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Ihre Suche nach Selbstversicherung
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Selbstölerbis Selbstversicherung |
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836
Selbstöler - Selbstversicherung
rechts (Stuttg. 1889); von Liszt, Lehrbuch (5. Aufl.,
Verl. 1892); Artikel Moralstatistik (vou Lexis) im
"Handwörterbuch der Staatswisseuschafteu", Vd. 4
(Jena 1892); Statistik der S. und Unglücksfälle
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Selbstverlagbis Seldschukken |
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für die Staatsarzneikunde" 1850); Gorup-Besanez in Schmidts "Jahrbüchern" 1850, Bd. 68.
Selbstverlag, s. Verlag.
Selbstversicherung. Man spricht von S., wenn jemand das Risiko, welches beim Abschluß einer Versicherung der Versicherer übernehmen würde
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
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sind die B. in gleichem Umfange, in welchem sie durch den Bundesrat für versicherungspflichtig erklärt werden können, bis zum 40. Lebensjahre zur freiwilligen Selbstversicherung berechtigt (a. a. O. §. 8), und können außerdem ein früher bestandenes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0157,
Versicherung (Zweck, Organisation) |
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wird unter Risiko auch das Versicherungsobjekt selbst verstanden. Demgemäß spricht man auch von einer Trennung oder Teilung der Risikos, einer wesentlichen Bedingung für die sogen. Selbstversicherung, wie auch oft für einen gedeihlichen Bestand einer V
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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und gleichzeitig für jede Woche freiwilliger Veitragsleistung eine Zusatzmarke beibringen. Auch die Personen (Betriebsunternehmer), welche sich freiwillig selbst versichern, haben außer den vollen Beiträgen in Marken für jede Woche der Selbstversicherung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0433,
Hagelversicherung (in Deutschland und Österreich) |
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. von Maximalsummen, über welche hinaus in gewissen Bezirken keine Versicherungen mehr aufgenommen werden, ferner mehrjährige Versicherungsverträge und teilweise Selbstversicherung arg gefährdeter Grundstücke. Die auf Einführung der zwangsweisen H. gerichteten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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treibenden der Tabakindustrie geschehen durch Vun-
desratsbeschluß vom 16. Dez. 1891. Diese Personen
sind auch zur Selbstversicherung berechtigt, sofern sie
noch nicht 40 I. alt und nicht invalid sind. Nicht ver-
sicherungspflichtig sind ferner die Reichs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0220,
Feuerversicherung (öffentliche Anstalten) |
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, zumal wenn der Versicherer wesentlich zur Erhaltung des zu versichernden Gegenstandes beitragen kann, läßt man denselben oft durch die sogen. Selbstversicherung einen Teil des Schadens nach bestimmtem Verhältnis tragen. Ebenso wird, wenn mehr
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausgewerbtreibende). Die genannten Betriebsunternehmer sind, wenn kein für sie bindender Beschluß gefaßt wird, zur freiwilligen Selbstversicherung berechtigt. Der Versicherungspflicht sind nicht unterworfen solche Personen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0263,
von Cholujbis Chonos-Inseln |
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, wird die Versicherung gegen Verluste aus Geschäftsstillständen, vorzüglich aus dem Leerstehen von Mietwohnungen genannt; sie ist zur Zeit noch recht eigentlich Gegenstand der Selbstversicherung (s. d.) und als Gegenstand selbständiger geschäftlicher
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Doppelhakenbis Doppelschlußmaschine |
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. 219) verbindet. Sie muß obligatorisch bei
Selbstversicherung sowie bei freiwilliger Fortsetzung
und Erneuerung des Versicherungsverhältnisses ent-
richtet werden. (S. Freiwillige Versicherung.) Es
giebt 31 D., weil jede Versicherungsanstalt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Effekt (elektrischer)bis Effektiv |
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sein, oder fort-
laufend genommen werden. Bei großem Besitz
, von verlosbaren Effekten kann man von der Ver-
! sicherung dann absehen (Selbstversicherung nehmen),
wenn der wahrscheinliche Kursverlust bei der Aus-
losung geringer
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Hagelschädenversicherungbis Hagelversicherung |
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Übernahme einer tcilweisen
Selbstversicherung ermäßigt sich die Vorprämie.
Die gegenseitigen Gesellschaften in
Deutschland (s. die Tabelle I auf S. 643) arbeiten
zum Teil auf räumlich beschränktem Gebiet.
Die Aktiengesellschaften haben
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Kassation (Tonstück)bis Kassette |
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: "Aassenzwang, nicht
Zwangskassen!", d.h. es sollte zwar ein Zwang zur
Selbstversicherung geübt werden, aber die Durch-
führung derselben privaten Anstalten überlassen
bleiben und jedem freistehen, in welcher Anstalt
er dem K. genügen wollte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Quittungssteuerbis Quotisierung |
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573
Quittungssteuer - Quotisierung
Diejenigen Personen, welche von der Befug-
nis znr Selbstversicherung Gebrauch machen, oder
welche das Versicherungsverhältnis fortsetzer, oder
erneuern, müssen unter allen "Umständen die Ein-
klebung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0180,
Bier- und Gerste-Entwertungs-Versicherung |
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zugelassen worden. Sie
wird nur bis zum Selbstkostenpreise der zu ver-
sichernden Vorräte, abzüglich mindestens eines Vier-
tels Selbstversicherung, und nur gegen diejenigen
Gefahren (Feuers-, Blitz-, Explosionsgefahr) ge-
währt, gegen deren
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Fahrscheinbücherbis Fälschung |
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402
Fahrscheinbücher - Fälschung
einer geringen Selbstversicherung (3 M.) der volle
Schaden, bei Totalschäden also derjenige Wert er-
setzt, den das Rad zur Zeit des Unfalls hatte. Von
der Vergütung sind jedoch ausgeschlossen die Schä-
den
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