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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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), freiwilligen Eintritt oder Werbung.
Rektaklausel, s. Rektawechsel.
Rektangel (lat.), Rechteck.
Rektapapiere, solche auf Geld oder andere
vertretbare Sachen lautenden Schuldurkunden,
welche auf den Namen des Gläubigers, nicht an
dessen Order
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
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, der Remittent, ob der Wechsel zu domizilieren, ob er als Rektawechsel, beim Indossieren, ob das Indossament mit der Obligoklausel oder Rektaklausel zu geben ist. Der W. erfolgt mündlich, schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend, durch die Kontrahenten
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
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als Vollmacht zu allen Wechselakten, Einklagung und Einziehung.
Alles dies gilt auch vom I. des Wechsels, wenn seine Indossabilität nicht durch die Rektaklausel (s. Rektawechsel) ausgeschlossen ist. Beim Wechsel hat das I. aber noch die besondere Wirkung
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Depouillierenbis Depression |
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als Rektawechsel bezeichnet, d. h. von der Begebbarkeit ausgeschlossen.
Depouillieren (franz., spr. -puji-), plündern, berauben.
Deppe, Ludwig, Komponist und Dirigent, geb. 7. Nov. 1828 zu Alverdissen (Lippe), studierte in Detmold Violin
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Rekommandierenbis Rektor |
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Rektawechsel, oder keine rechtsverbindliche Kraft demjenigen gegenüber besitzt, welcher sie für seine Person ausgeschlossen hat, wie beim Rektaindossament (s. Wechsel und Indossieren).
Rektaszension (lat.), s. v. w. gerade Aufsteigung; s. Aufsteigung
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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nehmen, wenn man ihn »nicht an Order« stellt, so daß der Inhaber bloß als Bevollmächtigter zur Einziehung der Wechselsumme erscheint; der W. heißt dann Rektawechsel. Die W. sind entweder Datowechsel, wobei die Frist in einer gewissen Zeit »nach dem Tag
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Orden (weltliche)bis Orderpapiere |
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entzogen werde, ausdrücklich "nicht an Order" gestellt sein. (S. Rektawechsel.) Durch den Willen des Ausstellers, d. h. durch die Orderklausel ("an die Order des ...", "an ... oder Order" u. s. w.), sind indossabel nach
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Remisbis Remonten |
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der Wechsel
nicht die Rektaklausel (s. Rektawechsel) enthält. Wird
der Wechsel vom Bezogenen nicht bezahlt, so hat der
R., wenn er den Wechsel behalten hat oder ihn von
seinem Nachmanne hat einlösen müssen, den Regreh
gegen den Aussteller
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Trassierungbis Traube |
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Verpflichtung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber durch die Rektaklausel (s. Rektawechsel) die Weiterbegebung des Wechsels verbieten, so daß nur der Remittent des Wechsels gegen ihn Wechselrecht hat. Über den Anspruch des Trassaten
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Wechsel (in der Baukunst)bis Wechselduplikat |
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Haftung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber die Begebung des Wechsels durch die Rektaklausel verbieten. (S. Rektawechsel.) Er haftet event. auch aus der Bereicherung (s. d.), ist berechtigt und verpflichtet, Duplikat Zu geben (s
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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oder die Haftung dem Kläger gegenüber ausgeschlossen. (S. Obligo, Rektawechsel.) Dagegen kann der Betreffende sich nicht daranf berufen, daß er aus dem formell gültigen Wechsel nicht verpflichtet sei, weil er nach dem dem Wechsel zu Grunde liegenden
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
Ausschließung und Beschränkung des W. durch die Rektaklausel und die Klausel "ohne Obligo" s. Rektawechsel, Indossament, Obligo. Den W. hat zunächst der letzte Wechselinhaber, der den Wechsel hat protestieren lassen, gegen jeden Vormann, nicht bloß
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