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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Wiedergangbis Wiedersicht |
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Falte an der Laböffnung, cdef Blätter. D Labmagen, aa Blätter, b Pförtner, c Zwölffingerdarm.]
Wiederkauf, s. Rückkauf.
Wiederkunft Christi, s. Chiliasmus.
Wiedernahme (Rekaptur) der Seebeute, s. Reprise.
Wiederschlag (Repercussio
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Kontrebande
Konvoi
Passe-port
Salvatorium
Sauf-conduit
Schutzbegleitung
Prekareihandel
Prise
Ranzion
Reprise
Seeräuberei
Visitationsrecht
Wiedernahme, s. Reprise
Friede.
Friede
Abtretung
Annektiren
Annexion
Friedensfreunde, s. Friede
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Bergelohnbis Bergen |
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Gefahr, der Arbeit und der Anstrengung des Bergenden, nach dem Werte des Schiffs und der Ladung etc.; es wird oft die Hälfte, ⅛ oder 1/10 vom Werte des Rettungsobjekts dem Berger zugesprochen. Der Bergelohn bei Wiedernahme eines Schiffs aus Feindeshand
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0554,
Metz (Schlachten und Belagerung 1870) |
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die 9. Infanteriebrigade gegen das Gehölz von Woippy. Dieser Angriff von zwei Seiten nötigte den Feind zum Rückzug und endigte bei Einbruch der Dämmerung mit Wiedernahme sämtlicher Positionen.
Die Lage der eingeschlossenen Armee, welche bis zum 7
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Pripetbis Prisma |
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auch darüber zu entscheiden, wie es im Fall der Wiedernahme (Reprise) zu halten sei, wenn also eine Seebeute dem Kriegsfeind wieder abgenommen wird (s. Reprise). Nach der preußischen Prisenordnung nebst Prisenreglement vom 20. Juni 1864 wird ein
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Reprimandebis Reptilien |
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; im Seewesen die Wiedernahme (Rekaptur, Recousse) einer vom Kriegsfeind gemachten Seebeute im Weg anderweitiger Erbeutung, welche ebenfalls nach Prisenrecht zu beurteilen ist (s. Prise); auch Bezeichnung für das dem Feind wieder abgenommene Schiff
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0565,
Dublone |
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. Bis zum Ende des 12. Jahrh. gehörte D. abwechselnd dem König Godred Cowan von Man, der es 1066 eroberte, den Dänen, die es wiedernahmen, und dem König MacMurrough von Leinster. 1169 kam es durch Richard von Clare, Grafen von Pembroke, genannt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Repräsentierenbis Repsold |
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völkerrechtlich in diesem Falle die Eigentümer von Schiff und Ladung ihr Recht noch nicht verloren haben, ist in den Gesetzen mancher Staaten, vornehmlich zur Begünstigung der Kaperei (s. Kaper), dem Schiffe, welches die Wiedernahme bewirkt, ein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Wagram (Fürst von)bis Wahhâbiten |
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mit der Eroberung Medinas vervollständigte. Jetzt erteilte die
Pforte dem Pascha von Ägypten, Mehemed Ali, den Befehl, behufs Wiedernahme der beiden heiligen Städte (Mekka und Medina) den W. den Krieg zu erklären. Unter
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