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Ihre Suche nach Bereicherungsklage
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
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746
Berdurani - Bereicherung und Bereicherungsklage
der beste am Asowschen Meere. Die Zahl der einlaufenden fremden Schiffe betrug (1889) 248, der russ. Küstenfahrer 963. Die Hauptgegenstände der Ausfuhr sind Getreide, Wolle, Häute, Salz
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum sechzehnten Band |
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von Ihnen angeführten Fall dürfte allerdings eine Bereicherungsklage nach § 83 der deutschen Wechselordnung zu erheben sein. Sie finden diese gesetzliche Bestimmung im Artikel »Wechsel«. Übrigens wird der Ergänzungsband einen Artikel »Bereicherungsklage
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Benzolbis Bergaigne |
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mittels der Bereicherungsklage. Dieselbe falls im wesentlichen mit der Condiction (s. d., Bd. 4) des gemeinen Rechts zusammen. Die Hauptfälle, in welchen die Bereicherungsklage angestrengt werden kann, sind die irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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verpflichtet, als sie sich mit dessen Schaden bereichern würden (deutsche Wechselordnung, § 83). Die Bereicherungsklage wird im gewöhnlichen Prozeßverfahren durchgeführt.
Der Nutzen des Wechsels und die große Bedeutung desselben für den geschäftlichen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0701,
Witte |
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: »Die Bereicherungsklagen des gemeinen Rechts« (Halle 1859) und »Das Interdictum uti possidetis« (Leipz. 1863).
4) Johann de, Architekt, s. De Witte.
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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( condictio , s. Bereicherung und Bereicherungsklage ). Ist ein Darlehn von dem Schuldner zurückgezahlt, so hat der Gläubiger nun den Schuldschein ohne rechtfertigenden Grund in der Hand ( sine causa ), er muß ihn also zurückgeben. Justa causa
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Erlangerblaubis Erlau |
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hat und demselben zu Grunde liegt, in dem E. keinen Ausdruck gefunden hat. Entbehrt freilich der E. eines gültigen Rechtsgrundes, so kann der Gläubiger den E. kondizieren, d. h. zurückfordern. (S. Bereicherung und Bereicherungsklage.) Der E. kann
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Indazinbis Indépendance belge |
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, Nichtschuld; Indebĭti solutĭo, irrtümliche Bezahlung einer Nichtschuld; Indebĭti condictĭo, s. Bereicherung und Bereicherungsklage (Bd. 2, S. 746 b).
Indecént (lat.), unschicklich; Indecénz, Unschicklichkeit, besonders solche, die sich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Nu-Stämmebis Nützliche Verwendung |
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diesem Zweck die Bereicherungsklage (s. Bereiche-
rung). Das Vürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche
Reicl) und das Schweizer Obligationenrecht erwäh-
nen die Klage aus N. V. nicht. Nach Österr. Vürgerl.
Gesetzbuch kann, wenn ohne Geschäftsführung
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