Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach volksrechte franken
hat nach 0 Millisekunden 26 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Volksrechte'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
Öffnen |
268
Volkslos - Volksrecht.
Schwänke« derselbe (Stuttg. 1836); die Sammlung von Afzelius übertrug Ungewitter (Leipz. 1842, 3 Bde.). Litauische Volkslieder (»Dainos«) haben wir von Rhesa (1825, 2. Aufl. 1833), W. Jordan (Berl. 1844) und Chr
|
||
3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
Öffnen |
. Weltherrschaft errichtet, teils die Hegemonie der Franken anerkannt hatten. Es entstanden so vom 5. bis zum 9. Jahrh. unserer Zeitrechnung die in unbeholfenem Latein niedergeschriebenen Leges barbarorum oder Volksrechte (s. d.). Als eigentliche Gesetze, d. h
|
||
3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Volksrepräsentantenbis Volksschriften |
Öffnen |
der am Niederrhein und an der Yssel wohnenden chamavischen Franken, endlich die vielleicht auf dem Reichstag zu Aachen 802 sanktionierte Lex Saxonum (Ausgabe von Richthofen in den »Monumenta Germaniae«, Leges V; Derselbe, Zur Le Saxonum, Berl. 1868
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Germanische Sprachenbis Germanisten |
Öffnen |
einteilen in Oberdeutsche (Bayern und Alemannen), Franken, Sachsen und Friesen. Die Friesen saßen an den Küsten der Nordsee von den Niederlanden bis Schleswig; ihre Sprache hat sich jetzt nur noch auf den schleswigschen Inseln (Nordfriesisch
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Salisbury (Johs. von)bis Salisches Gesetz |
Öffnen |
^licg.), das alte, in
barbarischem Latein aufgezeichnete Volksrecht der
salischen Franken, welches nach Erzählung eines
Prologs zur Zeit, als die Franken noch heidnisch
waren, im 5. Jahrh, (zwischen 486 und 496), nach
einem Beschluß der Häupter des
|
||
2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Langobardenbis Langobardisches Recht |
Öffnen |
(624-636) auf den Thron erhoben wurde. Rothari (636-652), von Ariowalds Witwe zum Gemahl und König erwählt, regierte trefflich, beschränkte die Macht der Griechen in Italien und ließ 644 die Volksrechte der L. in einem Gesetzbuch zusammenstellen. Sein Sohn
|
||
2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Salisatiobis Salisches Gesetz |
Öffnen |
die Spitze der Regierung. Vgl. Pulling, Marquis of S., life and speeches (Lond. 1885, 2 Bde.).
Salische Kaiser, s. Fränkische Kaiser.
Salisches Gesetz (Lex Salica), das Volksrecht der salischen Franken (vgl. Frankenreich, S. 492), ist unter allen
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Französisches Raygrasbis Französisches Recht |
Öffnen |
bewahrten, so erzeugte sich auch hier das sog. System der persönlichen Rechte, wonach jeder Stamm, zum mindesten in privatrechtlicher Beziehung, nach seinen eigenen Gesetzen lebte. So bestanden nebeneinander fränk. und burgund. Volksrecht, das westgot
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Friesen (an Geschützrohren)bis Friesen (Volksstamm) |
Öffnen |
(s. Friesisches Recht) unter Zugrundelegung eines ältern Gesetzbuchs. Dieses nunmehr schriftlich niedergelegte Volksrecht bestimmte zugleich die Verfassung Frieslands. Statt der frühern Könige regierten seit der frank. Unterwerfung Grafen
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0134,
Sachsen (Königreich) |
Öffnen |
. Bald darauf ließ Karl auch das sächs. Recht, die Lex Saxonum, aufzeichnen, denn die S. behielten ihre persönliche Freiheit und ihr altes Volksrecht, nur daß Verwaltung und Gerichtswesen nach fränk. Muster organisiert wurden. Hauptmittel
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Schwabenbergbis Schwäbischer Jura |
Öffnen |
Verarbeitung, welche
der Deutschenspiegel (s. Sachsenspiegel) vorführt,
alles dasjenige, was ihm von allgemeiner Gültig-
keit schien und ergänzte es aus den bayr. und ala-
mann. Volksrechten, den frank. Kapitnlarien, dem
röm. und kanonischen Recht
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Alajabis Alamanni |
Öffnen |
Volks unter dem Schutze des Ostgotenkönigs Theodorich zurück, der ihm südlich von Donau und Rhein Sitze anwies. Beim Zusammenbruch des Ostgotischen Reichs kamen auch sie unter fränk. Herrschaft. Sie hatten besondere Herzöge, deren Stellung je nach
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Burgundbis Burgundischer Kreis |
Öffnen |
und die im burgundischen Reich lebenden Römer.
1) Die Lex Burgundionum (Lex Gundobada, Loi Gombette), das Volksrecht der Burgunder, nicht bloß für diese, sondern auch für Streitigkeiten zwischen Burgundern und Römern gültig, eine Aufzeichnung der Gesetze
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
Öffnen |
sich zuerst bei den salischen Franken, welchen dann seit dem 5. Jahrh. auch andre Volksstämme mit geschriebenen Gesetzessammlungen in lateinischer Sprache, den sogen. "Leges barbarorum", folgten. Neben diesen Volksrechten waren später
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Leibis Leibeigenschaft |
Öffnen |
nach den Volksrechten durch die Abstammung von unfreien Eltern, durch Verheiratung mit einem Unfreien und durch die gerichtliche Überweisung insolventer Schuldner oder Verbrecher an den Gläubiger oder an die Verletzten, endlich aber auch
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0755,
Schweiz (Zollwesen, Maße und Münzen, Armenwesen, staatliche Verhältnisse) |
Öffnen |
12-21 hatten, eingeführt und lebte sich rasch ein. Die Zahl der Sparkassen betrug 1852: 163 mit 181,096 Einlegern, 60,367 Mill. Frank Guthaben und 2,744 Mill. Fr. Reservefonds, 1886 dagegen 487 mit 715,335 Einlegern, gegen 514 Mill. Fr. Guthaben und 29
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0756,
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) |
Öffnen |
756
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen).
mißliebige Gesetze, dem fakultativen Referendum zunächst stehend, eine Form, die gegenwärtig noch im Kanton St. Gallen besteht; c) Initiative, d. h. Volksrecht zu Anregung oder Vorlage neuer Gesetze
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Angelsächsische Gesetzebis Angelsächsische Sprache und Litteratur |
Öffnen |
"Allgemeiner Geschichte", Berl. 1883).
Angelsächsische Gesetze, s. Germanische Volksrechte.
Angelsächsische Heptarchie, s. Heptarchie.
Angelsächsische Sprache und Litteratur. Die angelsächs. (von andern altenglisch genannte) Sprache ist ein
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Antipodeninselbis Antiquariatsbuchhandel |
Öffnen |
. Klassiker zumeist vorfand, nämlich der ausgebildeten fränk. Schrift des 10. bis 12. Jahrh. In den Schreiberstuben Italiens lebte seit dem 14. Jahrh. auch die Schrift der Alten wieder auf. Für den Druck wurde die handschriftliche A. sehr früh nachgeahmt
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Bayrische Rheinpfalzbis Bazaine |
Öffnen |
).
Bayrisches Meer, s. Chiemsee.
Bayrisches Volksrecht (Lex Baiuvariorum), wahrscheinlich unter Herzog Odilo zwischen 744 und 748 unter Einwirkung des fränk. Königtums zu stande gekommene Rechtsaufzeichnung. In Anordnung und Inhalt tritt die vorbildliche
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Durham (in Nordamerika)bis Dürkheim |
Öffnen |
George Lamb-
ton, Graf von, engl. Staatsmann aus altem, in
der Grafschaft D. angefessenem Geschlecht, wurde
12. April 1792 geboren und zu Eton herangebildet.
1813 trat er als Whig ins Unterhaus, Verfocht
energisch die Volksrechte
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Französisch-Guineabis Französisch-Kongo |
Öffnen |
untereinander zur
Folge hatte. Anderer Art war die Eroberung durch die Salischen Franken. Unterwarfen diese auch das ganze Land, so konnte von einer Vermischung
südlich der Loire gar nicht, nördlich von ihr nur in geringem Maße die Rede
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Jura-Simplonbahnbis Juristentag |
Öffnen |
1011
Jura-Simplonbahn - Juristentag
versität und an der k. k. Kriegsschule Staats- und !
Völkerrecht vor. Außer zahlreichen Abbandlungen
Franks, a. M.), "Übersichten der Weltwirtschaft" (be-
gründet von Neumann-^pallart, Berlin, seit
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Reptilienbis Republikanische Partei |
Öffnen |
mit anerkannten
Volksrechten (reg populi). Iu diesem Sinne ist auch
die konstitutionelle oder repräsentative Monarchie
eine R. In der modernen Rechtssprache aber wird
der Name R. (Freist aat) im Gegensatz zu der Mon-
archie nur den Volksstaaten
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Ribotbis Ricasoli |
Öffnen |
), «Psychologie de l’attention» (1889).
Ribuārisches Gesetz (Lex Ribuariorum), das Volksrecht der ribuarischen (riguarischen) Franken, nach dem Vorbilde der Lex Salica verfaßt. Es ist aus verschiedenen nur aneinandergereihten Bestandteilen zusammengesetzt
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Sächsisches Erzgebirgebis Sachverständige |
Öffnen |
im Gegensatz
zu dem im mittlern und südl. Deutschland herr-
schenden frank. Recht. In einem neuern Sinne be-
deutet S. N. das bis in die neueste Zeit gemein-
same bürgerliche Recht und Prozeßverfahren, welche
im Königreich Sachsen, den sä'chs
|