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Ihre Suche nach Nachtragsverteilung
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Nachtrabbis Nachtvögel |
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wirklichen Erträgen zu geben.
Nachtragsverteilungen, im Konkursverfahren die Verteilungen, welche nach dem Vollzuge der Schlußverteilung (s. Verteilungsverfahren) vorzunehmen sind. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 153) hat der Verwalter nach
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87% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Nachtigallbis Nachtstücke |
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.
Nachtragsverteilung, im deutschen Konkursrecht eine der Schlußverteilung nachfolgende Verteilung an die Gläubiger. Werden nämlich nach Vollzug der Schlußverteilung Beträge, welche von der Masse zurückbehalten sind, für dieselbe frei, oder fließen Beträge
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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ausgedrückt. Sie erfolgt, sobald ausreichende bare Masse vorhanden, die Verwertung beendet oder etwa zurückbehaltene Beträge derselben frei geworden sind (Abschlags-, Schluß-, Nachtragsverteilung). Übrigens kann das Konkursverfahren auch vergleichsweise
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
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Konkursverfahren ist eine förmliche W. nicht vorgesehen. Doch können hier später ermittelte Vermögensstücke eine Nachtragsverteilung (s. d.) veranlassen. – Die Österr. Konkursordnung hat die W. in den §§. 241 fg. in ähnlicher Weise geregelt. Sie wird hier
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
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Aufhebung des Konkursverfahrens. Nach dieser können aber noch Nachtragsverteilungen (s. d.) stattfinden. Ähnlich Österr. Konkursordn. §§. 168‒190.
Vert en pâte (frz.), s. Jodgrün.
Vértesgebirge (spr. wehrtesch-), die nördl. Fortsetzung des Bakonyer
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
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, welche bei der Abschlagsverteilung bis zur Festsetzung des Prozentsatzes, bei der Schlußverteilung bis zur Beendigung des Schlußtermins, bei der Nachtragsverteilung bis zu deren Bekanntmachung nicht zur Kenntnis des Verwalters gelangt sind, können
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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gehörige Gegenstände, welche nach der Schlußverteilung oder der darauf hin erfolgten Aufhebung des Verfahrens ermittelt werden, nachträglich verteilt. (S. Nachtragsverteilungen.)
Nach der Österr. Konkursordnung wird infolge der Konkurseröffnung dem
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