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100% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0489, von Constantius II. bis Consualia Öffnen
Präparaten Excipiens (Milchzucker u. s. w.) genannt. Constitutĭo feudi , s. Belehnung . Constitutiones apostolĭcae , s. Apostolische Konstitutionen und Kanon es . Constitutum (lat
50% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0256, von Constanza bis Contades Öffnen
. Constitutio Unigenitus (lat.), s. Unigenitus. Constitutum (lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti das Versprechen der Erfüllung einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, C
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
Vertrag Addictio in diem Aufkündigung Auslobung Codebitor Commodatum Commodum Constitutum Do Forderung Handschlag Interesse Klausel Kommodat, s. Commodatum Konfusion Konsensualkontrakte, s. Kontrakt Konstitut, s
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0037, von Konstatieren bis Konstitution Öffnen
. v. w. Constitutum (s. d.). Konstitution (lat.), Zusammensetzung, Begründung, Anordnung, Einrichtung; in der Rechtssprache s. v. w. Festsetzung, Satzung, Rechtsbestimmung. Im altrömischen Staat bezeichnete Constitutio jede kaiserliche Verordnung
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0634, von Lehnware bis Lehramtsprüfungen Öffnen
allodialer Natur; doch wird nicht selten verabredet, daß dieselbe als sogen. Lehnsstamm (constitutum feudale) auf dem Guthaften und in Ansehung der erbrechtlichen Verhältnisse nach Lehnrecht behandelt werden soll. Eine Beendigung des Lehnsverhältnisses
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0882, von Besitzeinweisung bis Besitzklagen Öffnen
als Innehabung für diesen fortsetzt, z. B. der Verkäufer mietet oder pachtet vom Käufer und bleibt so in der Innehabung, aber erkennt den Käufer als Herrn (jurist. Besitzer) der Sache an (constitutum possessorium). Verkauft der bisherige jurist
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0524, von Breviarium bis Brewster Öffnen
. War der Verkäufer oder Schenkgeber Eigentümer, so erwirbt der bisherige Inhaber auf diesem Wege Eigentum. Der Vorgang ist der umgekehrte vom Constitutum possessorium (s. d.). Brevipennes (lat.), Kurzschwinger, soviel wie Straußvögel (s. d
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0337, von Vigilthal bis Vigogne Öffnen
. in seinem sog. Constitutum zwar der Verdammung der Lehren der drei Kapitel bei, verweigerte aber anfangs die Verurteilung ihrer Verfasser, bis er sich 554 dem Kaiser bedingungslos unterwarf. 555 starb er auf der Reise nach Rom. – Vgl. Punkes
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0909, von Zahlungsbefehl bis Zählwerke Öffnen
anzunehmen, wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) erfolgt ist. Von der Überschuldung (s. Insufficienz) ist die Z. wohl zu unterscheiden. Zahlungsversprechen, soviel wie Erfüllungsversprechen (s. d. und Constitutum debiti). Zahlungszeit, im Wechsel, s
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0416, von Donatio mortis causa bis Donativgelder Öffnen
canonici (s. d.) einverleibt wurde. Die Urkunde bezeichnete sich als Constitutum domni Constantini imperatoris. Der Kaiser legt darin das orthodoxe Glaubensbekenntnis ab, erzählt wie er vom Papst Sylvester getauft und hierbei von dem Aussatz geheilt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
die Sache für den Eigentümer zu verfügen (altes Handelsgesetzbuch Art. 306; neues vom 10. Mai 1897, §. 366). Doch muß in beiden Fällen immer körperliche Ü., nicht bloß constitutum possessorium, vorliegen. (S. Bona fides.) Übergalle, soviel wie Rinderpest
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0605, von Fausta bis Faustpfand Öffnen
(Handelsgesetzbuch Art. 309). Unter Übergabe wird körperliche Übergabe verstanden, nicht eine solche, bei welcher der Verpfänder das Pfand in Händen behält (constitutum possessorium). Doch kann ein Mitgewahrsam und Mitverschluß des Gläubigers und des