Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Ausgleichsverfahren
hat nach 0 Millisekunden 6 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
Öffnen |
.
Ausgleichsverfahren, auch Accord-, Moratorialverfahren oder Stundungsverfahren, dasjenige Verfahren, welches bestimmt ist, den Eintritt des Konkurses abzuwenden. In Deutschland wurde bei Aufstellung der Konkursordnung ein gerichtliches Verfahren dieser
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1051,
von Zustreifenbis Zwangsausgleich |
Öffnen |
. Dampfmaschine.
Zwangsanleihen, s. Staatsschulden.
Zwangsarbeitshaus, s. Arbeitshäuser.
Zwangsausgleich, s. Ausgleichsverfahren und Zwangsvergleich.
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1039,
von Morandobis Moratorium |
Öffnen |
. Ausgleichsverfahren.
Moratorialverhandlungen, s. Moratorium.
Moratorium (vom lat. mora, Verzögerung), Anstandsbrief, auch Indult (litterae quinquennales), Bezeichnung für die Stundung der Schulden. Dieselbe konnte früher teils vom Landesherrn, teils vom
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1040,
von Moratschabis Morbihan |
Öffnen |
und Rechtslehre, Bd. 1 (Berl. 1874). - Moratorialverhandlungen heißen die Stundungsverhandlungen, die manchmal dem Konkursverfahren vorausgehen und dessen Abwendung bezwecken. (S. auch Ausgleichsverfahren und Stundung.)
Moratscha, soviel wie Morača (s. d
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Stupefaktionbis Sturm (August) |
Öffnen |
vgl. ebenda §. 509. Über das gerichtliche Stundungsverfahren s. Ausgleichsverfahren. (S. auch Konkursverfahren, Nachlaßvertrag und Zwangsvergleich.)
Stupefaktion (lat.), Bestürzung.
Stupénd (lat.), erstaunlich.
Stüpfelmaschine, soviel
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0097,
Accord |
Öffnen |
, Accordverfahren aber auch oft das gerichtliche Verfahren genannt, durch welches der Eintritt des Konkursverfahrens abgewendet werden soll. (S. Ausgleichsverfahren.)
Weiterhin üblich ist die Bezeichnung A., wenn ein Vetriebsunternehmer seine Gehilfen
|