Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

276

Hohenzollern (Karl Anton, Fürst von H.-Sigmaringen) - Höhere Bürgerschule

1834 übernahm der Prinz für den kränkelnden Vater die Führung der Regierungsgeschäfte, bis dessen Tod ihn zur Erbfolge berief (13. Sept. 1838). Seine Regierung war umsichtig und wohlwollend. Gleichwohl blieb sein Ländchen von den Stürmen des J. 1848 nicht verschont. Übereinstimmend mit der verwandten sigmaring. Linie entsagte er freiwillig durch Übereinkunft vom 7. Dez. 1849 der Regierung und überließ, vorbehaltlich der Rechte eines souveränen Fürsten, sein Fürstentum dem Chef des hohenzoll. Hauses, dem König von Preußen. Er lebte seitdem mit den Prärogativen eines nachgeborenen Prinzen des königl. Hauses in Preußen und vermählte sich nach dem Tode seiner Gemahlin (gest. 1. Sept. 1847) zum zweitenmal morganatisch (13. Nov. 1850) mit Amalie, Gräfin von Rothenburg, Tochter des Freiherrn Karl Friedrich Ludwig Schenk von Gayern zu Syburg in Franken, von der er 13. Febr. 1863 geschieden wurde. Er starb 3. Sept. 1869 als der letzte männliche Sprosse des Hauses Hohenzollern-Hechingen.

Hohenzollern, Karl Anton, Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen, geb. 7. Sept. 1811 im Schlosse Krauchenwies, studierte in Genf, Tübingen und Göttingen, folgte seinem Vater, dem Fürsten Karl, nach dessen Abdankung 27. Aug. 1848 in der Regierung des Fürstentums, trat aber schon 7. Dez. 1849 sein Land dem König von Preußen ab in der Überzeugung, damit ein Opfer für die künftige Einheit Deutschlands zu bringen, erhielt 20. März 1850 das Prädikat «Hoheit» mit den Prärogativen eines nachgeborenen Prinzen des königlich preuß. Hauses und wurde 1853 preuß. Generallieutenant. 1854 wurde er aus Anlaß der Orientalischen Frage nach Paris gesandt. Am 5. Nov. 1858 zum Präsidenten des Staatsministeriums berufen, wurde er damit der Leiter des «Ministeriums der neuen Ära». Er wurde 1859 General der Infanterie und erhielt anläßlich der Krönungsfeier zu Königsberg 18. Okt. 1861 das Prädikat «Königliche Hoheit». Er war von dem redlichsten Willen bestrebt, verfassungstreu und mit dem Ziele nationaler Reformen für Deutschland sein Amt zu führen; aber schon die zurückhaltende Politik Preußens während des Italienischen Krieges von 1859 entsprach nicht recht seinen Wünschen, und die Heeresreorganisation, für die er mit Überzeugung eintrat, vermochte er auch nicht mit dem Ansehen, das er persönlich bei den Parteien genoß, durchzusetzen. Als 8. März 1862 das gesamte Ministerium seine Entlassung einreichte, nahm sie der König zwar nicht an, mußte aber dem Fürsten, der krankheitshalber schon im März die Geschäfte niedergelegt hatte, 29. Sept. 1862 die Entlassung gewähren. Karl Anton wurde 17. März 1863 Militärgouverneur der Rheinprovinz und von Westfalen. 1871 von dieser Stellung entbunden, residierte er seitdem meist auf seinem Schlosse zu Sigmaringen, wo er eins der reichhaltigsten kunsthistor. Museen Deutschlands errichtet hat. Seit 1868 war er Präses der Landesverteidigungskommission. Er starb 2. Juni 1885 in Sigmaringen. Aus seiner 21. Okt. 1834 geschlossenen Ehe mit der Prinzessin Josephine von Baden sind entsprossen: Fürst Leopold, geb. 22. Sept. 1835, preuß. General der Infanterie, dessen span. Thronkandidatur 1870 der Vorwand zur franz. Kriegserklärung wurde; Prinzessin Stephanie, geb. 15. Juli 1837, gest. 17. Juli 1859 als Gemahlin des Königs Pedro Ⅴ. von Portugal; Karl (s. d.), geb. 20. April 1839, seit 1866 Fürst und seit 1881 König von Rumänien; Prinz Anton, geb. 7. Okt. 1841, gest. an seiner in der Schlacht bei Königgrätz erhaltenen Verwundung 5. Aug. 1866; Prinz Friedrich, geb. 25. Juni 1843, kommandierender General des 3. Armeekorps; Prinzessin Marie, geb. 17. Nov. 1845, seit 25. April 1867 Gemahlin des Grafen Philipp von Flandern. – Vgl. Schmitz, Fürst Karl Anton von H. (3. Aufl., Neuwied 1890).

Hohenzollern, Friedr. Franz Xaver, Prinz von Hohenzollern-Hechingen, österr. Feldmarschall, s. Franz (Bd. 7, S. 133 a).

Hohenzollernbahn, von Tübingen nach Sigmaringen (87,5 km, 1869‒78 eröffnet), Württemb. Staatsbahn (s. Württembergische Eisenbahnen).

Hohenzollernhafen, Hafen an der Ostküste Äquatorialafrikas, s. Port Durnford.

Hohenzollern-Hechingen, ehemal. Fürstentum s. Hohenzollern (S. 273 b).

Hohenzollernsche Lande, s. Hohenzollern (Fürstentümer).

Hohenzollernscher Hausorden. 1) Fürstl. Hausorden, 5. Dez. 1841 von den Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und ‑Sigmaringen gestiftet, wird auch seit der Vereinigung der hohenzoll. Lande mit Preußen noch von dem Fürsten von Hohenzollern mit königl. Genehmigung verliehen. Er zerfällt in das Ehrenkreuz erster, zweiter und dritter Klasse, wozu 1891 noch ein Ehrenkomturkreuz kam. Das Ordenszeichen besteht in einem goldenen, schwarz und weiß emaillierten Kreuze, das in blauer Einfassung mit der Inschrift «Für Treue und Verdienst» ein rundes weißes Mittelschild zeigt, darauf das hohenzoll. Wappen mit der Fürstenkrone. Das Band ist weiß und dreimal schwarz gestreift. Dem Orden sind noch eine goldene und eine silberne Verdienstmedaille beigegeben. – 2) Der eben genannte Orden wurde nach der Vereinigung der hohenzoll. Lande mit Preußen auch als königlich preuß. Hausorden 23. Aug. 1851 von König Friedrich Wilhelm Ⅳ. unter die preuß. Orden aufgenommen und von König Wilhelm Ⅰ. 18. Okt. 1861 erweitert, zerfällt in Großkomture, Komture, Ritter und Inhaber. Das Ordenszeichen ist dem vorigen gleich, nur zeigt das Mittelschild den königl. Adler mit dem hohenzoll. Wappenschild auf der Brust und die Umschrift lautet: «Vom Fels zum Meer». Die Großkomture tragen auch die Ordenskette, welche mit den hohenzoll. und nürnbergischen Wappenschilden und dem Scepterschilde des Kur-Erzkämmereramtes geschmückt ist. Der Orden wird hauptsächlich für Verdienste um das königl. Haus verliehen. – Vgl. Schneider, Der königl. Hausorden von Hohenzollern (Berl. 1869); ders., Der fürstl. Hausorden von Hohenzollern (ebd. 1869). (S. Tafel: Die wichtigsten Orden Ⅱ, Fig. 8.)

Hohenzollern-Sigmaringen, ehemal. Fürstentum, s. Hohenzollern (S. 273 b).

Hohe Pforte, eine aus der türk. Kanzleisprache in den Redegebrauch des gewöhnlichen Lebens übergegangene Bezeichnung der Residenz des türk. Sultans und daher des Sitzes der Regierung, der türk. Monarchie selbst. In letzterer Bedeutung ist das Wort in die europ. Sprachen übergegangen. H. P. ist die Übersetzung des von den Türken dem Arabischen entlehnten Babi-’ali, dem gleichbedeutend Dewleti-’ali, das Hohe Reich, oder Dewleti-ali-Osman, Osmanische Monarchie, gebraucht werden.

Hoher Chor, s. Chor (in der Kirchenbaukunst).

Höhere Bürgerschule, s. Bürgerschulen und Realschulen.