einen andern Geistlichen überträgt. Schon das vortridentinische Kirchenrecht bestimmte, daß ohne D. weder fremde Geistliche zur Vollziehung geistlicher Handlungen zugelassen, noch fremde Parochianen in eine andre Gemeinde aufgenommen
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Döllingerbis Dolma-Baghtsche |
Öffnen |
Aschaffenburg, von wo er 1826 als Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts an die Universität München übersiedelte. Zu dieser Würde, welche ihm nur vorübergehend, von 1847 bis 1849, abgenommen worden war, traten mit der Zeit
|