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100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0954, Rom und Römisches Reich (als Republik) Öffnen
( plebs rustica ), das hauptstädtische Proletariat ( plebs urbana ); dazu kamen als fünfter Stand endlich die Socii , die zahlreichen ital. Bundesgenossen, deren höchstes Ziel die Erreichung des röm. Bürgerrechts war. Die konkurrierenden
87% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 1046, von Societas Jesu bis Sociologie Öffnen
u. 266. Sociétés de secours mutuel, s. Hilfskassen. Sociieren (lat.), vereinigen, vergesellschaften. Socinianer, die Anhänger des Lehrbegriffs des Lälius und Faustus Socinus, welche den sich um sie sammelnden Unitariern (s. d
75% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0994, Lateiner Öffnen
erhielt; dadurch, daß sie einzelne Vorrechte, namentlich das Recht des Handelsverkehrs und der Testamentserbfolge nach röm. Rechte, das Commercium, hatten, schieden sie sich von den eigentlichen ital. Bundesgenossen ( Socii ), mit denen sie zu
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0566, Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen) Öffnen
sich nur dann empfiehlt, wenn nur ein Inhaber vorhanden ist; sind dagegen zwei oder mehrere Socii vorhanden, so empfiehlt sich, alle Belastungen oder Kreditierungen direkt auf dem Kapitalkonto vorzunehmen, d. h. die Firmeninhaber wie fremde Kreditoren
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0228, von Gesellenvereine bis Gesellschaft Öffnen
oder auf sonstige Güter gerichtet sein. Die Rechte und Pflichten der Gesellschaftsmitglieder (Gesellschafter, Societäre, Socii) sowie die Zwecke werden durch ein Statut (Gesellschaftsvertrag) bestimmt. Das Gesellschaftsmitglied (socius) hat gewöhnlich
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0536, von Hilfsrichter bis Hill Öffnen
von Geldern (Subsidien) gestellt werden und dann als selbständige Truppenverbände unter den Oberbefehl des leitenden Staats treten. Im Altertum zwangen Perser, Makedonien Römer etc. die besiegten Völker oder Bundesgenossen (socii der Römer) zur Stellung
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0543, Latiner Öffnen
latinischer Hilfstruppen hinzufügen, sondern auch durch Anlegung latinischer Kolonien in neu unterworfenen Gebieten ihre Herrschaft sichern konnten. In diesem Verhältnis blieben die L., Socii nominis latini oder Nomen latinum genannt, bis
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0624, Legion Öffnen
. Das Kommando des ganzen konsularischen Heers, welches durch die zu den zwei Legionen noch hinzukommenden viel zahlreichern, aber leichter bewaffneten Kontingente der italischen Bundesgenossen (socii) auf 18,480 Mann Infanterie und 2400 Mann Kavallerie gebracht
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0933, von Römisches Recht bis Römisches Reich (Stände) Öffnen
(socii) hinzugefügt, d. h. durch diejenigen Völker, welche, nachdem sie besiegt worden, zwar ihre Selbständigkeit behielten, aber den Römern zur Heeresfolge und zu Tribut verpflichtet waren. Einen besondern Bestandteil der Bürger bildeten endlich noch
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0943, Römisches Reich (Geschichte bis 201 v. Chr.) Öffnen
, Herniker, Etrusker und Umbrer unterworfen wurden und in das Verhältnis von Bundesgenossen (socii) zu Rom traten. Noch einmal kam der Krieg mit den meisten dieser Völker 298 zum Ausbruch (der dritte Samnitische Krieg, 298-290), und dieser Krieg nahm
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0759, Schweiz (Geschichte 1500-1600) Öffnen
Gesandte zur Tagsatzung schickten (Socii), wie der Abt von St. Gallen und die Städte St. Gallen, Biel, Mülhausen und Rottweil in Württemberg (1463-1618), teils nur außerordentlicherweise zu derselben zugelassen wurden (Confoederati), wie Gersau, die drei