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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Herophonbis Herwarth von Bittenfeld |
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); >> Die Heranziehung der Ver^ sicherungsgesellschaften zu den Gemeindeabgaben in Preußen (Berl. 1880); »Das Gesetz, betreffend die Befähigung für den höhern Verwaltungsdienst, vom 11. März 1879« (3. Aufl., das. 1888); »Kommunalabgabengesetz«(mitF.Nöll
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0889,
Eisenbahnsubvention |
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zu entrichten haben. Von ihrem Ein-
kommen sind die Eisenbahnen nach dem sog. "Not-
kommunalsteuergesetz" vom 27. Juli 1885, an dessen
Stelle 1. April 1895 das Kommunalabgabengesetz
vom 14. Juli 1893 tritt, den Gemeinden abgabe-
pflichtig, mag
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0748,
Gemeindesteuern |
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ist aber erst durch
das Gesetz betreffend Aufhebung direkter ^taats-
steuern und durch das Kommunalabgabengesetz
herbeigeführt worden, die beide unter dem 14. Juli
1893 erlassen und am 1. April 1895 in Kraft ge-
treten sind. Hiernach
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Herrgottsschnitzerbis Herrmann (Ernst Adolf) |
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in Preußen" (mit W. von Tzschoppe, ebd. 1884),
"Kommunalabgabengesetz" (mit F. Nöll, 2. Aufl.,
ebd. 1888), "Die Kommunalabgabenpflicht der
Aktiengefellschaften, Kommanditgesellschaften auf
Aktien, Berggewerkschaften und eingetragenen Ge
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0404,
Preußen (Rechtspflege. Heerwesen) |
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Finanzministerium aufgestellten Nachweisungen der Ausgaben von 626 Stadt- und 967 Landgemeinden (Anlagen zur Begründung des Entwurfs eines Kommunalabgabengesetzes vom 2. Nov. 1892), welche für diesen Zweck als typisch erachtet wurden, ergiebt sich
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Bergströmbis Berichtigungspflicht |
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. Die Gemeinden sind aber nach dem
Kommunalabgabengesetz von demselben Tage befugt,
die Bergwerke zur Gewerbesteuer heranzuziehen. (S.
Preußen, Finanzwesen, Bd. 13.)
Berichtigungspflicht, die Pflicht des verant-
wortlichen Redacteurs
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Berufungbis Betschuanalandbahn |
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preuß. Kommunalabgabengesetz |
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Eisenbahnbücherbis Eisenbahnsteuer |
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der Heranziehung des Eisenbahnsiskus zur Kreis-
einkommensteuer sind bezüglich der verstaatlichten
Eisenbahnen zugelassen, d. Gemeindesteuern.
Nach dem preuh. Kommunalabgabengesetz vom
14. Juli 1893 sind sämtliche Stadt- und Landgemein-
den, nicht aber
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Gelenk- und Muskelmechanikbis Gemeindesteuern |
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und,
abgesehen von Hohenzollern, auch eine einheitliche
Neuordnung durch das Kommunalabgabengesetz vom
14. Juli 1893 und die zu diesem erlassene Novelle vom
30. Juli 1895 erfahren. Sie beruht auf folgenden
Grundgedanken: Die Gemeinde bildet mit ihren
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Gemeingebrauchbis Genée (Ottilie) |
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kommt; ä. Wegeunterhal-
tungsbeiträge der Fabrik- und Bergwerksunter-
nehmer auf Grund älterer Provinzialgesetze. - Vgl.
die Kommentare zum Kommunalabgabengesetz von
Nöll (Berl. 1894), Strutz (3. Au'ft., ebd. 1895),
Oertel(Liegnitz 1894); Schön
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Hundesteuerbis Hypnotismus |
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durch das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893, §§. 2, 16 und 93, in Verbindung mit der Novelle vom 30. Juli 1895, Art. 3, unter Aufhebung aller ältern Vorschriften den Gemeinden und Kreisen freigegeben worden. Beide können nebeneinander eine H. erheben
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Miolanbis Mir |
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Faktoren zu vereinbaren, dann 1892-93 als Ergänzung eine Vermögenssteuer durchzusetzen und schließlich auch im Zusammenhang damit die Gemeindebesteuerung durch ein Kommunalabgabengesetz zu ordnen. (S. Preußen.) Dann wandte er sich der Frage der Deckung
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