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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Gaubis Gaucherie |
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(comitatus) sind daher in der frühern Zeit meist gleichbedeutend. Später aber verfiel die Gauverfassung, wozu mannigfache Umstände, z. B. das Erblichwerden der Grafenwürde und die damit zusammenhängende Teilung der Grafschaften, die Bildung geistlicher
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Centaureabis Centime |
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für die Rechtssachen im Gau. Jede C. hatte einen Centgrafen (centenarius, in Sachsen advocatus [Vogt], auch vicarius genannt). Diese aus der Gaueinteilung hervorgegangene Gerichtsverfassung erhielt sich, wie die Gauverfassung selbst, während der ganzen
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0848,
Deutschland (Geschichte bis zum 10. Jahrhundert) |
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Stand. Die Gauverfassung, welche Karl seinem Reiche gab, regelte die Berufung des Heerbannes und das gerichtliche Verfahren. Die Errichtung von militärisch organisierten Grenzländern (Marken), besonders nach Osten zu, bereitete die Rückeroberung
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Dynamometer, optischesbis Dyskrasie |
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der Regierung bemächtigt hatten, z. B. die 30 Tyrannen in Athen (von der Tyrannis unterschied sich die Dynastie durch die Mehrheit der Regierenden); im Mittelalter solche Grafen und Herren, welche bei dem Verfall der alten Gauverfassung im 11. Jahrh
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0105,
von Felaptonbis Feldbefestigung |
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Felda (Velle, Feldaha), kleiner Fluß in Sachsen-Weimar, entspringt auf der Rhön und mündet oberhalb Vacha in die Werra. Zu den Zeiten der Gauverfassungen bildete das Feldathal, das jetzt die Feldabahn (Kaltennordheim-Salzungen) durchzieht
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Graduiertbis Graf |
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Komplexe von Gütern entstehen konnten, welche die Grundlagen vieler späterer Grafschaften bildeten. Unter Grafschaften verstand man nach Auflösung der alten Gauverfassung und Gaueinteilung nämlich nicht mehr ein Amt, sondern einen Bezirk, dessen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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niederließen, und als die königliche Macht und die alte Gauverfassung zerfielen, das Grafenamt und die Gerichtsbarkeit wie ein Privatrecht in den erblichen und veräußerlichen Besitz gewisser Familien kamen, dienten auch diese öffentlichen Rechte dazu, die ihnen
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Henley on Thamesbis Henneberg |
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der hennebergischen Besitzungen bildete, daher wohl anzunehmen ist, daß sich die Gaugrafen des Grabfeldes, als im 11. Jahrh. die alte Gauverfassung ihre Bedeutung verlor, nach ihrer im Bauernkrieg zerstörten Stammburg H. (die Ruine liegt auf einem Berg oberhalb des
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Pleiskebis Plenus venter non studet libenter |
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Pleißnerlandes (Judices terrae plisnensis) übertragen war. Später stand das Land unter Grafen. Nach der Auflösung der deutschen Gauverfassung trat an die Stelle der Gaugrafen ein aus dem vornehmsten Adel des Pleißnerlandes zusammengesetztes oberstes
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Acetylacetonbis Achaia |
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den Namen
Ägialea führte, waren Pelasger und Ionier, dann Achäer (s. d.). Schon zur Zeit der Ionier bildete A.
einen Bund von 12 Gemeinden mit dem Vororte Helice. Die Achäer behielten diese Gauverfassung bei, nur daß sie anstatt der früher
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Erlangerblaubis Erlau |
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abgehalten wird. - E. ist sehr alt, brannte wiederholt ab, gehörte zur Zeit der Gauverfassung zum Ratenzgowe, kam 1017 vom Bistum Würzburg an Bamberg, 1361 an Böhmen, erhielt 1398 Stadtrechte durch König Wenzel, kam 1400 an die Burggrafen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Frankfurter Zeitungbis Fränkisches Reich |
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, der Gauverfassung, des Gerichtswesens, des Heerbanns sind fränk. Einrichtungen, ebenso wie das Lehnrecht. Die Rechte der übrigen deutschen Stämme sind auf diesen Gebieten nahezu verdrängt, auf den Gebieten des Strafrechts, des Prozeß- und Privatrechts vom F. R
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0144,
Karl I. (der Große, römischer Kaiser) |
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von Sachsen aus dem Lande, an deren Stelle teils Franken, teils Slawen zogen. Seitdem war das Land unterworfen. K. führte die fränk. Gauverfassung und das Christentum ein und ließ die Gesetze der Sachsen mit den nötigen Änderungen aufzeichnen. Gleichzeitig
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Census hereditariusbis Cent (Geldrechnungsstufe und Münze) |
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und mit der gerichtlichen Exekution und Eintreibung der fiskalischen Gefälle betraut war, während er im gebotenen Ding
selbst den Vorsitz führte. Als die alte Gauverfassung gefallen war (s. Gau ), wurden in einem Teile Deutschlands die Landgerichte Gerichte
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