Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach rechtspflicht
hat nach 0 Millisekunden 11 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Amtspflicht'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Ausspielgeschäftbis Ausstattung |
Öffnen |
. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1220-24, 1231.) Der Code civil und das Badische Landr. Art. 204 haben den Satz «ne dote qui ne veut» aufgenommen und jede Rechtspflicht geleugnet. Aber auch das Preuß. Allg. Landrecht macht nicht vollen Ernst
|
||
2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
Öffnen |
bloß mit Rechtsmitteln des bürgerlichen Rechts zu Hilfe zu kommen. Wahrhaftigkeit und Redlichkeit, Halten von Treue und Glauben in dem äußern Verkehrsleben mit andern sind so wichtige Rechtspflichten, daß durch ihre Verletzung nicht bloß die Rechte
|
||
2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
Öffnen |
es zu einem Thun oder zu einem Unterlassen (Verbindlichkeit, Schuld, Rechtspflicht). Auch für jede dieser beiden Seiten des Rechtsverhältnis, für die Forderung wie für die Schuld, wird der Ausdruck O. gebraucht, und nicht selten wird damit auch
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0895,
Armengesetzgebung |
Öffnen |
Weise zu bethätigen genötigt war wie im prot. Norden Europas. Dies zeigt sich vor allem in Frankreich und Italien, wo fakultative, d. h. nicht oder nicht völlig zu einer Rechtspflicht entwickelte Leistungen noch den breitern Raum einnehmen. Bis
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
Öffnen |
, wenn er sie einmal gab, überall wahrheitsgemäß verfahren. Hier liegt das Strafbare auch in dem Unterdrücken der Thatsache, daß er überschuldet war. Nicht das bloße Verschweigen ist strafbar, aber das Schweigen da, wo Reden Pflicht (Rechtspflicht
|
||
2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Omdermanbis Omnia mea mecum porto |
Öffnen |
eine dem schädigenden Erfolg vorbeugende Hand-
lung durcb eine Rechtspflicht geboten war. Das O.
kann vorsätzlich begangen werden, z. B. wenn
eine Mutter ihren Säugling, damit er stirbt, nicht
näbrt, und fahrlässig. Ist der gesetzliche That
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Protektionbis Protestantenverein |
Öffnen |
Wechselverkehrs können P. erforderlich oder nützlich werden, um den vergeblichen Versuch der Erfüllung einer Rechtspflicht zu beweisen, z. B. wenn ein Verkäufer die Nichtannahme der reell angebotenen Lieferung oder wenn ein Kontrahent sonst den Verzug des andern
|
||
2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aushebungbis Auslieferung |
Öffnen |
für einen gleichen oder
ähnlichen Fall die A. als Rechtspflicht beansprucht
hat (letzteres übrigens bestritten, aber geübt z. B.
im Verhältnis zwischen Deutschland und Osterreich
einer- und Dänemark andererseits). Voraussetzung
der Auslieferungspflicht
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Geestendorfbis Gefahr |
Öffnen |
wendet, zur Rechtspflicht, jene Handlungen vorzunehmen oder diese zu unterlassen. Handeln diese Personen gegen das Verbot oder gegen das Gebot und entsteht dadurch Schaden, so haben sie diesen verschuldet. Ein Hauseigentümer, welcher der Polizeiverordnung
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Baulandbis Bauleitung |
Öffnen |
: The Builder and Wood Worker (hg. von Hodgson, Neuyork).
Bauland, das getreidereiche Hügelland an der Tauber im nordöstlichsten Teil von Baden.
Baulast, kirchliche, die Rechtspflicht, die zur baulichen Unterhaltung der Kirchengebäude erforderlichen
|
||
2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0094,
Athen |
Öffnen |
Wohlgemuth. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte, Bd. 5.) Die Anschauung der deutschen Reichsregierung, die schweiz. Behörden hätten nach dem Niederlassungsvertrag vom 27. April 1876 die Rechtspflicht, von den Deutschen, die in der Schweiz
|