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Rang | Fundstelle | |
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6% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0666,
Ortskrankenkassen |
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)
Heilmittel; zulässig auch die Gewährung anderer
kostspieligerer Heilmittel; ferner im Fall der Er-
werbsunfähigkeit ein Krankengeld, und zwar min-
destens in Höhe der Hälfte des durchschnittlichen
Tagelohns derjenigen Klassen von Versicherten
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6% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0155,
Krankenkassen (Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883) |
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Behandlung, Arznei sowie Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Heilmitteln, außerdem im Fall der Erwerbsunfähigkeit in einem Krankengeld, welches der Hälfte des gewöhnlichen ortsüblichen Tagelohns gleichkommen soll. Die Unterstützung kann auch durch freie Kur
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5% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
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Ehrenrechte bedrohte strafbare Handlung geschädigt haben, für die Dauer von 12 Monaten seit Begehung der Strafthat das Krankengeld gar nicht oder nur teilweise zu gewähren ist. Früher konnten Mitglieder von Ortskrankenkassen, welche die Kasse
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
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beginnende) Versicherung einen Anspruch auf freie Kur, auf das bare Krankengeld jedoch in der Regel erst vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung (Krankenversicherungsgesetz §§. 6, 75). Die Krankenkassen dürfen aber auch statutarisch festsetzen
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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Veginn des Krankcngeldbezuges. Sie währt
jetzt also, wenn die Erwerbsunfähigtcit erst im Laufe
der Krankheit eintritt, unter Umständen erheblich
länger als 13 Wochen. Das Krankengeld ist nach
Ablauf jeder Woche zu zahlen lß. 6). Die Ge-
meinden
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Krankentaufebis Krankenversicherung |
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Versicherungsarten in einer Kasse ist allgemein üblich und auch unter Begrenzung der Höhe des Begräbnisgeldes (in Deutschland auf das Zehnfache des wöchentlichen Krankengeldes bei den freien, auf das Vierzigfache des durchschnittlichen Tagelohns bei den
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Hilfskonstruktionbis Hilfslehrer |
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teils in bar, teils in freier ärztlicher Hilfe, freier Arznei und Spitalsverpflegung gewährt. Das Krankengeld stellt sich neben freiem Arzt und freien Medikamenten wöchentlich bei 9 Kassen unter 1 Guld., bei 60 auf 1-3 Guld., bei 28 Kassen auf 3-7
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0156,
Krankenkassen (Statistisches) |
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, 13,13 Mk. Ausgaben überhaupt, 14,00 Mk. Eintrittsgelder und Beiträge und 11,11 Mk. Krankheitskosten. Unter den Ausgaben bestehen neben den oben bezeichneten Krankheitskosten (ärztliches Honorar, Arznei, Heilmittel, Krankengelder
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
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Krankengeld, ärztliche Behandlung,
Arznei und andere Heilmittel, Krankenhaus- und
Rekonvalescentenpflege gewährt werden; auch Wüch-
nerinnenunterstützung und Gewährung ärztlicher
Behandlung an Familienangehörige der Mitglieder
ist zulässig; den
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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der Berufsgenossenschaft erst nach Verlauf von 13 Wochen (Karenzzeit). In dieser Zeit haben die Krankenkassen einzutreten mit der Maßgabe, daß das Krankengeld von der 5. Woche ab auf Kosten des Unternehmers um 1/3 erhöht wird. Die Leistungen
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Krähenbis Krankenzelt |
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1531430 4783571 5355539 101498 95592 537160 118645 12523435
Arznei etc. 969960 4198237 4129121 59937 68276 416129 105024 9946684
Krankengeld 1657509 11051086 10141444 185954 198568 7753604 1452732 32440897
Anstaltsverpflegung 1108532 3266634 1403887
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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Umständen Verpflegung in einem Krankenhause, ferner von Krankengeld an die durch Erkrankung erwerbsunfähigen Mitglieder und an Wöchnerinnen, und von Sterbegeld an die Hinterbliebenen derselben; die Leistungen können auch auf Angehörige der Kassenmitglieder
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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durchschnittlichen bez. individuellen Tagelohns, der der Bemessung des Krankengeldes zu Grunde liegt, zu bemessen, sie können aber bis zu 2 Proz. bez. 4 1/2 Proz. und unter Umständen sogar noch weiter erhöht, andererseits unter Umständen auch unter
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Hilfe, gerichtlichebis Hilfskassen |
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beschränken sich jedoch auf einzelne Zweige der Versicherung und zwar in der Regel alsdann auf die Gewährung von Krankengeld in Fällen der Krankheit und von Begräbnisgeld zur Bestreitung der Kosten der Beerdigung in Fällen des Todes. Sind auch die H
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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beizusteuern. Das Krankengeld hat für Männer mindestens die Hälfte, für Frauen mindestens ein Drittel des Lohns zu erreichen und ist bei längerer Krankheitsdauer mindestens durch 13 Wochen zu gewähren. Nach den Gewerbegesetzen von 1859 und 1885 sind ferner
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Karenebis Kargo |
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befürchten sind. Bei Krankenkassen hat die K. nur die Bedeutung eines Aufschubs der Unterstützung, und zwar kann dieselbe "ruhen" einmal während eines bestimmten Zeitraums nach erfolgtem Beitritt, nach dessen Verlauf erst Krankengeld gezahlt wird (nach dem
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Knappebis Knaresborough |
Öffnen |
1,208,296 Guld., an Krankengeldern, Kosten für ärztliche Pflege und Medikamente, an Begräbniskosten und zeitlichen Unterstützungen 818,720 Guld. erhielten. Das Bruderladenvermögen betrug 12,017,199 Guld., wovon auf die Salinen 459,441, auf andre
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Krankenheilbis Krankenkassen |
Öffnen |
in kleinen Raten, etwa wöchentlich, erhoben. Die Unterstützungen können teils in freier Verpflegung in einem Krankenhaus oder in der eignen Wohnung, teils in Gewährung eines Krankengeldes (letzteres besonders zur Erhaltung der Familie) bestehen
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Krankenlausbis Krankenpflege |
Öffnen |
157
Krankenlaus - Krankenpflege.
Arzt Arznei etc. Krankengeld etc. Verpflegungskosten in Anstalten
Gemeindekrankenversicherung 26,15 15,47 30,16 28,22
Ortskrankenkassen 20,39 17,47 50,42 11,72
Betriebskrankenkassen 25,29 19,88 48,99 5,48
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Bechtolsheimbis Bein |
Öffnen |
von 4,2 Mill. Mk. Die Einnahmen des Jahres beziffern sich auf 7,7 Mill. Mk. (hierunter 5,8 Mill. von den Arbeitgebern und Arbeitern), die Ausgaben auf 7 Mill. (hiervon 1,8 Mill. für ärztliche Behandlung und Arzneien, 2 Mill. ausbezahlter Krankengelder
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0991,
Gewerkvereine |
Öffnen |
389 Mitgliedern veraus-
gabten an Krankengeldern 214 613 Pfd. St. Auch
weibliche G. haben sich in England bereits in größe-
rer ZM tzMldet (s. Frauenverciue).
In Deutschland, wo seit dem Mittelalter neben
den Zünften und Innungen zahlreiche
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0177,
Hilfskassen |
Öffnen |
Mitgliedschaft
bei einer Hilsskasfe sich und auch ihren Angehörigen
böhere Unterstützungen zu sichern. Damit solche
c
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Hilfskrankenträgerbis Hilfsschöffen |
Öffnen |
behördlicher
Bescheinigung die gesetzlichen Mindestleistungen
der letztern gewähren, wobei jedoch Erhöhung des
Krankengeldes an Stelle ärztlicher Behandlung und
Arznei zulässig ist. Die Zulässigkeit der Doppelver-
sicherung ist streitig, aberzu bejahen
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0662,
Invalidenrente |
Öffnen |
. B. ist der Durchsämitts-
lohn, nach welchem sich ihr Krankengeld bemißt, für
andere der ortsübliche Tagelobn gewöhnlicher Ar-
beiter zu Grunde zu legen; es kann aber auch, um
die hieraus entstehenden Unzuträglichkeiten zu be-
seitigen, ein
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Invalidenwesenbis Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
Öffnen |
oder Altersschwäche
erwerbsunfähig werden, nach Ablauf der Zeit, in
der sie das volle Krankengeld bezogen haben, nock
einen Bruchteil (^,//3 u. s. w.) desselben weiter
erhalten. Auch in Osterreich, Ungarn, Frankreich,
Belgien, der Schweiz u. s. w
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Knapp (Jakob Herm.)bis Knappschaftskassen |
Öffnen |
1854) die Errichtung von K. für alle Bergleute vor
und verpflichten die Werksbesitzer und Arbeiter zur
Beteiligung an den Kosten und der Verwaltung. Die
K. gewähren in der Regel im Falle der Krankheit
Krankengeld, im Falle der Invalidität
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Postkrankenkassebis Posto |
Öffnen |
Familienangehörigen von
Kassenmitgliedern werden in Krankheitsfällen ärzt-
liche Hilfe, Arznei und Heilmittel, Krankengeld und
bei Todesfällen ein Sterbegeld nach Maßgabe der
Vorschriften der Satzungen gewährt. Die Ein-
nahmen der Kasfen bestehen
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Hanotauxbis Hansson |
Öffnen |
548
Hanotaux - Hansson
für ärztliche Behandlung 82 941 M., Arznei u. s. w.
81871, Krankengelder an Mitglieder 212 499, an
deren Angehörige 4219, Unterstützung an Wöch-
nerinnen 12 697, Sterbegelder 20 956, Kur- und
Verpflegungskosten an
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Krampfmittelbis Krause |
Öffnen |
253 525
1713276
144 028
22 209 391
21423 856
Arznei......"
1811243
7 806 478
6 261411
84 261
169 139
1163146
131230
17 426 908
17 693 412
Krankengeld ..."
3 052 583
18 24815?
13 913 607
248 756
430 933
6
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0903,
Sachsen (Königreich) |
Öffnen |
, die Ausgaben
14,7 Mill. M., wovon in beiden Fällen mehr als
die Hälfte auf die Ortskrankenkassen entfielen. Die
bedeutendsten Ausgaben waren: 21,67 Proz. für
ärztliche Behandlung, 13,07 Proz. für Heilmittel,
31,77 Proz. Krankengeld, 2,89 Proz
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0068,
Unfallversicherungsanstalten |
Öffnen |
Wochen Anspruch auf die Leistungen der Gemeindekrankenversicherung des Beschäftigungsortes. Außerdem ist bei allen Betriebsunfällen das Krankengeld des Verletzten von Beginn der 5. Woche von 50 Proz. des zu Grunde liegenden Lohnes auf 66⅔ Proz. zu
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
Öffnen |
und Arznei bei jeder Krankheit, Krankengeld dagegen nur dann gewährt, wenn die Krankheit mit E. verbunden ist (Krankenversicherungsgesetz §. 6); letztere muß in diesem Sinne dann als vorliegend angesehen werden, wenn der Versicherte durch die Krankheit
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Lohnsteuerbis Loing |
Öffnen |
259
Lohnsteuer – Loing
Krankengeld und die Kassenbeiträge maßgebenden durchschnittlichen Tagelohns unter Berücksichtigung der zwischen den Kassenmitgliedern hinsichtlich der Lohnhöhe bestehenden Verschiedenheiten klassenweise erfolgen, jedoch
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