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Ihre Suche nach unterstützung des staates für bedürftige personen
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| Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0844,
Armenwesen (Organisation der Armenpflege) |
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(außerordentliche Notstände bei Überschwemmungen, Kriegsschäden etc.) wendet der Staat aus seinem Vermögen den Bedürftigen zeitweise Unterstützung zu. Das Projekt des Fürsten Bismarck, die Armenlast auf den Staat zu übernehmen, schwebt in weitester Ferne
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0895,
Armengesetzgebung |
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893
Armengesetzgebung
über dem Staate oder der Gemeinde zustehe. Diese Principienfrage zu entscheiden, ist jedoch nicht notwendig. Sicher ist vom Standpunkte der Erfahrung, daß ein gesetzliches Eingreifen des Staates unvermeidlich wird, wo
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Armenwesen (Armenverwaltung im Deutschen Reich) |
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Staat und kommt dabei eine etwanige sonstige Beziehung des Bedürftigen zum Ortsarmenverband oder des Verbandes zu einem andern gar nicht in Betracht. Diese Momente werden erst bei der endgültigen Fürsorgepflicht von Belang. Die endgültige Pflicht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Invalidenstiftungenbis Invalidenversorgung |
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Unfallrente zusammen den Betrag von
415 M. nicht übersteigen und wird event, ent-
sprechend gekürzt. Die Rente rnht für die im Gefetz
bezeichneten Beamten und Personen des Soldaten-
standes, solange und soweit ihre Pensionen und
Wartegelder 415 M
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0843,
Armenwesen (die Armengesetzgebung der Gegenwart) |
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und Ortsobrigkeiten in den Gemeindebezirken gebildeten Armenkassen zuwies. Weiterhin wurde dann durch das allgemeine Landrecht von 1794 das A. in einer grundsätzlich richtigen Weise geordnet. Danach ist es Sache des Staates, dafür zu sorgen, daß durch kommunale
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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Unterstützung versprochen, so geht, wenn im Vertrage nichts anderes bestimmt war, die Verpflichtung nach dem Deutschen Entwurf §. 467 und dem Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 955 auf die Erben des Schenkgebers nicht über.
Ist die S. unter einer Auflage (s. d
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Bettelvogtbis Bettelwesen |
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über das B. haben vielfach geschwankt und stehen noch gegenwärtig im Widerspruch mit der Auffassung der Volkswirtschaftslehre. Wo die Armut als Unglück betrachtet wird und von seiten des Staates keinerlei Vorsorge zum Unterhalt Darbender getroffen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Deutscher Lehrertagbis Deutscher Sprachverein |
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ist die "Privatbeamten-Zeitung" (seit 1883).
Deutscher Reformverein, s. Großdeutsche Partei.
Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger, in Berlin täglich (mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) im Verlag der Expedition des D. R. u. K. P
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Neutralitätbis Neu-Ulm |
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dem geltenden Völkerrechte die Unterthanen des neutralen Staates nicht bindet, hat allerdings England in der Auseinandersetzung mit Deutschland während des Krieges von 1870 durch gefochten. Der Kriegführende ist gegen solche Unterstützung seines
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0341,
Friedrich II. (König von Preußen) |
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Angelegenheiten des Staates allenthalben persönlich eingegriffen. In der Handels- und Gewerbepolitik huldigte er im allgemeinen den Lehren des Merkantilismus. Er faßte Preußen zusammen als ein wirtschaftliches Ganzes, schloß es gegen außen ab, um
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Demetrius (Großfürsten)bis Demi |
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die "Republik als solche ihn zufolge des mit Ruh-
land geschlossenen Friedens nicht unterstützen konnte,
bildeten seine Freunde, die Mniszck und Wisnio-
wezki, eine poln. Freiwilligen-Armee, die sich rasch
durch kosakische und russ. Zuzügler verstärkte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0657,
Bürger (Personenname) |
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657
Bürger (Personenname).
in der Regel jeder Unterthan des betreffenden Staats, welcher sich im Besitz des Staatsbürgerrechts befindet. Bei der Aufnahme zum B. muß man noch Bürgerskinder von andern Personen unterscheiden: erstere sind geborne
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Prickenbis Protozoen |
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stellenlos gewordenen oder durch Unglücksfälle heimgesuchten Mitgliedern nach Maßgabe der verfügbaren Mittel Unterstützung gewährt, neue Anstellungen vermittelt, bedürftigen Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder nach Verhältnissen Unterstützungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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war die Entwickelung des Hilfskassenwesens, welches eine unentbehrliche Ergänzung der örtlichen Armenpflege bildet, als eine Aufgabe der Staats- und Gemeindeverwaltung aufgefaßt worden. Ihren Organen sollte die Einrichtung gewerblicher H. vorbehalten
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0379,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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von erheblichem Werte und meistens der Beschleunigung bedürftig sind, und daß die beteiligten Personen vielfach einen sehr geringen Grad von Geschäftsgewandtheit besitzen, eine Unterstützung derselben durch rechtskundige Vertreter oder Beistände aber
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Kaiser-Wilhelms-Spendebis Kalantan |
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. - Den Betrieb des Ka-
nals leitet das Kaiserl. Kanalamt (s. d.) in Kiel.
Nachdem die provisorischen Anordnungen der ersten
Vctriebsmonate einiger Abänderungen und Erwei-
terungen bedürftig befunden worden sind, ist im
Jan. 1896
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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selbst, sondern auch zu den Verwandten des letztern in das Verhältnis der Schwägerschaft (s. d.) tritt. Schon durch die Natur der menschlichen Lebensverhältnisse sind die Familienglieder auf ein gegenseitiges Zusammenhalten und Unterstützen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0070,
Armenwesen (Armenverwaltung in Österreich) |
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Armenwesen (Armenverwaltung in Österreich).
denjenigen in Frankreich übereinstimmen. Auch diese Spaltung des deutschen Armenpflegegebiets ist ein der Abhilfe bedürftiger Punkt. Dieser feinern Ausbildung eigentlicher Armenpflege gegenüber
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0640,
Anhalt (Geistige Kultur. Geschichte) |
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sind seit 1870 zu einem Landeswaisenfonds mit den Rechten einer juristischen Person zusammengeschlossen. Eine Dienersterbekasse verpflichtet sämtliche anhalt. Subalternbeamten zum Beitritt und zahlt beim Todesfalle des Versicherten 300 M
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0863,
Deutschland (Geschichte 1500-1519. Maximilian I., Reformationszeit) |
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mehrmonatlicher Thronvakanz sich im Mai 1519 in Frankfurt zur Neuwahl eines Kaisers versammelten; mit Ausnahme des Königs von Böhmen erschienen sie alle persönlich, denn die zu treffende Entscheidung war ebenso wichtig wie schwierig. Gern hätten
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