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Ihre Suche nach Amtspflicht
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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560
Amtsgerichtspräsident - Amtspflicht
ordn. §§. 197, 200, 463, 494, 501); er kann in gewissen einfachen Fällen (wegen Übertretungen, wenn der vorgeführte Beschuldigte die That eingesteht, ferner in Forst- und Feldrügesachen) auch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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Pflichtverletzung eines Beamten, im engern Sinn und in der juristischen Bedeutung des Worts die kriminell strafbare Verletzung der besondern Amtspflicht eines solchen. Abgesehen von den allgemeinen Verpflichtungen eines jeden Staatsbürgers, liegen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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515
Amtsverschwiegenheit - Amtsvorsteher.
straferkenntnisse im geordneten Instanzenzug einräumen. Steigert sich aber die Verletzung der Amtspflicht zu einer Verletzung der staatlichen Rechtsordnung überhaupt, so reicht eine im Verwaltungsweg zu
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
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oder Gutachten auf Verletzung der Eidespflicht beruhte, 3) wenn bei dem Urteil ein Richter, Geschworener oder Schöffe unter strafbarer Verletzung der Amtspflicht mitgewirkt hat, 4) wenn ein dem Strafurteil zu Grunde liegendes civilgerichtliches Urteil
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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des ihm übertragenen Amtes geleistet wird und die gewissenhafte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen von seiten des Schwörenden verbürgen soll. Gewöhnlich werden in die Formel des Amtseides die wichtigsten Amtspflichten des Schwörenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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Amtspflicht begründet, und daher kann auch die Unterlassung einer A. in derartigen Fällen nur für diejenigen Beamten und ihre Bediensteten eine Strafe nach sich ziehen, welche sich eben dadurch einer besondern Pflichtverletzung schuldig gemacht haben
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0112,
Bodenmelioration (rationelle Meliorationspolitik) |
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der landwirtschaftlichen Bildung, auf die nachher zu erwähnende Sorge für die Existenz von tüchtigen Kulturtechnikern, auf die wirkliche Erfüllung der allgemeinen Amtspflicht seiner Verwaltungsbeamten, ihren Einfluß und ihre Einsicht geltend zu machen zur
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Empfindeleibis Emphyteusis |
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Erteilung schädlichen Rats oder schädlicher E. dann diese Folge, wenn der Ratende oder Empfehlende durch seine Amtspflicht oder durch seinen Beruf zur Erteilung von Rat verpflichtet war, wenn z. B. ein Rechtsanwalt aus Unkenntnis einer gesetzlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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, so fordert die protestantische Kirche die Berufung durch die Gemeinde und sieht in der Ordination lediglich eine Feierlichkeit, mittels welcher der zu einer geistlichen Stelle Berufene zur treuen Erfüllung seiner Amtspflichten aufgefordert
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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einer Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht, oder endlich, wenn bei dem Urteil ein Richter, Geschworner oder Schöffe mitgewirkt hat, welcher sich in Beziehung auf die Sache einer Verlegung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hatte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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Willens zu verpflichten und für die gehörige Erfüllung der Amtspflichten verantwortlich zu machen. Die Bestimmung des Umfanges der rechtlichen Macht des Testamentsvollstreckers ist in erster Linie in den Willen des Erblassers zu stellen. Der Wille
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Amsterdam (Amerika)bis Amtmann |
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wegen Amtsüberschreitungen s. Amtspflicht.
Die Hauptarten von öffentlichen Beamten sind die des Staates (s. Staatsdienst) und der Gemeinden, wogegen die Kirchen- und Religionsdiener nicht öffentliche Beamte im eigentlichen Sinne sind; der Begriff
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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ist durch Verordnung vom 29. Juni 1871 festgesetzt und enthält das Gelöbnis der Treue und des Gehorsams gegen den Kaiser, der Beobachtung von Verfassung und Gesetzen, der getreuen Erfüllung der Amtspflichten. Unter Umständen wird von einzelnen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
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der Amtspflicht des
Richters, die wahre Bewandtnis der Streitsache zu
erforschen, unterwarf, übrigens durch neuere Gesetze
(von 1833 und 1846) im Sinne mündlicher Ver-
handlung erheblich modifiziert wurde; ferner die-
jenigen Staaten, in denen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Empfänglichkeitbis Empfindung |
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. Der Deutsche
Entwurf §. 604 läßt nur aus arglistiger Handlung
eine Haftung entstehen, sofern nicht aus einem Ver-
tragsverhältnisse oder aus einer Amtspflicht cine
weiter gehende Haftung sich ergiebt.
Empfehlungsbrief, ein offenes Schreiben
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Judenviertelbis Jüdische Litteratur |
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regreßpflichtig gemacht hatte. (S. Amtspflicht.)
Judhanf, soviel wie Jute (s. d.).
Judĭca (lat., "richte"), der zweite Sonntag vor Ostern, nach seinem mit Psalm 43, 1 beginnenden Introitus.
Judicĭum (lat.), Urteil, Urteilsvermögen, auch
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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Zustandes der Gemeinden und der amtlichen Tüchtigkeit und Wirksamkeit ihrer Geistlichen. Nach kath. Kirchenrecht lagen diese Visitationen den Bischöfen als Teil ihrer Amtspflicht ob ("episcopus semel in anno circumeat parochiam suam"), wurden aber
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Kommanditwechselbis Kommers |
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.
Kommendatārabt , ein Abt, dem das Einkommen einer Abtei ohne Amtspflichten überwiesen ist. Solcher K. gab es früher namentlich in Frankreich viele. (S.
Abbé und Kommende
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Pensionärbis Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller |
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Beamter
des Deutschen Reichs lebenslängliche P., wenn er
nach wenigstens 10 Dienstjahren durch körperliche
Gebrechen oder durch Schwäche seiner Körper- oder
Geisteskräfte dauernd unfähig zur Erfüllung seiner
Amtspflichten wird (K. 34
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Sakmarabis Säkularisation |
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, in der kath. Kirche Weltgeistliche (s. d.), denen, ohne daß sie an die Ordensregel gebunden sind, Amt und Einkommen eines Abts (s. d.) zugewiesen ist. Die S. müssen alle Amtspflichten, die die Beobachtung der Ordensregel voraussetzen, durch einen Vikar
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0742,
Schweizerisches Heerwesen |
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vollendeten 44. Jahre wehrpflichtig. Wer durch körperliche oder geistige Gebrechen, Landesabwesenheit oder Amtspflicht an der aktiven Dienstpflicht verhindert wird, unterliegt während des militärpflichtigen Alters der Militärpflichtersatzsteuer. Die aktive
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Trinitébis Trio |
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Reichsstrafgesetzbuches (Geschenke für Amtshandlungen); die Annahme von T. für eine Handlung, die eine Verletzung einer Amtspflicht enthält, kann als Bestechung bestraft werden (§. 332 des Reichsstrafgesetzbuches). Einige Gasthöfe, so in Hannover
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1041,
von Zungenwurzelbis Zurechnung |
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der objektiven Rechtswidrigkeit sein (Ausübung einer Amtspflicht, Ausführung eines gesetzmäßigen Befehls, Ausübung eines Züchtigungsrechts, Notwehr). Es kann aber auch sein, daß Schuld und damit Strafe wegfallen, weil die freie Willensbestimmung desjenigen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Officebis Offizieraspiranten |
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Office – Offizieraspiranten
Office (frz., spr. offíhß, und engl., spr. óffiß), Amt, Dienst; Bureau, Geschäftslokal; auch Silberkammer und die sie verwaltende Dienerschaft.
Officĭum (lat.), Pflicht, Amtspflicht, Amtsverrichtung; Sanctum O
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