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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Wechselbis Wechselfieber |
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dieses Aberglaubens vgl. W. Schwartz, Ursprung der Mythologie, S. 253 (Berl. 1860).
Wechselbegriffe, s. v. w. reciproke Begriffe, s. Reciprok.
Wechselbrief, s. v. w. Wechsel.
Wechselburg, Flecken in der sächs. Kreishauptmannschaft Leipzig
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
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Kodifikation erfuhr. Hier hat der kaufmännische Orderwechsel die Form des Wechselbriefes, d. h. der Anweisung des Trassanten an den Trassaten zu zahlen, beibehalten, als einer von dem Verpflichtungsgrund losgelösten, selbständigen Urkunde, die, wenn
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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. Wechsel
Wechselbrief
Wechselverkehr.
Acceptation
Alter Stil
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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das Wechselversprechen, d. h. ein Summenversprechen ohne Gegenversprechen, als auch die Wechselurkunde (Wechselbrief). Die Wechselurkunde ist doppelter Art, die trassierte oder gezogene und die eigne oder trockne, auch Solawechsel genannt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Webstuhlbis Wechsel (im Handel) |
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, Daniel W. (2 Bde., Neuyork 1870); March, Daniel W. and his contemporaries (6. Aufl., ebd. 1853); Lodge, Daniel W. (5. Aufl., Bost. 1885).
Webstuhl, s. Weberei.
Webzettel, s. Armüre.
Wechabiten, s. Wahhâbiten.
Wechsel, Wechselbrief
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Wechselformbis Wechselprozeß |
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der Wechselurkunde, d. h. die Aushändigung des Wechselbriefs an den Berechtigten seitens des Verpflichteten.
Wechselgetriebe, Mechanismen, mittels deren man bei Rotationsbewegungen Änderungen in der Geschwindigkeit hervorbringt. Sie bestehen aus Reibungs
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Bezoarwurzelbis Bhartpur |
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. Hirschziegenantilope, s. Antilopen.
Bezogener (Adressat, Trassat), im Wechselrecht derjenige, welcher nach der Absicht des Ausstellers den Wechsel bezahlen soll, an den daher der Wechselbrief gerichtet ist.
Bezugstag (Anlagetag), der Tag, an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Girierenbis Girometti |
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. dschī-, "Kreis" oder "Kreislauf"), die Übertragung oder Indossierung (Begebung) eines Wechsels oder einer Anweisung auf einen andern. Derjenige, der einen girierten Wechselbrief an einen andern indossiert (überträgt, begibt), heißt Girant
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Kavierenbis Kayser |
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in Deutschland geschätzt.
Kavieren (v. lat. cavere), Bürgschaft leisten, haften (s. Kavent); reflexiv: sich hüten, in acht nehmen; ferner (v. ital. cavare) s. v. w. Wechselbriefe zu Geld machen; in der Fechtkunst eine Art des Parierend (s. Kavate
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0349,
Kurs (im Börsenverkehr) |
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betreffenden Bankraten abweichen.
Der Zinsfußangabe folgt sodann der K. selbst. Derselbe wurde früher (in manchen Kurszetteln auch noch jetzt) in dreifacher Weise angegeben. In einer Spalte wird derjenige Preis aufgeführt, welchen der Wechselbrief
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Polizierenbis Polkwitz |
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).
Polizieren (franz.), Polizei einführen und handhaben; in gute Ordnung bringen, bürgerlich sittigen, bilden; Polizist, ein zur Polizei Gehöriger.
Polizza (ital.), Zettel, insbesondere gedruckter Wechselkurszettel; Wechselbrief; Schein eines Notars
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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anstatt baren Geldes Wechselbriefe auf andre Kaufleute in ihrer Heimat zu geben, an welche sie für den Fall nicht pünktlicher Zahlung die Verpflichtung knüpften, selbst für diese
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Cambialbis Cambon |
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africaine
(Brüss. 1881).
Cambing , Insel bei Timor, s. Kambing .
Cambĭo (ital.), Wechsel, Wechselbrief; in Deutschland ehemals in
Zusammensetzungen gebraucht, z. B. Cambioconto (Wechselrechnung, Wechselconto
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Kamaldulenserbis Kambodscha |
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.
Kamaun, Distrikt in Ostindien, s. Kumaon.
Kambaja,verderbtausKhambhat,s.Cambay.
Artikel, die man unter K vcrm
Kambial(Cambial), auf Wechselbriefe bezüg-
lich; Kambien, Kam bist, s. ^amdio.
Kambing, auch Cambing, Insel im Ma-
laiischen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Karikierenbis Karl (Martell) |
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mœurs et la caricature en France (ebd. 1888); Muther, Geschichte der Malerei im 19. Jahrh. (Münch. 1893 fg.).
Karikieren (ital. caricare, überladen), als Karikatur (s. d.) darstellen; im kaufmännischen Sinne: mit Wechselbriefen belästigen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Schichtlohnbis Schiebe |
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aus in zahlreichen Lehrbüchern, die später meist von Odermann (s. d.) bearbeitet wurden: «Die Lehre von den Wechselbriefen» (Lpz. 1818; 4. Aufl. von H. Brentano, 1877), «Kaufmännische Briefe» (ebd. 1825; jetziger Titel: «Die kaufmännische Korrespondenz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
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für Kreditgewähr vor. (S. Depotwechsel.)
2) Der eigentliche Handelswechsel, Einlösungspapier, Zahlungsmittel und Ware ist der gezogene W., der alte Wechselbrief, die Tratte (Wisselbrief). Der gezogene W. hat gesetzlich folgende Form:
^[Leerzeile]
Leipzig, den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Wechsel (in der Baukunst)bis Wechselduplikat |
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nicht unter demselben Merkmal auffassen, z. B. die Begriffe des gleichseitigen und des gleichwinkligen Dreiecks.
Wechselbestäubung, s. Bestäubung.
Wechselblankett, s. Blankett und Blankowechsel.
Wechselbrief, s. Wechsel.
Wechselburg
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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. steht Wechselbrief, Wechselurkunde, Wechselverschreibung gleich; alle andern Bezeichnungen sind unsicher. Die Überschrift Wechsel auf einer Urkunde macht sie nicht zum Wechsel, ebensowenig, daß in derselben Zahlung nach Wechselrecht versprochen
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