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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Kanzelparagraphbis Kanzone |
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478
Kanzelparagraph - Kanzone.
schen Strafgesetzbuch als § 130 a desselben (sogen. Kanzelparagraph), welcher den K. mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bedroht. Gleiche Strafe trifft nach der Novelle zum Strafgesetzbuch (Gesetz
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80% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Kanzellenbis Kanzler |
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und Mahnungen können als Beleidigungen verfolgt werden, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter denen sie geschah, hervorgeht. (S. auch Kanzelparagraph.)
Kanzelparagraph, der §. 130 a des
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0207,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
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Gehorsam schuldig seien. (S. Preußen, Geschichte.) Der Reichstag genehmigte 1871 den von der bayr. Regierung besonders begehrten sog. Kanzelparagraphen (s. d.), 1872 die Ausweisung der Jesuiten und der diesen verwandten Orden, 1874 das besonders die preuß
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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"Kanzelparagraphen" der Mißbrauch der ihnen zugesicherten Redefreiheit zu Schmähungen, ja auch nur zu öffentlicher Erörterung von Staatsangelegenheiten in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise bei strenger Strafe verboten, dagegen den Kirchen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Geschichte: 1871-1873) |
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und liberale Männer. Das neue Ministerium wies die Ansprüche der Bischöfe entschieden zurück und beantragte im Bundesrat den Erlaß eines Gesetzes gegen den Mißbrauch der Kanzel zu politischen Agitationen (Kanzelparagraphen), das auch vom Bundesrat
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0905,
Deutschland (Geschichte 1871-1874) |
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der Ultramontanen heraus, zunächst der vom bayrischen Minister Lutz beantragte "Kanzelparagraph", wonach Geistliche, welche öffentlich oder in der Kirche für den öffentlichen Frieden gefährliche politische Agitation trieben, strafbar sein sollten. Derselbe
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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in Ansehung der richterlichen Gewalt wahrt (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Aus neuerer Zeit sind hier besonders anzuführen: Das Reichsgesetz vom 10. Dez. 1871, durch welches zusätzlich zum Art. 130 des Strafgesetzbuchs (sogen. Kanzelparagraph) bestimmt
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0768,
Kirchenpolitik (der "Kulturkampf" in Deutschland) |
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und der römischen Kurie, für welchen die Bezeichnung Kulturkampf üblich geworden ist. Der sogen. Kanzelparagraph, d. h. ein Nachtrag zum deutschen Strafgesetzbuch (Reichsgesetz vom 10. Dez. 1871), eröffnete die Reihe der kirchenpolitischen Gesetze gegen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1029,
von Lüttringhausenbis Lützelburger |
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wichtige Ministerium des Kultus. Die Abwehr der ultramontanen Herrschaftsgelüste machte er sich nun zur Hauptaufgabe und veranlaßte den Beschluß des sogen. Kanzelparagraphen durch Bundesrat und Reichstag im November 1871, welcher die politischen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0581,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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, Stuttgart und Dresden sollten fortan noch bayr. Gesandtschaften beibehalten werden. Indessen war im Reichstag am 28. Nov. auf die Initiative des Ministers von Lutz der sog. Kanzelparagraph angenommen worden, infolgedessen den Geistlichen die Agitation
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