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Oder meinten Sie 'Goldborden'?
Rang | Fundstelle | |
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Barrebis Barren |
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geprägt, wobei im Stempel das Gewicht in Unzen und Hundertstelunzen sowie der Feingehalt in Tausendteilen angegeben wird. Von kleinern Goldbarren werden aber nur solche von 1, 2, 3 und 5 Unzen Gewicht und zwar diese nur zu 9/10 Feingehalt geprägt; alle
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0097,
Banken (Belgien, Dänemark) |
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der Notenmenge, doch nur bis zu 12 Mill. Kr., teils aus Goldbarren und fremden Goldmünzen, teils endlich aus Silberbarren und fremden Silbermünzen, jedoch nur bis zu einem Drittel des Gesamtbarschatzes. Die kleinstes Banknote lautet auf 10 Kronen
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0098,
Banken (Norwegen, Rußland, Nordamerika) |
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sie Wertpapiere für sich selbst erwerben. Die Bank verabreicht ferner Depositalquittungen (auf Halbimperiale lautend) gegen Empfang von Goldmünze (auch ausländische), Goldbarren und »Assignowka« der Bergwerksverwaltung auf eingeliefertes Gold. Diese
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0980,
Wald (hygienischer Einfluß) |
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lautenden Verpflichtungen in Landesgoldmünzen der Kronenwährung, ferner auf die Änderung der Statuten der österreichisch-ungarischen Bank, wodurch dieselbe verpflichtet wird, gesetzliche Goldmünzen zum Nennbetrag und Goldbarren nach dem Münzfuße
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Bankabis Bankakte |
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Mill. Pfd. St. in Noten, die nunmehr seinen Betriebsfonds bilden. Bei der Emissionsabteilung, die auch die vorgezeigten Noten einzulösen hat, sind fortan Noten nur gegen Hinterlegung von Goldmünzen und Gold- oder Silberbarren zu haben. Goldbarren muß
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Goldproduktionbis Goldscheidung |
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beiden Enden eines Goldbarrens wird eine Probe ausgehauen, davon werden 500 mg genau zur Untersuchung
eingewogen, dazu kommt, je nach dem zu erwartenden Goldgehalt, eine wechselnde Menge von Silber, die das 2½fache von der Menge des Goldes
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Bambergbis Bánffy |
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in den Grenzen des Kontingents
soll 40 Proz. betragen, davon 33 Proz. in gesetz-
lichem Metallgeld und Goldbarren (drei Viertel in
Gold); die restlichen 7 Proz. können in guten Wech-
seln auf das Ausland und nach dem erwähnten Fi-
nanzgesetz
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Osnabrückbis Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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ihren
Kauptanstalten in Wien und Budapest gesetzliche
Goldmünzen und Goldbarren gegen Banknoten ein-
zulöseu. - Die gesetzlich angeordnete Einziehung
von znnächst 200 Mill. Fl. der umlaufenden Staats-
noten führte zu dem Übereinkommen zwischen den
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