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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0632, von Béfort bis Befruchtung Öffnen
-Französischer Krieg von 1812 bis 1815 . Befriedete Sachen , Sachen, welche unter besondern gesetzlichen Schutz gestellt sind, so daß Diebstahl oder Verletzung härter bestraft wird als bei andern Sachen, z.B. dem Gottesdienst gewidmete Sachen
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0223, von Hausflur bis Hausgesetze Öffnen
folgende Unterscheidung: 1) Einfacher Hausfriedensbruch ist das widerrechtliche Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines andern oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, sowie
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0241, von Durchstoßen bis Durchsuchungsrecht Öffnen
. In seiner Abwesenheit ist, wenn möglich, ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen. Findet eine D. der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts statt, so sind
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0439, von Fors bis Forstbann Öffnen
, das. 1790-94, 3 Tle.). Forst, ein für einen regelmäßigen wirtschaftlichen Betrieb eingerichteter Wald. Ursprünglich bedeutete das Wort F. den befriedeten, gebannten Wald, welcher der allgemeinen Benutzung entzogen war, und bildete somit den Gegensatz gegen
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0197, Gesandte (Geschichtliches, Arten von Gesandten, Gesandtschaftsrecht) Öffnen
, auf das dazu gehörige Mobiliar und auf die Gesandtschaftsequipage erstreckt worden, so daß diese Sachen als befriedet gelten; ein Asylrecht aber liegt hierin nicht, es muß vielmehr jede der fremden Staatsgewalt unterworfene Person dieser vom Gesandten
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0894, von Rolandssäulen bis Rolle Öffnen
altsächsischen Stamm Zeichen der befriedeten oder eingegrenzten Ding- oder Gerichtsstätten. Auch erscheinen sie nicht selten als Symbole städtischer Freiheit, namentlich als Zeichen des Blutbanns. Der Name wurde wohl erst später mit dem Helden Roland
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0627, von Durchsichtigkeitskoefficient bis Durchsuchungsrecht Öffnen
durchsuchenden Räumen befinde. Zur Nachtzeit, d. h. vom 1. April bis 30. Sept. von 9 Uhr abends bis 4 Uhr morgens, vom 1. Okt. bis 31. März von 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, dürfen Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum nur bei Verfolgung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0627, von Fegefeuer bis Fehdehandschuh Öffnen
Bedingung wurde aber oft mißachtet. Zur F. durfte man nur nach förmlicher, mindestens drei Tage vorher erfolgter Ankündigung (Absage, diffidatio ) schreiten. Gegen befriedete Personen und Sachen (Geistliche
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0308, von Friedensbürgschaft bis Friedensgerichte Öffnen
306 Friedensbürgschaft - Friedensgerichte lichen Friedens war es, wenn die Selbsthilfe und Fehde ohne die rechtmäßige Voraussetzung oder ohne die vorgeschriebene Kündigung oder an den befriedeten Tagen erhoben, und wenn der gewissen
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0887, von Hausfleiß bis Hausfriedensbruch Öffnen
allgemei- nen Rechtsschutz in sich begreift, fo der H. den be- sondern der Behausung des Einzelnen und, als Unter- art desselben, der Burgfriede den der Burg (Woh- nung des Landesherrn oder Stätte des Gerichts). Wie ursprünglich Haus und Hof befriedet
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0483, von Providenz bis Provinzialfinanzen Öffnen
die sämtlichen vorhandenen P. in speciell kaiserliche und senatorische der Doppelherrschaft des Principats (s. Princeps ) entsprechend geteilt. Unter Verwaltung des Senats standen die befriedeten Innenprovinzen; der kaiserl. Verwaltung waren