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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0197, von Automedon bis Autos Öffnen
eigenmächtige Vervielfältigung und Verbreitung dritten Personen untersagt ist. Das Recht des A. (Autorrecht) bezeichnete man auch als geistiges Eigentum; durch das Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 ist der Ausdruck Urheberrecht (s. d.) eingebürgert
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0060, von Aufklärungsdienst bis Auflassung Öffnen
neuen Ausgabe zum Zweck des weitern Verkaufs ein neuer Titel mit veränderter Jahreszahl vorgedruckt, so nennt man dieselbe auch Titelauflage. Vgl. Wächter, Autorrecht (Stuttg. 1875). Auflassen, Bergwerke verlassen, nicht mehr betreiben; auflässig
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0173, von Autonomisten bis Autotypographie Öffnen
. Auctor, insbesondere (A. libri) Urheber einer Schrift, Schriftsteller; daher man von klassischen Autoren, den Rechten der Autoren und Verleger etc. spricht. Autorrecht, s. Urheberrecht; Autorschaft, Urheber-, Verfasserschaft. Autorisation (lat
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0576, Beaumarchais Öffnen
Beifall. Bei diesem Stück gelang es ihm, seine Autorrechte gegenüber den maßlosen Ansprüchen der Schauspieler zu behaupten und so die Anerkennung des geistigen Eigentums zu erwirken. Mehr Geschicklichkeit, als "Le mariage de Figaro" zu schreiben
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0886, Deutschland (Geschichte 1814-1815. Gründung des Deutschen Bundes) Öffnen
organische Einrichtung in Rücksicht auf seine auswärtigen, militärischen und innern Verhältnisse sowie Vereinbarungen über Preßfreiheit und Sicherstellung des Verlags- und Autorrechts und über Regelung des Handels und Verkehrs bezeichnet. Unzweifelhaft ließ
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0506, von Heydebrand und der Lasa bis Heyden Öffnen
Sachverständigenvereins. In beiden Vereinen hatte er vielfach bei der Vorbereitung legislativer Aufgaben und internationaler Verträge zum Schutz des Autorrechts mitzuwirken. Eine Frucht dieser Thätigkeit war die von ihm mit O. Dambach herausgegebene Schrift
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0924, von Kohlrübe bis Koinzidenz Öffnen
nur in der englischen Ausgabe gelesen wurde, ohne daß man den Verfasser kannte, der erst 20 Jahre später sein Autorrecht geltend machte. K. schrieb außerdem Novellen und Erzählungen, meist in Zeitschriften ("Dichterhonorar", "Der Retter", "Bilder
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0006, von Urfehde bis Urheberrecht Öffnen
; es bezeichnet insbesondere den sogen. intellektuellen U. als Anstifter (s. d.). Vgl. Teilnahme am Verbrechen. Urheberrecht (Autorrecht, geistiges, litterarisches Eigentum), das ausschließliche Recht, über die Vervielfältigung und Veröffentlichung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0011, von Urhuhn bis Uri Öffnen
, Das Autorrecht nach gemeinem deutschen Recht (das. 1875); Dambach, Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betreffend das U. (Berl. 1871); Klostermann, Das U. an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken (das. 1871
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Wächterlied bis Wächter-Spittler Öffnen
den deutschen und ausländischen Gesetzen« (Stuttg. 1864); »Das Handelsrecht nach dem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch« (Leipz. 1865, 2 Tle.); »Das Wechselrecht des Norddeutschen Bundes« (das. 1869-1870); »Das Autorrecht nach dem gemeinen
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0499, von Kohler bis Kolonien Öffnen
Patentimd Industrierecht«(Berl. 1889); .Das Autorrecht (Jena 1880); >^Das Rechtdes Markenschutzes ^^ (Würzb. 1885); .Pfandrechtliche Forschungen« (Jena 1882); ^Gesammelte Abhandlungen« (Mannh. 1882); > Der Prozeß als Rechtsverhältnis« (das. 1888
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0659, von Pflug bis Pfuhl Öffnen
wird auch der Zweck, den Bibliotheken den unentgeltlichen Zuwachs neu^scheinender Druckwerke zu sichern, dadurch erreicht, daß eine besondere Einregistrierung des in mehreren Exemplaren einzureichenden Werkes die Bedingung des Schutzes des Autorrechts
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0480, von Kohlenstoffoxychlorid bis Kohler Öffnen
insbesondere: «Deutsches Patentrecht» (Mannh. 1878), «Autorrecht» (Jena 1880), «Pfandrechtliche Forschungen» (Jena 1882), «Gesammelte Abhandlungen» (Mannh. 1883), «Recht des Markenschutzes» (Würzb. 1884), «Zur Lehre von der Blutrache» (ebd. 1885
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0126, Urheberrecht Öffnen
wurden; das älteste ist ein venezianisches von 1486. Autoren, welche ihre Werke selbst verlegten, wurden darin als Verleger geschützt. Das Autorrecht selbst wird erst seit dem 18. Jahrh. anerkannt, zuerst in einem engl. Gesetze von 1710. Die Ausdehnung
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0127, von Uri (Strom) bis Uri (Kanton) Öffnen
eine Gewerbeschutzkonferenz hielten. Litteratur. Kohler, Das Autorrecht (Jena 1880); ders., Das litterar. und artistische Kunstwerk und sein Autorschutz (Mannh. 1892); Daude, Lehrbuch des U. (Stuttg. 1888); Schürmann, Die Rechtsverhältnisse der Autoren und Verleger (Halle
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0437, von Waechter (Oskar von) bis Wackernagel (Philipp) Öffnen
Preußen stimmten. 1872‒76 war er Abgeordneter der Stadt Stuttgart in der Abgeordnetenkammer. Er schrieb: «Das Verlagsrecht mit Einschluß der Lehren von dem Verlagsvertrag und Nachdruck» (Stuttg. 1857‒58), «Das Autorrecht nach dem Gemeinen deutschen
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0975, von Heimführung der Braut bis Heimstättengesetze Öffnen
; es findet sich auch in den sog. Volksrechten. In späterer Zeit ist es als Ausfluß der obern Gerichtsbarkeit angesehen worden und stand infolgedessen dem Gerichtsherrn zu. Nicht ergriffen wird von dem H. das Autorrecht des Schriftstellers