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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0305, von Verviers bis Verwaltungsgemeinschaft Öffnen
und Untersuchungshaft. Verwahrungsvertrag, s. Depositum. Verwalter, s. Administrator. Verwaltung, s. Administration, Staatsverwaltung und Verwaltungssachen. Verwaltungsartillerie, s. Artillerie. Verwaltungsexekution, s. Verwaltungszwang. Verwaltungsgemeinschaft
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1006, von Zwangsabtretung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
im bürgerlichen Rechtsstreit (Zivilprozeß) als im Strafverfahren in Betracht. Aber auch den Verwaltungsbehörden ist das Recht eingeräumt, ihre obrigkeitlichen Anordnungen nötigen Falls im Zwangsverfahren (Verwaltungsexekution) durchzusetzen. Vor der Trennung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
.) anderseits genau geregelt worden. Die Verwaltungsexekution aber ist in den neuern Verwaltungsgesetzen geordnet. Sie kommt namentlich auf dem Gebiet des Militärwesens, der Finanzverwaltung und der Polizei zur Anwendung. Man bezeichnet die mit der Z
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1008, Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) Öffnen
, im übrigen dem Landesherrn und in den Freien Städten dem Senat zu. [Zwangsvollstreckung in Verwaltungssachen.] Die zwangsweise Durchführung der von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten ergehenden Anordnungen (Verwaltungsexekution
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0465, von Exekutivgewalt bis Exenteratio bulbi Öffnen
vom Staat, von der Gemeinde oder andern öffentlichen Korporationen besondere Vollstreckungs- beamte bestellt, doch werden auch die Gerichtsvoll- zieher mit der Verwaltungsexekution beauftragt. Gxelmans (Excelmans, spr. -mang), Remy Joseph
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
, welche nur mit Beschwerde im Instanzenzug angegriffen werden darf. Litteratur. Die Artikel Verwaltungszwangsverfahren, Waffengebrauch, Zwangsgewalt in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts»; Gneist, Artikel Verwaltungsexekution