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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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1004
Intervenieren - Intervention.
übermäßige Quarte 18:25 oder 32:45; 14) deren Umkehrung, die verminderte Quinte, 25:36 oder 45:64. In Noten sind die aufgezählten dissonanten Intervalle (c als Ausgang = 1 genommen):
^[img]
Die übermäßige
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4% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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191
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht).
Kammerjäger
Kanzler
Kanzlist
Kollegium
Kollekteur
Kommissar
Konstabel
Landdrost, s. Drost
Landesdirektor
Landrath
Landreiter
Minister
Oberpräsident
Physikus
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Intervallbis Intervention |
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beanspruchen, im Wechselrecht
um die Ehrenannahme (s. d.) oder Ehrenzahlung
zu leisten (s. Intervention).
Intervention (lat., "Dazwischenkunft"), im
Völkerrecht das Eingreifen eines oder mehrerer
Staaten in einen völkerrechtlichen Streit zwischen
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
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vertragsmäßig
binde? In vielen Fällen können dritte Mächte durch
Intervention (s. d.) eingreifen, aber auch dieses Mittel
versagt, wenn es sich um tiefgreifende geschichtliche
Gegensätze handelt. Auch der völkerrechtliche Schieds-
spruch setzt
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Europäische Cholerabis Europäisches Völkerrecht |
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435
Europäische Cholera - Europäisches Völkerrecht
von Haardt, Polit. Schulwandkarte von E., 1:4000000 (Wien 1883); ders., Orohydrogr. Schulwandkarte von E., 1:4000000 (ebd. 1883); Christiani, Kaart over E. sammt Middelhaven (Kopenh. 1884
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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der gezogenen
Früchte neben Herausgabe des Grundstücks).
Accessionsvertrag , im Völkerrecht ein Vertrag, durch welchen ein Staat einem zwischen andern Staaten
abgeschlossenen Vertrag derart beitritt, daß die kraft desselben bestehenden
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Kriegsgesetzebis Kriegslazarett |
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(s. d.) geeignet, die andern gestatten nur eine völkerrechtliche Intervention (s. d.).
Kriegshäfen, befestigte, sollen mit einer vor der Hafeneinfahrt liegenden feindlichen Flotte den Kampf aufnehmen, um das Auslaufen der eigenen Schiffe zu
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Alliabis Allianz |
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einen Fonds von 1 Mill. Fr., gestiftet vom Baron v. Hirsch, und bezieht an jährlichen Beiträgen und Geschenken ca. 200,000 Fr. Sie wirkt durch Interventionen bei den Regierungen oder deren Vertretern, durch Gründung und Unterhaltung von Schulen in den
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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ist gegen ihn weder eine A. noch eine Auslieferung (s. d.) an eine fremde Staatsregierung zulässig. Dagegen wird dem Fremden, welcher sich im Inland aufhält, nach modernem Völkerrecht der Aufenthalt zwar keineswegs versagt, und auch ersteht
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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durch die Partikulargesetzgebung beseitigt sind. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, § 6. - Im Staats- und Völkerrecht bedeutet Interzession s. v. w. Intervention (s. d.).
Interzidént (lat.), dazwischenfallend (von Ereignissen), unterbrechend
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Mediastinumbis Medicago |
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einem Reichsstand untergeben waren. S. Mediatisieren.
Mediateur (franz., spr. -tör, "Vermittler"), in der Politik und im Völkerrecht Bezeichnung derjenigen Macht, welche zwischen andern Mächten obwaltende Streitigkeiten auf dem Weg der Unterhandlung beizulegen
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gefräßbis Genossenschaften |
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der Intervention« (in Holtzendorffs »Handbuch des Völkerrechts«; Sonderausg,, Hamli.
1887) und »Kirke, eine Reisenovelle« (Berl. 1888). Gcfräß, die Nahrung des Schwarzwildes.
Geim-l, Emanuel, Dichter. Am 18. Okt. 1889 wurde sein Standbild (von Volz
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Ganzinvalidebis Garantie |
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) bezeichnet in der Rechtssprache jede Art von Sicherstellung. So sind im Staatsrecht der Eid des Monarchen und die Verantwortlichkeit der
Minister G. der Verfassung. Im Völkerrecht ist G. die Sicherstellung der Erfüllung eines Vertrags durch den
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Invariabelbis Inventar |
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wenigstens, nur auf einen vorüdngedenden
Zweck berechnet ist. Die I. ist nicht notwendig Maß-
regel der Kriegführung, sie kann auch als Mittel
der Intervention (s. d.) zur Sicherung eigener In-
teressen oder als Zwangsmittel zur Durchführung
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Laich.bis Laien |
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, und an dem die Mehrzahl
der europ. Staaten teilnahm; er führte das Recht
der bewaffneten Intervention in die innern An-
gelegenheiten eines durch Parteien bewegten Nach-
barstaates in das Völkerrecht ein und beschloß die
Wiederherstellung
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Medembis Medici |
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sie auch wohl Standesherren (s. d.). – Vgl. Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten, vormals reichsständischen Häuser Deutschlands (Berl. 1871).
Médiateur (frz., spr. -töhr) oder Vermittler nennt man im Völkerrechte diejenige Macht
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Vermieterbis Vermont |
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, die eine verminderte Septime haben.
Vermischung, s. Commixtio.
Vermittelndes Recht, s. Dispositivgesetze.
Vermittelung, im Völkerrecht, s. Intervention.
Vermittelungsamt, s. Telephonanlagen.
Vermittler, s. Mediateur, Makler und Börse.
Vermoderung
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