Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Entschädigung für Lehrlinge
hat nach 1 Millisekunden 11 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
4% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
Öffnen |
, das Lehrverhältnis auf, so kann er eine Entschädigung verlangen, für die der Vater des Lehrlings und der Arbeitgeber, der ihn verleitet oder unter Kenntnis der Sachlage in Arbeit genommen hat, mithaftet (§. 133). Die Lehrlinge sind, wie alle Arbeiter unter
|
||
3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0815,
Handels- und Kontorwissenschaft |
Öffnen |
Entschädigung des Verletzten führen.
Handels- und Kontorwissenschaft.
Wenn wir im vorigen Abschnitt Gesetze und Verordnungen besprochen haben, die zum Theil nur für den Drogenhandel Bedeutung besitzen, so liegt das für den folgenden Abschnitt anders
|
||
2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
Öffnen |
642
Lehrmittel - Lehrs.
wurde, in welchen Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
Öffnen |
als
eine Woche, als Entschädigung ohne den Nachweis
eines Schadens fordern. Durch Geltendmachung
dieses Anspruchs wird der Anspruch auf Erfüllung
und weitern Schadenersatz ausgeschlossen. Das-
selbe Recht steht dem Gesellen oder Gehilfen gegen
den
|
||
2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Handsworthbis Handwerk |
Öffnen |
vom 21. Juni 1875, insbesondere aber die
Gemeindeordnungen. Endlich sind die Eingepfarr-
ten, namentlich auf dem Lande, vielfach in ähnlicher
Weife verpflichtet, bei Kirchen- und Pfarrbauten
ohne Entschädigung H. u. S. zu leisten. Hier ent
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
Öffnen |
mindestens zweijährigen Wohnsitz oder Beschäftigung im Gerichtsbezirke geknüpft. Eine Besoldung der Beisitzer ist gesetzlich ausgeschlossen; doch kann ihnen eine Entschädigung für Zeitversäumnis und eine Vergütung etwaiger Reisekosten zugestanden werden
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0967,
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) |
Öffnen |
solche, für welche Entschädigungen festgestellt wurden (Tabelle A, Spalte 5): 4,71 (1888: 4,4).
In den außerdeutschen Staaten hat die U. in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht; namentlich sind es die Länder Österreich-Ungarn, Italien
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Dieppebis Diersheim |
Öffnen |
als Entschädigung für den Verlust von Andely erhielt. Der französische König Philipp August belagerte in seinem Streit mit Richard Löwenherz die Stadt und verbrannte alle Schiffe. Im 15. Jahrh. entriß Karl VII. D. den Engländern, worauf Talbot es belagerte, aber
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
Öffnen |
solcher nicht bekannt, so ist der letzte frühere Wohnsitz maßgebend. Für vermögensrechtliche Klagen gegen Personen, die einen längern Aufenthalt an einem Ort genommen haben, wie Dienstboten, Fabrikarbeiter, Studierende, Schüler oder Lehrlinge
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0378,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
Öffnen |
kraft staatlicher Ernennung oder Bestätigung verwalten; die Entschädigung für Reisekosten und Zeitversäumnis der Beisitzer wurde obligatorisch gemacht; das Verfahren wurde in vielen Beziehungen noch weiter vereinfacht, das Versäumnisverfahren gänzlich
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
Öffnen |
enthalten, diese Vorschriften zur Anwendung. Auch
in dieser Beziehung kommen lediglich zweiseitige
Verträge in Betracht. Die §§. 19 und 20 haben vor-
nehmlich die Gesellschaftsverhältnisse, das Ver-
hältnis zwischen Lehrherrn und Lehrling
|