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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Hofspeisebis Hogarth |
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- und Anerbenrecht. Vgl. Jakob Grimm, Weistümer (Götting. 1840-63, Bd. 1-4; Bd. 5-7 von Schröder, 1866-78); Zöpfl, Altertümer des deutschen Reichs und Rechts (Leipz. 1859-61, 3 Bde.).
Hofspeise, s. v. w. Mußteil.
Hofsystem nennt man die Ansiedelung
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42% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abbas Paschabis Abbeokuta |
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Bauernhöfe, mit Abbruch
der alten, auf separierten und zusammengelegten Grundstücken sowie die Anlage von neuen Vorwerken auf größern Gütern.
Über Vorteile und Nachteile des Abbaus und Ausbau s vgl. Hofsystem
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26% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Hofrechtbis Hofsystem |
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259 Hofrecht – Hofsystem
Ministerialrat . Demnach ist in Österreich gegenwärtig noch der H. ein wirklicher hoher Funktionär; doch wird auch jetzt, und zwar noch häufiger als sonst, Titel
und Rang eines H
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0910,
von Inaktivbis Incitieren |
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das Hofsystem im Mittelalter" (das. 1872); "Entwickelung der deutschen Alpendörfer" ("Historisches Taschenbuch" 1874); "Über die Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Wien 1877); "Die Ausbildung der großen Grundherrschaften in Deutschland während
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Inachosbis Incarnadin |
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. ist ein Vertreter der histor. Schule der Nationalökonomie. Seine Hauptschriften sind: "Verwaltungslehre" (Innsbr. 1870), "Untersuchungen über das Hofsystem im Mittelalter" (ebd. 1872), "Die Entwicklung der deutschen Alpendörfer" (im "Histor
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Märkerbis Markgenossenschaften |
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Dorfsystem (s. d.), teils nach dem Hofsystem (s. d.). In beiden Fällen blieb der unbesiedelte Teil des Gebietes, die gemeine Mark, im Gesamteigentum ungeteilt. Wo sich mehrere Dörfer innerhalb einer Mark gebildet haben, ist vielfach der Wald bis
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
Bauer (geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes) |
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der Kirche zu übergeben und Zinsmänner derselben zu werden. So entwickelte sich nach und nach das sogen. Hofsystem, dessen Grundzüge folgende waren: Die geschlossenen Gutskomplexe (villae curtes), in die das flache Land zerfiel, enthielten Wohnungen
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Divitiobis Drapier |
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, Hofsystem
Doria, Villa, Pamsili
Dorijan, Doiran (Bd. 17)
Dorippiden, Krabben
Dorka, Khatsi (Bd. 17)
Dornadilla (Düne von), Vroch
Dörnberg (Berg), Hahnenkamm
Dornbühl (Schlacht am), Bern 7»i9,2
Dornengott, Ackerkulte
Dornenstein, Dornstein
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
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. Agrargesetzgebung.
Agrarverfassung, s. Agrargesetzgebung, Dorfsystem, Grundeigentum, Hofsystem.
Agraulos, s. Aglauros.
Agraviados, d. i. politisch Mißvergnügte, nannte man im 18. Jahrh. in Spanien die Edelleute, welchen die auf den Thron
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Dörfelbis Dorfsystem |
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Ansiedelung in geschlossenen
Dörfern war bei der Mehrzahl der german. Stämme
üblich. In Westfalen und am Niederrhein fanden
sich allerdings schon zur Zeit des Tacitus Einzel-
höfe inmitten eines geschlossenen Komplexes von
Ländereien (s. Hofsystem
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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und zum Ackerbau dienten, gingen
bald in das Individualeigentnm der einzelnen über.
Erfolgte die Ansiedelung, wie in den bisher telt. Ge-
bieten lWestsaien), in Einzelhöfen (s. Hofsystem), so
gelangten deren Besitzer unmittelbar zu vollem Eigen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Hoevenbis Hof |
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des H. gehörigen Gebäude. (S. auch Hofsystem.)
In Dörfern mit Rittergut ist H. zunächst die Be-
zeichnung für die herrschaftlichen Gebäude, dann
für den herrschaftlichen Besitz überhaupt; in Dör-
fern ohne Rittergut wird der Besitzer des giften
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