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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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849
Gerichtsbann – Gerichtsbarkeit (staatliche)
ters bei der Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Bei den Landgerichten und den Strafkammern der Amtsgerichte sind sie zur Wahrnehmung richterlicher Geschäfte nur befugt, wenn sie als Hilfsrichter (s. d
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62% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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).
Gerichtliche Tierarzneikunde (Medicina veterinaria forensis), die Anwendung des tierärztlichen Wissens in der Rechtspflege. Vgl. Veterinärwesen und Gewährsmängel.
Gerichtsarzt, s. Gerichtliche Medizin.
Gerichtsassessor, s. Assessor.
Gerichtsbann, s. v
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Civilgerichtsbarkeit
Derogatio
Diskretionär
Feriae
Ferien *
Formalien
Formalitäten, s. Formalien
Frais
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Gerichtsbann
Gerichtsbarkeit
Gerichtsbezirk
Gerichtsferien *, s. Ferien
Gerichtsfolge
Gerichtsfronen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Banksiabis Bann |
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Gerichtsbann (Militär- und Zivilgewalt), zerfiel. Zuweilen wird unter B. auch eine königliche Verordnung verstanden, welche etwas bei Strafe ge- oder verbietet, wie auch diese Strafe oder Buße selbst als B. bezeichnet wird. Der fränkische bannus
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0851,
Deutschland (Geschichte 962-1024. Sächsische Kaiser) |
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und größern Äbte, einen maßgebenden Einfluß auf die Regierungsgeschäfte, wandelten die ihnen übertragenen Ämter in erbliche Lehen um und rissen die Güter des Reichs und die Regalien der Krone (Münzrecht, Zollrecht und Gerichtsbann) an sich. Sobald Otto III
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
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sich auf dem Markusplatz zu Venedig.
Fahnenjunker, vgl. Fähnrich.
Fahnenlehen (Fahnlehen), zur Zeit des frühern Deutschen Reichs ein Fürstenlehen, welches mittels einer Fahne vom Kaiser selbst verliehen wurde und mit dem Heer- und Gerichtsbann
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Banksiabis Bann |
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Rechte an, die Acht dem weltlichen. Danach erklären sich die Bezeichnungen Gerichtsbann, Burgbann (die einem Burgherrn zustehende Gerichtsbarkeit oder deren Bezirk), Bannmeile (der räumliche Umfang der Gewalt). Im Ausdrucke Bannrecht (s. d.) ist B. zur
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