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| Rang | Fundstelle | |
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| 100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Waisenkolonienbis Waitz |
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, Gegenvormünder oder Mitglieder des Familienrats geeignete Personen vor und überwacht die Vormundschaftsführung. Diejenigen Staaten, welche die Leitung der Obervormundschaft (s. d.) Gemeindebehörden anvertrauen, kennen den W. nicht.
Waisenversicherung, s
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| 83% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Waihubis Waitz |
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.
Waisenversicherung, s. Witwenkassen.
Waisya, in der alten Kastenordnung der Inder der dritte Stand, welcher den Bürger- und Bauernstand umfaßte, jetzt als Bezeichnung für den Gewerbe- und Handelsstand außer Gebrauch gekommen.
Waitz, 1) Georg, berühmter
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| 51% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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mit
Waisenversicherung (Unterstützung) verbunden. Solche gemischte Unterstützung gewähren insbesondere die
Knappschafts-, freien Gewerks-, Fabrik- und Arbeiterkassen. Die W. erfordern, um sicher zu sein, hohe Beiträge bei zweifelhaftem Nutzen, insofern
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| 1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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ist in großen Zügen das Bild des heutigen Standes der A. im Deutschen Reich. Mit der Invaliditäts- und Altersversicherung hat sie ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Die Witwen- und Waisenversicherung, für welche vielfach die Priorität wegen größerer
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| 1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
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durch Invalidität oder Alter). 5) Die Witwen- und Waisenversicherung (Sicherung, meist notdürftige, des Unterhalts der Witwen und erwerbsunfähigen Waisen nach dem Tode des Ernährers). – 2, 3 und 4 sind Hauptfälle der Arbeiterversicherung (s. d.).
Dazu tritt noch
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| 1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0294,
Versicherungswesen |
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292
Versicherungswesen
täten, Witwen- und Waisenversicherung, neuerdings die sog. Arbeiterversicherung) und durch zahlreiche hierzu gegründete Privatgesellschaften. Diese erscheinen in der Form der Aktiengesellschaft und unterliegen dann
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| 0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Witwenverbrennungbis Witz |
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- und Waisenversicherung ist bis jetzt nur in beschränktem Maß, z. B. durch Knappschaften, einzelne Fabrik- und Arbeiterkassen, verwirklicht. Die Ausdehnung auf den ganzen Arbeiterstand bildet eine in Deutschland bereits ins Auge gefaßte Aufgabe der Zukunft. Vgl
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| 0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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- und Waisenversicherung die Last für das Reich zu groß werden. Dann verlangte man, es sollten die Kosten der einzelnen Wirtschaftszweige von diesen selbst, bez. von den Warenkäufern getragen, nicht aber auf andre Schultern übergewälzt werden. Hierauf wurde im Juni
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