Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach zeugniszwang hat nach 1 Millisekunden 9 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0960, von Zeugniszwang bis Zeugung Öffnen
958 Zeugniszwang - Zeugung Zeugniszwang, die Anwendung derjenigen Zwangsmittel, welche dem Richter nach dem Gesetze zustehen, um das ohne gesetzlichen Grund verweigerte Zeugnis zu erzwingen. (S. Zeuge.) Zeugoffiziere, s. Zeug
41% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0888, von Zeugeneid bis Zeugungsvermögen Öffnen
, Der Zeugniszwang (Jena 1878); Kayser, Der Zeugniszwang im Strafverfahren (Berl. 1879); v. Schwarze, Die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren (das. 1885); Schrutka-Rechtenstamm, Zeugnispflicht und -Zwang im österreichischen Zivilprozeß (Wien 1879
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0959, von Zeugenbeweis bis Zeugnisverweigerung Öffnen
, Vormund und Mündel des Angeschuldigten befreit sind; die Verlobten sind dagegen nicht befreit. Der Untersuchungsrichter kann den Zeugniszwang durch Geldstrafe bis zu 400 Fl. und bei fernerer Weigerung in wichtigen Fällen durch Arrest bis zu sechs
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
Streitverkündigung, s. Litisdenunciation Auctoris nominatio Beweis Archivrecht Jus archivi Indicien und Indicienbeweis, s. Indicium Indicium Indiz Verdacht Zeuge Augenzeuge Testifikation Zeugnis, s. Zeuge Zeugniszwang, s. Zeuge
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0256, von Dingelstädt bis Doko Öffnen
« (Jena 1875); »Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe« (in der »Deutschen Revue«, Bd. 1); »Der Zeugniszwang« (Jena 1877). Letztere Schrift, in welcher er in durchaus sachlicher Weise die juristische Natur des Zeugniszwanges feststellte
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0906, Deutschland (Geschichte 1874-1876) Öffnen
der Bundesrat 86 Bedenken, von denen die wichtigsten sich gegen die Verweisung der Preßvergehen an die Schwurgerichte und gegen die Abschaffung des Zeugniszwanges für Verleger und Redakteure von Zeitschriften richteten. Die Nationalliberalen wollten
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0334, Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) Öffnen
in denjenigen Ländern (Bayern, Württemberg, Baden und Oldenburg), wo dieselbe durch die Landesgesetzgebung begründet ist, ausgesprochen wurde. Jene Forderung ist seitdem oft, aber ohne Erfolg wiederholt worden. Auch die Beseitigung des Zeugniszwanges ist nicht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0887, Zeuge Öffnen
von der allgemeinen Zeugnispflicht (Zeugniszwang) auszunehmen sei. Dies scheiterte jedoch an dem Widerspruch der Bundesregierungen. Dabei ist indes zu berücksichtigen, daß nach § 54 der Strafprozeßordnung jeder Z. die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0873, von Beschlagunteroffizier bis Beschlik Öffnen
871 Beschlagunteroffizier – Beschlik mit den Mitteln und in den Grenzen des Zeugniszwanges (s. d.) durchgeführt werden (Deutsche Strafprozeßordn. §§. 94, 95; Österr