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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0615, von Reaktion bis Realismus Öffnen
, in der Solfatara bei Neapel, Binnenthal im Wallis; es dient als Malerfarbe und in der Feuerwerkerei, wird aber für diese Zwecke meist künstlich dargestellt. Vgl. Arsensulfide. Realgemeinde, s. Allmande. Realgenossenschaft, s. Personalgenossenschaften
99% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0657, von Real Australian Meat Preserve bis Realisierungsgeschäft Öffnen
von R. Realgelübde, s. Gelübde. Realgemeinde, eine aus dem ältern Genossenschaftswesen herstammende Form der Gemeinde, die sich in einigen Gegenden Deutschlands und der Schweiz bis in die neuere Zeit erhalten hat, aber mehr und mehr durch die rein
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0203, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) Öffnen
Korporationen. Armenverbände * Ausschuß Bauernköhren Gemeindeausschuß, s. Gemeinde Gremium Körperschaft Landarmenverband, s. Heimat Ortsarmenverbände Realgemeinde Gemeindebeamte. Bote Bürgermeister Gemeindevorstand, s. Gemeinde Heimbürge
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0427, von Allmers bis Allod Öffnen
und Umwandlung von Weiden entstanden sind. Die rechtliche Entwicklung des Allmendwesens bietet viele Verschiedenheiten dar. In der Schweiz, namentlich in den ebenen Gebieten, findet man meistens besondere Allmendgenossenschaften als Realgemeinden (s
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0754, von Gemeingefühl bis Gemeinheitsteilung Öffnen
.) durchgeführt. Im Sinne der Gemeinheitsteilungsordnungen bedeutet G. dann auch die Realgemeinde, d.h. die Korporation der zur Benutzung der gemeinschaftlichen Länderei berechtigten Gemeindegenossen
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0382, von Allitteration bis Allmers Öffnen
von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der sogen. Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt. Im erstern Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt, oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0657, Bürger (Personenname) Öffnen
ein bestimmter Vermögenskomplex, namentlich Liegenschaften, zur Benutzung der Bürgerschaft überhaupt oder eines gewissen Teils derselben (Nachbargemeinde, Nutzungsgemeinde, Realgemeinde) vorhanden ist, bezeichnet man dies Vermögen als Bürgervermögen
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0375, von Eigentum ist Diebstahl bis Eigentumsvorbehalt Öffnen
vielfach vor in den Gehöferschaften, Haubergsgenossenschaften, dann in den verschiedenen Formen der Realgemeinden mit ihren Allmandenverteilungen (s. Allmande). In größerer Ausdehnung kommen die Dorfgemeinschaften (Feldgemeinschaften) heute vor
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0064, von Gembloux bis Gemeinde Öffnen
der Unterschied zwischen der politischen G. und einer Allmand-, Alt-, Nutzungs-, Realgemeinde etc., indem die letztere diejenigen Flurgenossen umfaßt, welche in ausschließlicher Weile an dem Vermögen dieser Sondergemeinden beteiligt sind (s. Allmande
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0266, von Marktbreit bis Marlborough Öffnen
der heutigen politischen Gemeinden umgewandelt. Reste der alten Markgenossenschaften bestehen noch in Westfalen (Haubergsgenossenschaften) und im Regierungsbezirk Trier (Gehöferschaften), dann wohl auch noch vielfach in der Form der heutigen Realgemeinde
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0198, von Hinterindien bis Hinweil Öffnen
). Hintersassen, Hintersä'ttler, Hintersied- ler, auch Kossäten, hießen in älterer Zeit die von einem Grundherrn abhängigen Bauern, ferner im Gegensatz zu den vollberechtigten Realgemeinde- mitgliedern (Markgenossen, Hofbesitzer) die später sich