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99% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0902, von Geschlechtsreife bis Geschmack Öffnen
die Verirrungen des G. s. Onanie, Päderastie, Unzucht. Geschlechtsverhältnis der Geborenen, s. Geburtsstatistik; G. der Gestorbenen, s. Sterblichkeitsstatistik. Geschlechtsvormundschaft (lat. cura sexus), die Vormundschaft über volljährige unverheiratete
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0487, von Prozeß bis Prozessionsspinner Öffnen
. einer großjährigen Person nicht dadurch, daß sie unter väterlicher Gewalt steht, die P. einer Frau nicht dadurch, daß sie Ehefrau ist, beschränkt, und finden die Vorschriften über die Geschlechtsvormundschaft auf die Prozeßführung keine Anwendung. Auch sind
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0416, von Vorname bis Vorschaltwiderstand Öffnen
. Wegen der Geschlechtsvormundschaft s. d. Der Gemeindewaisenrat ist Hilfsorgan der Obervormundschaft. Er hat insbesondere dem Vormundschaftsgericht die Personen vorzuschlagen, die sich im einzelnen Fall zum Vormund, Gegenvormund, Mitglied des Familienrats eignen (s. Waisenrat
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0880, von Mundelsheim bis Mundkrankheiten Öffnen
. einer Familie, sondern unter königlichem Schutz, weshalb sie auch Königskinder hießen. Aus dem M., unter welchem volljährige unverheiratete Personen weiblichen Geschlechts standen, entwickelte sich später die jetzt abgekommene Geschlechtsvormundschaft. Mit M
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0431, von Prozession bis Prozeßleitung Öffnen
ein Großjähriger steht, die ehemännliche Gewalt und eine etwanige Geschlechtsvormundschaft auf die P. ohne Einfluß sind. Personen, welchen die P. fehlt, wie Minderjährige, Geisteskranke u. dgl., bedürfen eines gesetzlichen Vertreters; doch
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0285, von Vorgebirge bis Vormundschaft Öffnen
für das noch nicht geborne Kind einer Schwangern reserviert wird (cura ventris). Der Vormund wird in solchen Fällen Pfleger (Kurator) genannt. Die namentlich im deutschen Recht begründete Geschlechtsvormundschaft, welcher früher jede nicht unter
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0477, Weib (im Mittelalter und in der Neuzeit) Öffnen
im altdeutschen Recht folgt aus ihrer Unterordnung unter die Geschlechtsvormundschaft: ihrem Vater oder, nach Eingehung der Ehe, ihrem Mann steht ein Tötungs-, ein Züchtigungs-, ein Verkaufsrecht zu. Später hört das Recht, die Mündel in die Knechtschaft zu
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
selbständiges Gewerbe betreiben. Doch fehlt eine Bestimmung, daß die E. Gewerbsfrau nur mit Zustimmung des Ehemanns sein dürfe. Nach der Civilprozeßordn. §. 51 finden die Vorschriften über die Geschlechtsvormundschaft auf die Prozeßführung keine Anwendung
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0231, Frau (Weib) Öffnen
fast durchgängig kein Grund einer Beschränkung der Handlungsfähigkeit, wie das früher der Fall war. Die Geschlechtsvormundschaft über unverheiratete F. ist in Deutschland und andern Ländern durchgängig beseitigt. Eine Beschränkung tritt ein