Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach zeugniszwang
hat nach 1 Millisekunden 9 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Zeugniszwangbis Zeugung |
Öffnen |
958
Zeugniszwang - Zeugung
Zeugniszwang, die Anwendung derjenigen Zwangsmittel, welche dem Richter nach dem Gesetze zustehen, um das ohne gesetzlichen Grund verweigerte Zeugnis zu erzwingen. (S. Zeuge.)
Zeugoffiziere, s. Zeug
|
||
41% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Zeugeneidbis Zeugungsvermögen |
Öffnen |
, Der Zeugniszwang (Jena 1878); Kayser, Der Zeugniszwang im Strafverfahren (Berl. 1879); v. Schwarze, Die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren (das. 1885); Schrutka-Rechtenstamm, Zeugnispflicht und -Zwang im österreichischen Zivilprozeß (Wien 1879
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
Öffnen |
, Vormund und Mündel des Angeschuldigten befreit sind; die Verlobten sind dagegen nicht befreit. Der Untersuchungsrichter kann den Zeugniszwang durch Geldstrafe bis zu 400 Fl. und bei fernerer Weigerung in wichtigen Fällen durch Arrest bis zu sechs
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
Öffnen |
Streitverkündigung, s. Litisdenunciation
Auctoris nominatio
Beweis
Archivrecht
Jus archivi
Indicien und Indicienbeweis, s. Indicium
Indicium
Indiz
Verdacht
Zeuge
Augenzeuge
Testifikation
Zeugnis, s. Zeuge
Zeugniszwang, s. Zeuge
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Dingelstädtbis Doko |
Öffnen |
« (Jena 1875); »Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe« (in der »Deutschen Revue«, Bd. 1); »Der Zeugniszwang« (Jena 1877). Letztere Schrift, in welcher er in durchaus sachlicher Weise die juristische Natur des Zeugniszwanges feststellte
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0906,
Deutschland (Geschichte 1874-1876) |
Öffnen |
der Bundesrat 86 Bedenken, von denen die wichtigsten sich gegen die Verweisung der Preßvergehen an die Schwurgerichte und gegen die Abschaffung des Zeugniszwanges für Verleger und Redakteure von Zeitschriften richteten. Die Nationalliberalen wollten
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
Öffnen |
in denjenigen Ländern (Bayern, Württemberg, Baden und Oldenburg), wo dieselbe durch die Landesgesetzgebung begründet ist, ausgesprochen wurde. Jene Forderung ist seitdem oft, aber ohne Erfolg wiederholt worden. Auch die Beseitigung des Zeugniszwanges ist nicht
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
Öffnen |
von der allgemeinen Zeugnispflicht (Zeugniszwang) auszunehmen sei. Dies scheiterte jedoch an dem Widerspruch der Bundesregierungen. Dabei ist indes zu berücksichtigen, daß nach § 54 der Strafprozeßordnung jeder Z. die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Beschlagunteroffizierbis Beschlik |
Öffnen |
871
Beschlagunteroffizier – Beschlik
mit den Mitteln und in den Grenzen des Zeugniszwanges (s. d.) durchgeführt werden (Deutsche
Strafprozeßordn. §§. 94, 95; Österr
|