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Ihre Suche nach Rentenkaufs
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Rentenkaufbis Réole |
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776
Rentenkauf - Réole
ten, serner 1296 Deutsche, 524 Polen, 16 Litauer,
44 Masuren und 2 Österreicher. Von den 18 379 ka.
Fläche sind 169lia Höfe und Gärten, 13 614 kk 'Acker-
land, 2972 Ka. Wiesen und Hutungen, 1547 da. Hol-
zungen
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30% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
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bäuerlichen
Besitz mit Zins-, Dienst-und Zehntpflichten belasteten. Daneben entwickelten sich in dem Rentenkaufe und in dem Leibgedinge
rein privatrechtliche Institute, welche den Boden in ähnlicher Weise
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
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.). Viele dieser Renten waren ursprünglich aus der Grund- und Vogteiherrschaft herausgewachsen und konnten erkauft werden. Andre wurden durch den sogen. Rentenkauf begründet, indem der Besitzer des Grundstücks (Rentenverkäufer) sich zur Zahlung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 1019,
Zinsfuß (Geschichtliches) |
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Rolle. Erst vom 13. Jahrh. an wird dies anders. Von dieser Zeit an bis ins 16. und 17. Jahrh. hinein sind aber streng auseinander zu halten die Zinsen, die für das sogen. freie Darlehen gefordert und gegeben wurden, und jene, die dem Rentenkauf galten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Handelszeichenbis Handfeuerwaffen |
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Daumens in Wachs unter eine Urkunde, daher früher jede schriftliche Urkunde; dann insbesondere eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde. Dergleichen Urkunden kommen vor als Stadtrechte, als Verschreibungen über Darlehen oder Rentenkäufe
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Gullivers Reisenbis Gümbel |
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wird durch kleine Bagger herausgeholt, während bei
dem letztern sich der Schlamm in einem Eimer niederschlägt.
Gulo , der Vielfraß (s. d.).
Gülte , Bezeichnung für Rente bei dem Rentenkauf (s. d.).
Gültebauern , s. Bauerngelden
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Trennung der Güter der Ehegatten zu Grunde liegt. Endlich mag hier auch noch an das Institut der Einkindschaft, der Leibzucht, an die dem römischen Recht völlig fremden deutschrechtlichen Erbverträge, an die Rechtsgrundsätze über den Rentenkauf
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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des Verlustes vornehmen könnten.
Zu den Rechtsformen dieser Art gehören: der Rentenkauf (Kauf eines Gutes gegen eine unablösbare Rente), bei welchem gesetzlich dem Rentenberechtig-^[folgende Seite]
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Güllebis Gumbinnen |
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. Schuldverschreibung; Gültgüter, Gültenhöfe, Güter, von denen Grundzinsen (s. d.) erhoben wurden (s. Bauerngut).
Gültebauern (Giltebauern), s. Bauerngelden.
Gülten (Gültenkauf, Gültkauf, Rentenkauf), eine Form der Grundverschuldung, bei welcher das im Eigentum
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Monte Rosabis Montesaorden |
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befaßten, wurden sie die Vorläuferinnen der heutigen Banken. Die unter der Form des Rentenkaufs veräußerlichen Anteile an diesen M., welche unsern Aktien ähnlich waren, hießen Loca montium. Die Renten, welche solche Anteile gewährten, waren meist
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Wringmaschinebis Wucher |
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Reichspolizeiordnungen von 1500, 1530 und 1577 das Ausleihen auf Zinsen mit dem Verlust von einem Viertel des Kapitals, nur der Rentenkauf wurde für erlaubt erklärt. Juden nahmen eine Ausnahmestellung ein, welche 1544 mit der höhern Besteuerung derselben gerechtfertigt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Reißbrettbis Ribárer Bad |
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, Steeple-chase
Renngesetze, Wettrennen 576,i
Rennlauf, Gangarten des Pferdes
Rentenkauf, Gülten, Erbpacht 727,2
Rentenkonversionen, Staatsschulden
Rentenrechnung, Neihen lW5,2
Rentschmühle, VoZtcändische Schweiz
lisnuntiNtio äi'doli (lllt.), Exor
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 1020,
Zinsfuß (Geschichtliches) |
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1004
Zinsfuß (Geschichtliches).
und örtliche Ausgleichung seiner Höhe im Gefolge. 5 Proz. Zinsen werden im 16. Jahrh. für den Rentenkauf gesetzlich. Aber auch die Juden sollen nach den Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577 nicht über 5 Proz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Ewiges Ediktbis Exalgin |
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Lokalinstitut, eine an die Stelle der hypothekarischen Belastung tretende Realbelastung mit einer Geldrente, ähnlich dem Rentenkauf (s. d.). - Vgl. Roth, Bayrisches Civilrecht §§. 176-179.
Ewigkeit, s. Ewig.
Ewst (Ewest) oder Ewikschta, rechter
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Handelszeichenbis Handfeuerwaffen |
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, welche bestimmt ist, dem Berechtigten eingehändigt zu werden; ferner auch geradezu das in ihr enthaltene Recht selbst; speciell ein Dokument über einen Rentenkauf. H. im Sinne der bremischen Erbe- und Handfestenordnung vom 19. Dez. 1833, der revidierten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Renntiermoosbis Rente |
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Preis derselben. Im spätern Mittelalter, als das kanonische Wucherverbot dem eigentlichen Zinsnehmen im Wege stand, erfolgten die Kapitaldarlehen an Grundbesitzer gewöhnlich auf diesem Wege des Rentenkaufs (s. d.), und zwar wurde die R. zur
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