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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Buchholzbis Büchner |
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). Vgl. "Reinhold B.' Reisen in Westafrika, nach seinen Tagebüchern und Briefen" (hrsg. von Heinersdorff, Leipz. 1880).
Buchhorn, Stadt, s. Friedrichshafen.
Buchkredit heißt der Kredit, welchen der Warenverkäufer gewährt, indem er den kreditierten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
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Vermögenslage beruht, so heißt der K. Personalkredit. Derselbe kann gewährt werden, ohne daß eine schriftliche Aufzeichnung stattfindet (unverbriefter K.), oder es erfolgt eine solche und zwar entweder durch den Kreditgeber (Buchkredit) oder durch den
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0375,
Banken |
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) gehört, bald um eine pfandrechtliche Sicherstellung der B. für zu gewährende Buchkredite oder dergleichen, in welchem Falle also die in Depot gegebenen Effekten den Charakter eines Pfandes haben.
Mit der Annahme von Gelddepositen ist das Girogeschäft (s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Bank holidaysbis Banknoten |
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von Buchkrediten in laufender Rechnung (s. Kontokorrent), zumal die Notenbanken keinen offenen Kredit gewähren und ihnen im Deutschen Reiche die Acceptierung von Wechseln ausdrücklich verboten ist. Die großen B. endlich, deren Vermögen in einzelnen
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